STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9174 Thema: Änderungen durch die Pflegestärkungsgesetze Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Pflegebedürftige in Sachsen wurden seit dem 01.01.2017 mit Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 eingestuft? Frage 2: Wie viele der Pflegebedürften unter 1. können die Kosten nicht komplett selbst tragen und erhalten deshalb Hilfen zur Pflege? Frage 3: Wie hoch sind die gewährten Hilfen durchschnittlich? Frage 4: Wie viele neue Pflegekräfte wurden seit dem 01.01.2017 in Sachsen eingestellt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Hierzu sind der Staatsregierung derzeit keine Daten bekannt. Mit Daten für die Beantwortung der Fragen 1 und 2 ist erst im Herbst 2018 zu rechnen, da erst dann die turnusmäßige Datenerhebung und -auswertung durch das Statistische Landesamt vorliegt. Keine Aussagen können zur durchschnittlichen Höhe der Leistung je Fall (Frage 3) und zur Zahl der Neueinsteilungen (Frage 4) getroffen werden, da keine entsprechenden Erhebungen stattfinden . Frage 5: Wie viele Alltagsbegleiter gibt es in Sachsen? Im Freistaat Sachsen betrifft der Begriff "AIItagsbegleiter" vorrangig das "Landesprogramm Alltagsbegleiter für Senioren" ohne Bezug zu den Pflegestärkungsgesetzen . Demnach sind ehrenamtliche Alltagsbegleiter für betagte Menschen tätig, die nicht pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind. Durch die regelmäßige Begleitung und Unterstützung im täglichen Leben kann ei- Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141 .51-17/367 ~resden, C 0 April 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ner sozialen Isolierung vorgebeugt und der Verbleib im eigenen Wohnraum verlängert werden. Gefördert werden die Vorhaben von Projektträgern, die fünf und mehr geeignete Personen akquirieren und an zu Begleitende vermitteln. Im Freistaat Sachsen gibt es aktuell 89 Projekte. Die Anzahl der tatsächlich tätigen Alltagsbegleiter kann nicht mitgeteilt werden, da hierzu keine Statistik geführt wird und diese Anzahl unterjährig variieren kann. Da der Begriff "AIItagsbegleiter" nicht geschützt ist, können darüber hinaus weitere Personen in der Alltagsbegleitung tätig sein. Hierzu liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-04-24T07:54:43+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes