STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEM Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 l 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-ündenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9199 Thema: Datenerhebung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bei För¬ dermittelanträgen ehrenamtlicher Vereine Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-1053/55/4 Dresden, Q 3. Mäi 2Ö17 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Chemnitz sehen sich Vereine, die teils vollkommen ehrenamtlich, insbesondere niedrigschwellige Angebote für Menschen mit Multiproblemlagen oder Kinder und Jugendliche bereitstellen, mit Problemen konfrontiert, die sich aus der Förderpraxis der Sächsischen Aufbau¬ bank (SAB), konkret aus der Abrechnung ergeben. So verlangt die SAB, dass bei den betreffenden Projekten Teilnehmerinnenlisten mit Name und Adresse geführt werden, was jedoch den Teilnehmenden nur schwer zu vermitteln, bzw. bei Kindern und Jugendlichen auch daten¬ schutzrechtlich problematisch ist. Da beim Nicht-Führen dieser Listen der Verlust der Förderung droht, sind die Projekte mancher Vereine durch diese Abrechnungspraxis existenziell bedroht." Zertifikat seit 2006 audlt borufundfamllle Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Fällen ist das Führen von Teilnehmerinnenlisten mit personenbezogenen Daten bei der Vergabe von Förder¬ mitteln durch die SAB verpflichtend vorgeschrieben? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Die Erfassung der Teilnehmerdaten ist im Bereich der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds verpflichtend vorgeschrieben. Hierzu werden in der Regel Teilnehmerlisten bzw. Teilnehmerfragebögen geführt. Im Einzelnen betrifft dies die in der Anlage aufgeführten Förderungen. Darüber hinaus werden Teilnehmerlisten vereinzelt auch bei Förderungen aus Landesmitteln verwendet. Näheres kann der beigefügten Anlage ent¬ nommen werden. Eine Auswertung bezogen auf ehrenamtliche Vereine ist nicht möglich. Seite 1 von 2 Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 Hallestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEINI Frage 2: Sieht die Staatsregierung dabei Änderungsbedarf, insbesondere bei offenen Vorhaben mit niedrigschwelligen Angeboten, die sich an Men¬ schen mit Multiproblemlagen oder an Kinder und Jugendliche richten? Frage 3: Welche alternativen Abrechnungspraktiken wären für die Staatsregie¬ rung bei betreffenden Projekten vorstellbar? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Gemäß Art. 5 der VO (EU) Nr. 1304/2013 („ESF-Verordnung") sind Indikatoren nach Anhang I dieser Verordnung zu erheben. Es handelt sich somit um eine verpflichtende Vorgabe bei der Inanspruchnahme von Förderungen aus dem Europäischen Sozial¬ fonds. Die Aufzeichnung und Speicherung dieser Daten erfolgt im Einklang mit den einschlä¬ gigen datenschutzrechtlichen Vorgaben der EU (Richtlinie 95/46/EG), Anhang I der VO berücksichtigt dabei auch eine besondere Kategorie personenbezo¬ gener Daten (z. B. die Erfassung der Outputindikatoren „Migranten, Teilnehmer aus¬ ländischer Herkunft, Angehörige von Minderheiten", „Teilnehmer mit Behinderungen", „Sonstige benachteiligte Personen"). Für die Erfassung dieser Indikatoren sind Aus¬ nahmen zulässig, in der Regel ist die Angabe dieser Daten freiwillig. Zudem findet die Indikatorenerhebung nur für Teilnehmer im Sinne von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 statt. Teilnehmer sind danach Personen, die unmittel¬ bar von der ESF-Intervention profitieren, die identifiziert und nach bestimmten Merkma¬ len befragt werden können und für die besondere Ausgaben getätigt werden. Spielräume und Vereinfachungen, die sich aus dieser Definition ergeben, werden - insbesondere im Bereich der offenen Vorhaben - bereits genutzt, sodass eine Indikato¬ renerhebung teilweise entbehrlich ist. Darüber hinaus wurden die Teilnehmerfragebö¬ gen zwischenzeitlich zielgruppen- und vorhabensspezifisch gestaltet. Unabhängig von der Indikatorenerhebung kann die Erfassung der Teilnehmerdaten auch aufgrund richtlinien-, bzw. programmspezifischer Vorgaben notwendig sein. Re¬ gelmäßige Abstimmungen zwischen den am Förderverfahren beteiligten Akteuren tra¬ gen dazu bei, die Verfahren der Erfassung möglichst einfach zu gestalten, um insbesondere dem Charakter von offenen Vorhaben gerecht zu werden und zugleich eine ordnungsgemäße Abrechnung sicherzustellen. Die Weiterentwicklung der Förder¬ verfahren, einschließlich Nachweisführung, ist insofern regelmäßiger Bestandteil dieses Erfahrungsaustausches. JMit freundlichen Grüßen r i9 \nlage Seite 2 von 2 Anlage Übersicht zur Datenerhebung und Vereine als Zuwendungsempfänger Stand: 18.04.2017 Förderprogramm Vereine als ZWE zugelassen ja/nein Teilnehmerdaten¬ erhebung erforderlich ja/nein Tellnehmerllsten sind zu führen Ja/neinESF 2014-2020 InnoTeam ja ja ja Transferassistent ja ja ja Weiterbildungsscheck, betrieblich ja ja ja Innovative, Modell-ZTransfervorhaben, Studien / EA- WB ja ja ja Demografie, Familie und Gesundheit ja nein nein Berufliche Qualifizierung von Arbeitslosen und Benachteiligten ja ja ja QAB (klassische und betriebliche Variante) ja ja ja Förderung des letzten Drittels von Umschulungen nach dem SGB II, III ja ja ja Verbesserung der Beschäftigungs-fähigkeit von Langzeilarbeitslosen ja ja ja Individuelle Einstiegsbegleitung ja ja ja Eingungsfeststellung, Koordinierung, Begleitung ja ja ja Innovative. Modell-ATransfervorhaben. Studien/ Arbeitslose ja ja ja Mikroprojekte: Lokales Kapital für soziale Zwecke ja ja ja Beschäftigung und soziale Integration für am Arbeitsmarkt besonders benachteiligte Menschen ja ja ja Produktionsschule ja ja ja Jugendberufshilfe ja ja ja Informelle Maßnahmen zur Förderung von Bildung, Beschäftigungsfähigkeit und sozialer Eingliederung im Rahmen integrierter Handlungskonzepte in benachteiligten Stadtgebieten nein ja ja Alphabetisierung ja ja ja Berufliche Qualifizierung von Strafgefangenen ja ja ja sozialpädagogische Vorhaben für Gefangene und ehemalige Gefangene zur Unterstützung und Vorbereitung ihrer Integration in den Arbeilsmarkl (inkl. Übergangsmana-gement, Jugendarrest, ja ja ja Inklusionsassistent ja ja ja Erhöhung Abschlussquole und Schülercamps ja ja ja Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen ja ja ja Berufsorienlierung ja ja ja Praxisberater ja ja ja Soziale Schule: sozialpädagogische Begleitung und Kompetenzentwicklung für Schüler ja ja ja Vorrang für duale Ausbildung ja ja ja Verbundausbildungen ja ja ja Überbetriebliche Lehrgänge (ÜLU, ÜbA) ÜbA ja ÜLU nein ja ja Zusatzqualifikalionen ja ja ja l Landesmittel Fachkräfterichllinie ja nein ja Integralive Maßnahmen ja ja ja Alltagsbegleiler für Senioren ja ja ja Weltoffenes Sachsen ja ja ja 2017-05-03T10:51:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes