STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9172 Thema: Arbeitsgruppe des Innenministeriums zur Aufarbeitung der missglückten Festnahme Albakrs Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt hat die Arbeitsgruppe unter Mitwirkung welcher Mitglieder mit welchem konkreten Arbeitsauftrag mit der Aufarbeitung des missglückten Polizeieinsatzes zur Festnahme Albakrs begonnen? (Bitte Arbeitsauftrag im Wortlaut beifügen.) Die Arbeitsgruppe wurde mit Schreiben vom 10. Februar 2017 durch Herrn Inspekteur der Polizei beauftragt, basierend auf dem Abschlussbericht der Expertenkommission, Vorschläge zur Umsetzung der dort enthaltenen Empfehlungen in der sächsischen Polizei zu erarbeiten. Insbesondere die Empfehlung der Expertenkommission zur Einrichtung von Ständigen Stäben war alternativen Betrachtungen zu unterziehen. Ziel sollte sein, die sächsische Polizei auf lebensbedrohliche Einsatzlagen besser vorzubereiten und ihre Handlungsfähigkeit und Handlungssicherheit umfänglich zu gewährleisten. Als Leiter der Arbeitsgruppe wurde der Leiter der Polizeidirektion Görlitz berufen. Durch die Dienststellen wurden als Vertreter in diese Arbeitsgruppe entsandt: • Polizeidirektion Chemnitz, zwei Vertreter LG 2.2 • Polizeidirektion Dresden, ein Vertreter LG 2.2 • Polizeidirektion Görlitz, ein Vertreter LG 2.2 • Polizeidirektion Leipzig, ein Vertreter LG 2.2 • Landeskriminalamt, ein Vertreter LG 2.2 sowie • aus dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, ein Vertreter LG 2.2. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/25/33 Dresden, e e.April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN 7:911 Fre ictaat Darüber hinaus begleitete Herr Jürgen Jakobs, Inspekteur der Polizei a. D., die Arbeitsgruppe in beratender Funktion. Soweit in der Fragestellung auf die Vorlage des Erlasses im Wortlaut hingewirkt wird, so wird auf die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 19. Juli 2012, AZ.: Vf. 102-/-11, verwiesen, wonach das parlamentarische Fragerecht keinen Anspruch auf Aktenvorlage umfasst. Der Inhalt ist hier in der Antwort beschrieben . Frage 2: Wie viele Sitzungen hat die Arbeitsgruppe bisher abgehalten? Die Arbeitsgruppe hielt elf Sitzungen ab. Frage 3: Zu welchen Ergebnissen ist die Arbeitsgruppe gekommen, insbesondere inwieweit wurden die Empfehlungen der Expertenkommission aufgenommen? (Bitte Bericht im Wortlaut beifügen.) Durch die Arbeitsgruppe wurden alle 13 für den Bereich der Polizei ausgesprochenen Empfehlungen aufgenommen, bewertet und im Ergebnis entsprechende Vorschläge zur Umsetzung ausgesprochen. Diese wurden in einem Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe zusammengefasst. Die Arbeitsgruppe kam zu folgenden Kernaussagen in Bezug auf die Empfehlungen der Expertenkommission: • Die sächsische Polizei muss jederzeit eine eigenständige Einsatzführung, unabhängig von einer Sachverhaltsübernahme durch das Bundeskriminalamt, gewährleisten. • Die Zusammenarbeit zwischen Polizeidienststellen und Nachrichtendiensten fokussiert sich auf einen frühzeitigen Informationsaustausch über bestehende Kommunikationsstrukturen . • Im Landeskriminalamt erfolgt die Wiedereinrichtung einer Stabskomponente für besondere Einsatzlagen. • In den fünf Polizeidirektionen erfolgt die Einrichtung Ständiger Stäbe. • Es erfolgt eine Intensivierung von Übungen und die Optimierung der einsatzbezogenen Fortbildung. • Schlüsselfunktionen der Einsatzführung werden ergänzend besetzt. • Die technische Ausstattung und die spezifische Fortbildung der Spezialeinheiten werden weiter verbessert. • Die Erarbeitung einer eigenständigen Polizeidienstvorschrift zur Bewältigung lebensbedrohlicher Einsatzlagen wird befürwortet. • Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die verlustfreie Kommunikation im Einsatz werden verbessert. • Er erfolgt eine personelle Verstärkung der strukturmäßigen Beratergruppe im Landeskriminalamt . • Die Mobilen Einsatzkommandos werden personell verstärkt. • Weitere taktische Handlungsalternativen zur Lagebewältigung werden implementiert . SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACH SEN Soweit in der Fragestellung auf die Vorlage des Berichtes im Wortlaut hingewirkt wird, so wird auf die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 19. Juli 2012, AZ.: Vf. 102-/-11, verwiesen, wonach das parlamentarische Fragerecht keinen Anspruch auf Aktenvorlage umfasst. Der Inhalt ist hier in der Antwort beschrieben . Frage 4: In welchem Zeitraum ist die konkrete Umsetzung welcher empfohlenen Maßnahmen der Arbeitsgruppe bzw. der Expertenkommission geplant bzw. wann wurden welche Empfehlungen bereits umgesetzt? Gegenwärtig erfolgt die Auswertung des Ergebnisberichtes der Arbeitsgruppe. Im Anschlus daran werden die vorgeschlagenen Maßnahmen einer Priorisierung unterzogen u ,d hinsichtlich ihrer zeitlichen Umsetzung konkretisiert. Zudem werden die Ergebnis 'se der Arbeitsgruppe mit den Empfehlungen der Fachkommission zur Evaluierung der P lizei des Freistaates Sachsen in Einklang gebracht und harmonisiert. i Mit freu dlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2017-05-02T10:40:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes