STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FOR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlev Spangenberg, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9181 Thema: Gehörlose im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Gehörlose mit dem Merkzeichen GI gibt es im Freistaat Sachsen ? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2011 bis 2016, nach Landkreisen und kreisfreien Städten.) Die Antwort ist der Tabelle in der Anlage zu entnehmen. Frage 2: Wie viele Gebärdensprachdolmetscher gibt es im Freistaat Sachsen? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2011 bis 2016, nach Landkreisen und kreisfreien Städten, haupt und nebenberuflicher Tätigkeit) Der Staatsregierung ist nicht bekannt, wie viele Gebärdensprachdolmetscher es in Sachsen insgesamt gibt, weil diese nicht erfasst werden. Die Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache in Zwickau hat auf ihrer Internetseite unter www.landesdolmetscherzentrale-gebaerdensprache.de eine Dolmetscherdatenbank veröffentlicht, in der zum Stand 19. April 2017 insgesamt 54 Gebärdensprachdolmetscher erfasst sind. Die Anzahl der Gebärdensprachdolmetscher, die vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden öffentlich bestellt und allgemein beeidigt sind, ergibt sich - differenziert nach ihrem jeweiligen Geschäftssitz - zum jeweiligen Stichtag 1. Januar aus der nachstehenden Tabelle. Inwieweit diese Gebärdensprachdolmetscher ihre Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben , ist der Staatsregierung nicht bekannt. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564·5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141 .51 -17/373 Dresden, 22 April 2017 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de 2011 2012 2013 Landkreise Landkreis Bautzen 2 2 2 Landkreis Meißen Landkreis Sächsische 1 1 Schweiz-Osterzgebirge Landkreis Zwickau 1 1 1 Erzgebirgskreis 1 1 1 Kreisfreie Städte Dresden 1 2 2 Leipzig Chemnitz 2 2 2 Sachsen gesamt 7 9 9 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2014 2015 2 2 1 1 1 1 3 4 1 1 3 3 1 2 2 13 15 Freistaat SACHSEN 2016 2 1 1 4 1 5 1 2 17 Neben den in der Übersicht genannten Gebärdensprachdolmetschern ist im Freistaat Sachsen noch ein Gebärdensprachdolmetscher beeidigt, der seinen Wohnsitz in Berlin hat. Frage 3: Welche anerkannte berufsspezifische Qualifikationen haben diese? Um als Gebärdensprachdolmetscher vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden öffentlich bestellt und allgemein beeidigt zu werden, bedarf es des Vorliegens der in § 2 des Sächsischen Dolmetschergesetzes beschriebenen persönlichen und fachl ichen Voraussetzungen. Der unter § 2 Absatz 1 Nummer 4 des Sächsischen Dolmetschergesetzes geforderte Nachweis der fachlichen Eignung wird nach § 2 Absatz 3 der Sächsischen Dolmetscherverordnung geführt durch 1. ein von einer Prüfungsbehörde ausgestelltes Zeugnis über das Bestehen der staatlichen Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher (Prüfungsbehörden sind das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Staatliche Prüfungsstelle für Gebärdensprachdolmetscher in München und das Hessische Kultusministerium, Amt für Lehrerbildung, Staatliche Prüfungen für Übersetzer, Dolmetscher, Gebärdensprachdolmetscher in Darmstadt), 2. ein in der Bundesrepublik Deutschland erworbenes Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums als Gebärdensprachdolmetscher mit einer Regelstudienzeit von mindestens 7 Semestern, 3. ein außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenes Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums als Dolmetscher der Deutschen Gebärdensprache , sofern das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst diesen als gleichwertig mit dem Abschluss nach Nummer 2 anerkannt hat oder Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ 4. ein im Zeitraum von 1996 bis 2000 von der Landesdolmetscherzentrale für Gehörlose ausgestelltes Zertifikat über das Bestehen der Fortbildungsprüfung für Gebärdensprachdolmetscher. Frage 4: Welche Möglichkeiten zum Erwerb von Qualifikationen als Gebärdensprachdolmetscher gibt es im Freistaat Sachsen? An der Westsächsischen Hochschule Zwickau besteht ein Diplom-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen . Frage 5: Welche Möglichkeiten für einen barrierefreien und einheitlichen Notruf für Gehörlose gibt es im Freistaat Sachen? ln Umsetzung von § 108 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes i. V. m. der Verordnung über Notrufverbindungen wurde für einen barrierefreien und einheitlichen Notruf für Gehörlose in den gemeinsamen Leitstellen Feuerwehr/Rettungsdienst und in den Integrierten Regionalleitstellen für die europaeinheitliche Notrufnummer 112 sowie in den Leitstellen der Polizei für die nationale Notrufnummer 110 die Funktion Notruf-Fax eingerichtet. Auf die Antwort zur Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/5360 wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen J.l Barba/!{{,P ~ Anlage Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Kl. Anfrage LT-Drs.-Nr. 6/9181 Anlage Schwerbehinderte Menschen im Freistaat Sachsen mit Merkzeichen GI im Schwerbehindertenausweis in den Jahren 2011 bis 2016 Jahr/Kommune c DD L ERZ MSN V z BZ GR MEI SOE LL NSN Sachsen 2011 345 684 686 326 292 224 430 312 214 194 246 209 115 4277 2012 344 697 695 329 296 221 441 317 213 200 248 205 129 4335 2013 362 706 696 330 307 222 432 317 213 203 252 203 142 4385 2014 374 732 697 336 307 223 430 323 218 206 239 207 143 4435 2015 380 752 684 341 319 214 429 333 229 219 237 214 155 4506 2016 378 747 696 345 320 209 423 349 238 217 232 216 159 4529 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV), Stand April2017 2017-04-28T10:34:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes