STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlev Spangenberg, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9179 Thema: § 50 SächsB0 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen ist folgende Vorbemerkung vorangestellt: „In der Sächsischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBI. S. 186), die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Februar 2017 (SächsGVBI. S. 50) geändert worden ist, finden sich in Paragraph 50 Regelungen zum barrierefreien Bauen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kontrollen bezüglich der Einhaltung von § 50 SächsB0 wurden in Sachsen in den vergangenen Jahren durchgeführt? (Bitte jährliche Auflistung sowie Gliederung nach baulichen Anlagen nach Abs. bzw. Abs. 2 § 50 SächsB0.) Frage 2: Wie viele Verstöße gegen § 50 SächsB0 in diesem Zeitraum sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte jährliche Auflistung sowie Gliederung nach baulichen Anlagen nach Abs. bzw. Abs. 2 des § 50 SächsB0.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Zur Beantwortung wurden die unteren Bauaufsichtsbehörden abgefragt. Elf untere Bauaufsichtsbehörden haben eine Fehlmeldung abgegeben. Zur Begründung wurde mitgeteilt, dass Ausnahmeanträge nicht statistisch erfasst sowie dass keine expliziten Kontrollen zu § 50 der Sächsischen Bauordnung (SächsB0) durchgeführt würden. Auch wurde u. a. mitgeteilt, dass die Auswertung aller Bauakten aus den Jahren 2012 bis 2016 aus kapazitären und zeitlichen Gründen innerhalb der gesetzten Frist nicht möglich gewesen sei. Vier untere Bauaufsichtsbehörden haben innerhalb der gesetzten Frist nicht geantwortet. Darüber hinaus wird auf die Anlage verwiesen. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-1053/23/17 Dresden, 27.April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Anträge auf Zulassung von Abweichungen von den Absätzen 1 und 2 SächsB0 wurden in den vergangenen Jahren gestellt, wie viele davon wurden zugelassen? (Bitte jährliche Auflistung sowie Gliederung nach baulichen Anlagen nach Abs. bzw. Abs. 2 des § 50 SächsB0 und Grund der Zulassung des Antrages .) Zur Beantwortung wurden ebenfalls die unteren Bauaufsichtsbehörden abgefragt. Hinsichtlich der Anzahl der Anträge auf Zulassung einer Abweichung von § 50 SächsB0 und der Anzahl dieser Anträge, bei denen Abweichungen zugelassen wurden , wird auf die Angaben der unteren Bauaufsichtsbehörden zu Frage 3 Teil 1 und Frage 3 Teil 2 in der Anlage verwiesen. Als Gründe für die Zulassung der Anträge wurden von den unteren Bauaufsichtsbehörden überwiegend Gründe des Denkmalschutzes benannt. Des Weiteren wurden ungünstige vorhandene Bebauung, Einbau eines sonst nicht erforderlichen Aufzuges sowie schwierige Geländeverhältnisse und der damit verbundene unverhältnismäßige Mehraufwand als Gründe für die Zulassung angeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abweichungstatbestände kraft Gesetzes nach § 50 (Abs. 4-SächsB0 a. F. in der seit dem 1. Januar 2016 geltenden Fassung durch einen behördlichen Entscheid nach § 50 Absatz 3 SächsB0 abgelöst worden sind. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/9179 zu Frage 1 zu Frage 2 zu Frage 3 Teil 1 zu Frage 3 Teil 2 Anzahl Kontrollen bezüglich der Anzahl bekannt gewordener Anzahl Anträge auf Zulassung Anzahl der Anträge auf Einhaltung von § 50 SächsB0 Verstöße gegen § 50 SächsB0 von Abweichungen von § 50 Zulassung einer Abweichung bei bei SächsB0 bei nach § 50 SächsBO, die zugelassen wurden, bei Gebäuden nach baulichen Gebäuden nach baulichen Gebäuden nach baulichen Gebäuden nach baulichen § 50 Abs. 1 Anlagen nach § 50 Abs. 1 Anlagen nach § 50 Abs. 1 Anlagen nach § 50 Abs. 1 Anlagen nach SächsB0 § 50 Abs. 2 SächsB0 § 50 Abs. 2 SächsB0 § 50 Abs. 2 SächsB0 § 50 Abs. 2 SächsB0 SächsB0 SächsB0 SächsB0 2012 7 37 3 2 5 4 2 2013 13 45 2 2 21 15 18 8 2014 14 43 2 5 12 16 9 11 2015 25 74 2 6 40 23 29 14 2016 23 65 3 4 84 66 66 49 2017-04-28T10:23:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes