STAATSMINISTERILM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/112-2017 Dresden, cl(f. April 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfO-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9165 Thema: Sorbische Sprache Sehr geehrter Herr Präsident, Vorbemerkung „Hoyerswerda will nach einem Bericht der Medien die sorbische Sprache besonders fördern." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Einleitend weise ich auf das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen (SächsEGovG) vom 9. Juli 2014 hin, das auch für das o. g. Thema Grundlegendes bestimmt. Die Verpflichtung aus § 19 Abs. 3 SächsEGovG, die notwendigen, im wesentlichen technischen Voraussetzungen zur Verwendung der sorbischen Sprache zu schaffen, um Bürgern im sorbischen Siedlungsgebiet die elektro nische Kommunikation mit staatlichen Behörden und Trägern der Selbst verwaltung in sorbischer Sprache zu ermöglichen, ist unmittelbar nach Ver kündung des SächsEGovG in Kraft getreten. Sie gilt seit dem 9. August 2014. Sofern jedoch bereits zuvor, seit Inkrafttreten des SächsSorbG im Jahre 1999, z. B. der Zugang für elektronische Dokumente (in sorbischer Sprache) im Rahmen der Verwaltungsverfahren (nach Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) oder Abgabenordnung (AG)) eröffnet wurde, musste diese Vorschrift bereits zum Zeitpunkt der Zugangs-eröffnung inhaltlich erfüllt sein. Ausführlicheres können Sie dem öffentlich zugänglichen Staatlichen Hand lungsleitfaden zum SächsEGovG entnehmen (zum Thema, S. 112fO: https://www.eqovernment.sachsen.de/downioad/staatsmodernisierunq/2015.02.06 MLP staatlich vl.O mit Foto bf final Korr2.pdf Zertifikat seit 2007 audtt berufundfamilie Hausanschrift: Staatsminlsterium fOr Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.snnwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplatze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkpiätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüssette elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEM Frage 1: Kann die sorbische Sprache in der Kommunikation und elektronischen Datenverarbeitung bei Gerichten und Behörden korrekt und vollständig verwendet werden? In den in Verfahrensverantwortung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern bereit gestellten Basiskomponenten ist der UTF-8 Zeichensatz für die Datenverarbeitung implemen tiert. Zudem sind die Basiskomponenten zCMS und Amt24 technisch für die Nutzung der sorbischen Sprache vorbereitet (Sprachwechselmöglichkeit). Die Basiskomponenten Antrags management, Beteiligungsportal und Formularservice sind derzeit noch nicht vollständig für den mehrsprachigen Betrieb ausgelegt. Eine entsprechende Erweiterung ist für den Zeitraum des nächsten Doppelhaushaltes vorgesehen. In den von den Justiz-Fachverfahren und Justizverwaltungen erstellten elektronischen Dokumenten ist eine exakte Schreibweise aller sorbischen Sonderzeichen möglich, da die Textprogramme alle über eine WINDOWS-Oberfläche verfügen, über die alle Sonderzeichen über vorhandene Zeichentabellen eingefügt werden können. Das IT-Fachverfahren „RegisSTAR" zur Führung der Handels-, Genossenschafts-, Partner schafts- und Vereinsregisters wurde im Februar 2015 auf den Zeichensatz UTF-8 umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt können alle sorbischen Firmen und Vereine mit exakter Schreibweise in den Registern und im bundesweiten Registerportal dargestellt werden. Im maschinell geführten Grundbuch wird die Umstellung auf den Zeichensatz UTF-8 erst mit Umstellung auf das bundeseinheitliche Datenbankgrundbuch (in Sachsen ab etwa 2021) erfolgen. Das aktuelle Fachverfahren „SolumSTAR" ermöglicht die Darstellung bestimmter sorbischer Sonderzeichen im Namen von Personen nicht. Eine Umstellung des Verfahrens „SolumSTAR" ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr geplant, da die Realisierung des Datenbankgrundbuchs bereits begonnen hat. Frage 2: Welche Software ist erforderlich, um die sorbische Sprache im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung nutzbar zu machen? Um Sorbisch im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung nutzbar machen zu können, muss zunächst die jeweilige Präsentationsoberfläche (GUI) der eingesetzten Software funktional für eine Sprachumschaltung bzw. -darstellung vorbereitet sein. Dies wird bspw. bei der BaK Zentrales Content Management System (BaK zCMS) durch die Einstellung von Sprachvarianten und Übersetzungsworkflows gewährleistet, worüber u. a. sorbische Inhalte auf den Internetauftritten der Behörden präsentiert werden können. Daneben müssen die Internetanwendungen die Inhalte in der Regel in Unicode bzw. im gebräuchlicheren UTF-8 Unicodeumwandlungsformat darstellen können. Zur exakten Darstellung aller diakritischen Zeichen, die im osteuropäischen Sprachraum vorkommen, ist der Zeichensatz UTF-8 erforderlich. Die speziellen Sonderzeichen können in den gängigen Textprogrammen über zusätzliche Zeichentabellen eingefügt werden, so auch die speziellen Buchstaben im sorbischen Alphabet. In älteren IT-Programmen wird zur Darstellung von Personennamen in Verzeichnissen (z. B. im Grundbuch) noch ein Zeichensatz nach ISO 8859-9 verwendet, der alle westeuropäischen Sprachen abbilden kann, nicht jedoch die diakritischen Zeichen aus dem osteuropäischen Sprachraum. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Kosten entstehen dem Steuerzahler für die Anschaffung sowie Lizenzierung der Software pro Jahr? Grundsätzlich stellt die Sprachumschaltung jeweils eine integrierte Funktionalität in den bereitgestellten Basiskomponenten dar. Daher liegt für die BaK zCMS keine Einzelkosten angabe vor. Angebote für die Ertüchtigung der weiteren genannten Basiskomponenten liegen noch nicht vor. Der Zeichensatz in normalen Schreibprogrammen wird nicht über bestimmte lizenzpflichtige Software dargestellt. Ob Umstellungskosten entstehen, ist abhängig vom ursprünglichen Betriebssystem. In Windows-basierten Programmen sind alle Sonderzeichen aus dem osteuropäischen Sprachraum über spezielle Zeichentabellen darstellbar. In UNIX-basierten Betriebssystemen ist der Umstellungsaufwand sehr hoch. Z. B. mussten im IT-Fachverfahren „RegisSTAR" alle relevanten Visual Basic 6-Standard-Programmsteuerelemente, wie z. B. Text-Ein- und Ausgabefelder, Auswahllisten oder Steuerelemente zur Ausgabe einer Baum struktur ersetzt werden. Das betraf auch die programminternen Funktionen, die Zeichenfolgen verarbeiten. Es mussten alle verwendeten Visual Basic 6-Funktionen und Windows API- Funktionen, die Unicode nicht unterstützten, ersetzt werden. Diese Funktionen mussten nach C#. oder Java umprogrammiert werden. Die Umstellungskosten auf den UTF-8-Zeichensatz lagen beim IT-Fachverfahren RegisSTAR im Jahr 2014 bei insgesamt 150.000 €. Da es sich bei dem Fachverfahren „RegisSTAR" um ein länderübergreifendes Justiz-Fachverfahren handelt, wurden die Kosten von allen 12 beteiligten Ländern nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt. Der Anteil für Sachsen einschließlich der Kosten für die Umstellungsunterstützung betrug 18.000 €. Frage 4: Welche Förderprogramme mit welchem Fördervolumen pro Jahr legt die Staatsregierung auf, um die sorbischen Sprachen in den Digitalen Medien zu fördern? Der Freistaat Sachsen fördert mit 250,0 T€ pro Jahr im aktuellen DHH 2017/2018 das Pilotprojekt „Elektronisches Lehrbuch in sorbischer Sprache für Schulen" sowie die Entwicklung von Programmen (Software), die das Erlernen und den Gebrauch der sorbischen Sprache in den digitalen Medien unterstützen. Dazu gehören Vorhaben wie „Digitale sorbische Rechtschreibprüfung" oder „Sorbisch online lernen". Die Mittel werden über die Stiftung für das sorbische Volk bereitgestellt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2017-04-28T09:04:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes