SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER F1NANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlev Spangenberg, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9180 Thema: Umsetzungstand der UN-BRK, Artikel 27111 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Menschen mit Behinderungen soll ein gleichberechtigter und diskriminierungsfreier Zugang zu Berufsausbildung und Arbeit gewährleistet werden. Gemäß Artikel 27 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g) UN-Behindertenrechtskonvention ist es Aufgabe des Staates, im öffentlichen Sektor Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Auf diese Weise soll die Verwirklichung des Rechts von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleiches Entgelt, gesichert und gefördert werden. Im Aktionsplan der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK diesbezüglich Handlungsbedarf festgestellt. ,Die barrierefreie Zugänglichkeit der Dienstgebäude des Freistaats Sachsen ist noch nicht überall gegeben. Hier ist eine entsprechende Ausweitung anzustreben.' Bei den Planungen bevorstehender Baumaßnahmen sind Vorgaben zu beachten , damit die öffentlichen Gebäude und baulichen Anlagen ,in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei' (§ 50 Abs. 2 SächsBO) ausgestaltet sind. ~SY\CHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-B 2000/1/15/103- 2017117362 Dresden, 03 . Mai 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN lj SACHsEN Die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf die öffentlichen Gebäude und sonstigen Anlagen im Geschäftsbereich der Staatsregierung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung der Dienstgebäude der Staatsregierung wurden in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführt? (Bitte Darstellung der jeweilig~n Gebäude und Ressorts.) Frage 2: Welche Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung der Dienstgebäude der Staatsregierung werden derzeit durchgeführt bzw. sind in Planung? (Bitte Darstellung der jeweiligen Gebäude und Ressorts.) zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung der Frage wird abgesehen. Gemäß Art. 51 Absatz 1 Satz 1 SächsVerf ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, sodass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann . Eine Statistik über Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung wird nicht geführt. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN S SACHsEN Der Freistaat Sachsen hat in Verantwortung des Staatsbetriebes SIB seit 2015 insgesamt 310 Große und Kleine Baumaßnahmen durchgeführt bzw. geplant. 449 Große und Kleine Baumaßnahmen befinden sich aktuell in Planung. Die Vorgaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit entsprechend der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) bzw. den Technischen Baubestimmungen werden hierbei grundsätzlich beachtet. Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung stellen jedoch i. d. R. nur einen Teilaspekt dar. Eine Datenerhebung im Sinne der Fragestellung könnte ausschließlich durch eine umfangreiche händische Auswertung der Bauakten erfolgen und würde die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährden. Der zeitliche Aufwand für das Sichten der Akten, die entsprechende Auswertung und Dokumentation der im Rahmen der Gesamtmaßnahme erbrachten Leistungen zur barrierefreien Erschließung wird auf jeweils ca. eine Stunde geschätzt. Dies würde einen Bediensteten in Vollzeit rund 19 Wochen binden und zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung führen. Weiterhin wären Bauunterhaltsmaßnahmen zu betrachten. Diese sind je Ressortbereich in Sammelansätzen ohne konkrete Maßnahmebenennung zusammengefasst und wären daher ebenfalls nur händisch hinsichtlich ggf. enthaltener Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung auswertbar. Dieser Rechercheaufwand wäre dem vorgenannten Aufwand hinzuzurechnen. Seite 3 von 3 2017-05-04T10:37:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes