STAATSNIINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Drêsdèn Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 619157 Thema: lllegale Altkleidercontainer Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Nach einem Bericht der Freien Presse vom 28.02.2017 kämpft Flöha aktuell gegen einen,,Wildwuchs" von Altkleidercontainer, welche von Privatunternehmen aufgestellt worden sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: a) Nach $ 18 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) bedarf das- Aufstellen eines Altkleidercontainers in Ortsdurchfahrten als Sondernutzung der Erlaubnis der Gemeinden, außerhalb der geschlossenen Ortslage der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. b) Nach $ 18 Kreislauñruirtschaftsgesetz (KrWG) ist für gemeinnützige oder gewerbliche Sammlungen von Bekleidung und Textilien eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich. Diese Sammlungen sind lediglich einer Anzeigepflicht untenruorfen. Dabel ist nicht jede einzelne Sammlungsaktion oder Transaktion durch den Träger der Sammlung anzeigepflichtig, sondern nur die betreffende generelle Tätigkeit im Bereich eines öffentlichrechtl ichen Entsorg ungsträgers. Frage 1: Wie viele gemeinnützige und wie viele gewerbliche Sammlungen von Altkleidern erfolgten in Sachsen im Jahr 2016?(Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln ) Für das Jahr2016 sind der zuständigen Behörde insgesamt 187 gemeinnützige und 677 gewerbliche Sammlungen von Bekleidung und Textilien im Sinne der Vorbemerkung bekannt. lm Einzelnen wird auf die Angaben in der Anlage venryiesen. l5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 4. April20'17 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t873 *&lvitudffiù.ffi3r¡Mliffim&uMU0¡dl.dùbñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen befinden sich gekennzeichnete ParkplËitze am K0nigsufer. Für alle Besucherparkplålze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang fúr elektronisch signierte sowie für verschlussèlte elektronische Dokumente Dresden, ll.0q, loll s¡mu[+ - 00l.-(os Foc ! Seite 1 von 3 STAÀTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Wie viele Sammlungen ohne entsprechende Sondernutzungsgenehmigung erfolgten in Sachsen im Jahr 2016? (Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Wie viele Sammlungen wurden entgegen $ l8 KrWG nicht vorher angezeigt? M¡t welcher Folge? a) lm Hinblick auf die straßenrechtlich relevanten Aspekte des Aufstellens von Altkleidercontainern ohne vorherige Erlaubnis der Sondernutzung nach $ 18 SächsStrG wird von einer Beantwortung abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft im Wesentlichen Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Hintergrund ist, dass in der Praxis die Altkleidercontainer weit iiberwiegend innerorts (das heißt innerhalb der geschlossenen Ortslage) aufgestellt werden und in diesem Fall die Gemeinden zuständig sind für die Erlaubnis der Sondernutzung (S 18 Abs. 1 Salz 2 SächsStrG). Von einer rechtsaufsichtlichen Abfrag e der 423 sächsischen Gemeinden wurde seitens der Staatsregierung auch deshalb abgesehen, weil dann eine fristgemäße Beantwortung der Kleinen Anfrage insgesamt (also auch betreffend den staatlichen Bereich) nicht möglich gewesen wäre. Die Staatsregierung muss zudem nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. b) lm Hinblick auf die abfallrechtlich relevanten Aspekte von Sammlungen ohne vorherige Anzeige nach $ 18 KrWG sind im Freistaat Sachsen bislang vier gemeinnützige und 41 gewerbliche Sammlungen von Bekleidung und Textilien bekannt geworden, die ohne die vorgeschriebene Anzeige betrieben wurden. Nach entsprechender Aufforderung wurde für alle genannten Sammlungen die Anzeige erstattet. Frage 3: Mit welchen Maßnahmen reagieren die zuständigen Stellen auf ohne Sondernutzungserlaubnis aufgestellte Altkleidercontainer? Welche dieser Maßnahmen haben sich dabei als besonders wirksam erwiesen? Wie wird gegen nicht genehmigte/ nicht angezeigte Container auf privatem Grund vorgegangen? a) lm Hinblick auf die straßenrechtlich relevanten Aspekte des Aufstellens von All kleidercontainern ohne vorherige Erlaubnis der Sondernutzung nach $ 18 SächsStrG wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. b) lm Hinblick auf die abfallrechtlich relevanten Aspekte von Sammlungen ohne vorherige Anzeige nach $ 18 KrWG liegen keine lnformationen über nicht angezeigte Sammlungen von Bekleidung und Textilien mittels Container auf privatem Grund vor. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der illegal aufgestellten Gontainer wurden in 2016 eingeleitet? Mit welchem Ergebnis? a) lm Hinblick auf die straßenrechtlich relevanten Aspekte des Aufstellens von Altkleidercontainern ohne vorherige Erlaubnis der Sondernutzung nach $ 18 SächsStrG wird auf die Antwort zu Frage 2 venruiesen. b) lm Hinblick auf die abfallrechtlich relevanten Aspekte von Sammlungen ohne vorherige Anzeige nach $ 18 KrWG wurde im Jahr 2016 im Freistaat Sachsen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fahrlässig entgegen $ 18 Abs. 1 KrWG nicht erstatteter Anzeige von gewerblichen Sammlungen von Bekleidung und Textilien nach $ 69 Abs. 2 Nr. 1 KrWG eingeleitet. Diese gewerbliche Sammlung wurde nach behördlicher Aufforderung zur Anzeige endgültig und vollständig aufgegeben. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde mit einer schriftlichen Venrarnung ohne Venruarnungsgeld gemäß $ 56 Abs. 1 Satz 2 OW|G abgeschlossen. undlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 3 von 3 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/91,57 Land kreise, Kreisfreie Städte gemeinnützige Sammlungen gewerbliche Sammlunqen Stadt Chemnitz 11 56 Ezgebirgskreis 14 62 LK Mittelsachsen 20 65 Voqtlandkreis 12 43 LK Zwickau 19 60 LH Dresden 12 54 LK Bautzen 16 45 LK Görlitz 13 38 LK Meißen 17 50 LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 14 43 Stadt Leipziq 13 60 LK Leipzis 15 54 LK Nordsachsen 11 47 Summe 187 677 2017-04-27T13:38:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes