SÄCHSISCHES STAATSMINI STERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/9185 Thema: Kürzung der Stundentafeln Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Lokalen Medien war zu entnehmen, dass die Schulen aufgrund von Lehrermangel oder fehlender Unterrichtsräume die Stundentafeln kürzen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen Schulen wurden die Stundentafeln auf Grund o.g. Umstände gekürzt? (Bitte nach Schulart, Schulstandort, Grund der Stundentafelkürzung, Anzahl der gestrichenen Stunden und Fächer mit Beginn des Jahres 2010 bis heute aufschlüsseln) Frage 3: Beruht die Kürzung der Stundentafel auf einer gesetzlichen bzw. untergesetzlichen Regelung und wenn ja, auf welcher? Frage 4: Sofern es keine entsprechende Regelung bzgl. Frage 3 gibt, wer entscheidet anhand welcher Kriterien über die Kürzung der Stundentafel ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 3 und 4: Die VwV Stundentafeln ist eine Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums für Kultus (SMK), die für alle Schulen gleichermaßen zur Anwendung kommt. Eine Kürzung der Stundentafeln für oder durch einzelne Schulen erfolgt nicht. Im Rahmen der Eigenverantwortung treffen Schulen Maßnahmen im Zusammenhang mit planmäßigem oder außerplanmäßigem Unterrichtsausfal L Seite 1 von 2 S SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/9/9 Dresden, ( ( . Apri l 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Frage 2: An welchen Schulen fehlen jeweils wie viele Lehrer und oder wie viele Unterrichtsräume? Fehlende Lehrer im Sinne der Fragestellung stellen kein statistisches Erhebungskriterium dar. Erfasst wird vielmehr der planmäßige und außerplanmäßige Unterrichtsausfall . Auf die im Internetauftritt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus veröffentlichten Statistiken zum planmäßigen und außerplanmäßigen Unterrichtsausfall in den vergangenen Schulhalbjahren/Schuljahren (Link: www.schule.sachsen.de/4928.htm) sowie die veröffentlichten entsprechenden Definitionen zum Unterrichtsausfall (Link: www.schule.sachsen.de/4791 .htm) wird verwiesen . Dem SMK liegen keine Informationen vor, dass Schulträger ihre entsprechenden Aufgaben gemäß § 23 Abs. 2 SchuiG nicht sachgerecht erfüllen. Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2017-05-02T08:11:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes