STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR EUROPA 5 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR EUROPA Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister® smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-LR-2950/14 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/92 Thema: Bedarf an Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern an den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Sachsen Dresden, ^fX^November 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Zeitabständen und nach welchen Grundsätzen wird der Personalbedarf für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Sachsen, gegebenenfalls im Unterschied zu anderen Bundesländern, ermittelt und inwieweit werden in diese Personalbedarfsermittlung eintretende Elternzeit, Schwangerschaft, Krankheit, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Abordnung, Urlaub sowie in sonstigen Fällen auftretende längere Abwesenheitszeiten einbezogen? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa Hospitalstraße 7 01097 Dresden ln Sachsen wird der Personalbedarf für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, wie für alle übrigen Bediensteten, monatlich berechnet. In den Ländern sind die Berechnungszyklen uneinheitlich. Der Personalbedarf wird dort monatlich, quartalsweise oder jährlich berechnet. Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 11 Die Personalbedarfsberechnung für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger erfolgt auf der Grundlage von PEBB§Y. Dieser Begriff steht für „Personalbedarfsberechnungssystem für die Justiz in der Bundesrepublik Deutschland“. Es handelt sich dabei um eine fortschreibungsfähige Methodik zur Ermittlung Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 "Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaitungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de Seite T von 4 STAATSM1N1STER1UM DER JUSTIZ UND FÜR EUROPA des Personalbedarfs auf Landesebene für alle Berufsgruppen aller Gerichte und Staatsanwaltschaften auf einheitlicher, mathematisch-analytischer Grundlage. Die mit PEBB§Y ermittelten Personalbedarfswerte stellen eine Richtschnur für die Personalzuteilung an den einzelnen Dienststellen dar. Da die Methode auf Durchschnittswerten beruht, ist sie weder geeignet, die zumutbare Arbeitsbelastung für die einzelnen Bediensteten zu bestimmen noch sämtliche örtlichen Besonderheiten der einzelnen Dienststellen im Gesamtsystem konkret abzubilden. Zur Ermittlung des Personalbedarfs wird eine länderspezifische Jahresarbeitszeit berechnet. Dazu wird kalenderjahrspezifisch, getrennt nach Laufbahnen und bezogen auf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Bediensteten, durch Abzug von Urlaubs- und Feiertagen, Krankheits-, Kur-, Beschäftigungsverbots-, Elternzeit-, Dienst-befreiungs- und sonstigen Beurlaubungstagen die tatsächlich zur Verfügung stehende Zeit ermittelt. Abordnungen bleiben unberücksichtigt, da die landesspezifische Jahresarbeitszeit unabhängig vom konkreten Einsatzort der Bediensteten berechnet wird. Fortbildungstage werden nicht im Rahmen der Berechnung der Jahresarbeitszeit berücksichtigt. Sie fließen jedoch unmittelbar in die Personalbedarfsberechnung für die einzelnen Dienststellen ein. Schwangerschaften werden nicht per se als Fehlzeiten berücksichtigt, da Schwangere, ausgenommen in Zeiten des Beschäftigungsverbotes und in den Fällen ärztlich attestierter Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit, dienst- oder arbeitsfähig sind. Frage 2: Wie hat sich das Verhältnis zwischen ermitteltem Bedarf und tatsächlich besetzten Stellen im Bereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei den einzelnen Gerichten und Staatsanwaltschaften im Zeitraum der vergangenen fünf Jahre entwickelt und welche Gerichte oder Staatsanwaltschaften verfügen über nicht genügend Planstellen, um den ermittelten Bedarf tatsächlich abdecken zu können? Das Verhältnis zwischen Personalbedarf und tatsächlich eingesetztem Personal (Personalverwendung) ergibt sich zu den gemeinsamen Stichtagen 31. Dezember 2009, 31. Dezember 2013 und 30. Juni 2014 aus den beigefügten Tabellen (Tabelle 1 betrifft die ordentliche Gerichtsbarkeit, Tabelle 2 den Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaft). Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM DER JUSTIZ UND FÜR EUROPA Die Tabellen beziehen sich auf die Arbeitskraftanteile (AKA) der Beamten der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 und die Beamten, die in die zweite Einstiegsebene aufgestiegen sind ("Gehobener Dienst und Sonstiger höherer Dienst"). In geringem Umfang werden auch Angestellte des gehobenen Dienstes erfasst, für die eine separate Ausweisung nicht möglich ist. Die Planstellen für die ordentliche Gerichtsbarkeit sind in Kapitel 0604 und die für die Generalstaatsanwaltschaft in Kapitel 0614 veranschlagt. Eine behördenbezogene Aufteilung erfolgt im Haushaltsplan nicht. Über die Binnenverteilung des in Summe vorhandenen Personals entscheiden die Personalbewirtschafter der Geschäftsbereiche im Rahmen des Haushaltsvollzugs. Die Geschäftsbereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Generalstaatsanwaltschaft sind mit den in den jeweiligen Kapiteln des Haushaltsplans 2014 für sie ausgewiesenen Planstellen für den gehobenen Dienst im Hinblick auf den ermittelten Bedarf an Rechtspflegern im Wesentlichen bedarfsgerecht ausgestattet. Frage 3: Wie hat sich die tatsächliche Arbeitsbelastung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Vergleich zu den festgelegten Soll-Pensen im Zeitraum der vergangenen fünf Jahre an den einzelnen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Sachsen entwickelt? Die Arbeitsbelastung zeigt sich in der Besetzungsquote, also dem Verhältnis zwischen Personalbedarf und Personalverwendung (siehe Tabellen zu Frage 2). In den letzten fünf Jahren konnte, wie aus der beigefügten Tabelle ersichtlich, die Besetzungsquote in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften verbessert werden. Frage 4: Inwieweit entspricht die in den letzten Jahren durch Aufgabenübertragung und steigenden Geschäftsanfall im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, in Sonderheit im Bereich von Betreuungssachen, eingetretene gesteigerte Arbeitsbelastung noch dem tatsächlichen Personalbedarf und den vorhandenen Planstellen? Freistaat SACHSEN 'Seite 3'vöii"4: STAATSM1N1STER1UM DER JUSTIZ UND FÜR EUROPA Freistaat SACH SEIN] Derzeit wird bundesweit das Projekt PEBB§Y-Fortschreibung 2014 durchgeführt mit dem Ziel, aktuelle Basiszahlen in Form durchschnittlicher Bearbeitungszeiten für die Verfahren zu ermitteln und damit eine aktuelle Validität der Personalbedarfsberechnung zu gewährleisten. Im Rahmen des Projekts werden Veränderungen in der Rechtsprechung, bei der Aufgabendurchführung (z. B. infolge von Aufgabenübertragungen) und bei Hilfsprozessen (z. B. Einsatz neuer Informationstechnologien) berücksichtigt. Ob sich im Ergebnis ein höherer Personalbedarf ergeben wird, der die Zuweisung einer größeren Anzahl von Planstellen erforderlich macht, bleibt abzuwarten. Frage 5: Wie hat sich die Zahl der in Sachsen ausgebildeten Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern in den letzten fünf Jahren entwickelt, wie viele hiervon wurden in den Justizdienst übernommen und inwieweit konnte hierdurch der für die einzelnen Gerichte und Staatsanwaltschaften ermittelte Bedarf gedeckt werden? Die Anzahl der in Sachsen erfolgreich ausgebildeten Rechtspfleger hat sich in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl 15 13 21 16 18 Im Zeitraum 2010 bis 2013 wurden alle Rechtspflegeranwärter mit erfolgreich bestandener Laufbahnprüfung in den sächsischen Justizdienst übernommen. Mit diesen Einstellungen wurden vorrangig die Abgänge aufgrund des Erreichens des gesetzlichen Ruhestands und durch den Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit ersetzt. Im Jahr 2014 werden voraussichtlich 17 Absolventen übernommen, da eine Rechtspflegeranwärterin auf die Übernahme in die sächsische Justiz verzichtet hat. Zu der Frage der Deckung des Personalbedarfs wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen c- f Dr. Jürgen Martens Anlagen 2 Tabellen zur Beantwortung der Frage 2 Seile 4 von 4 Verhältnis Personalbedarf zur Personalverwendung für den gehobenen Dienst und sonstigen höheren Dienst Ordentliche Gerichtsbarkeit 31.12.2009 31.12.2013 30.06.2014 OLG Dresden -13,34% -1,45% + 8,10% LG Bautzen* -1,30% - LG Chemnitz - 6,79 % + 6,55 % + 14,43% LG Dresden + 7,42 % + 6,97 % + 5,76 % LG Görlitz + 11,67% - 8,42 % + 1,10% LG Leipzig - 0,06 % - 2,47 % + 15,40% LG Zwickau - 3,95 % + 0,47 % + 26,40 % Zwischensumme LG + 0,31 % + 0,71 % + 12,04 % LG-Bezirk Chemnitz -12,35 % - 4,24 % - 5,72 % AG Annaberg* -9,46% - - AG Aue -4,13% + 0,55 % + 4,87 % AG Chemnitz - 12,32% - 6,04 % - 5,36 % AG Döbeln -12,76 % - 8,90 % -14,21 % AG Freiberg -14,76% - 0,02 % -1,84% AG Hainichen* -20,17% AG Marienberg - 8,5 % + 0,41 % -12,68% AG Stollberg* -13,93% - LG-Bezirk Dresden -10,36 % -0,18% + 5,93 % AG Dippoldiswalde + 1,17% - 8,99 % + 5,11 % AG Dresden - 12,81 % + 3,97 % + 10,58% AG Meißen - 11,11 % - 5,63 % - 4,47 % AG Pirna - 5,27 % -11,82 % - 4,48 % AG Riesa - 6,00 % - 3,26 % -1,97% LG-Bezirk Görlitz -14,20 % - 2,43 % + 3,49 % AG Bautzen - 8,63 % + 5,88 % + 3,72 % AG Görlitz - 15,26 % -10,24 % + 4,32 % AG Hoyerswerda - 8,44 % - 8,44 % - 8,23 % AG Kamenz - 9,59 % - 2,85 % + 3,55 % AG Löbau* - 11,19% - AG Weißwasser -19,39% - 5,67 % + 13,49% AG Zittau - 9,34 % - 0,27 % + 2,88 % Verhältnis Personalbedarf zur Personalverwendung für den gehobenen Dienst und sonstigen höheren Dienst* Staatsanwaltschaften 31.12.2009 31.12.2013 30.06.2014 GenStA - 25,12 % -14,92 % - 8,29 % StA Bautzen** -16,06 % ** - StA Chemnitz -16,83% -10,50% - 15,83% StA Dresden -18,25% - 7,66 % - 8,58 % StA Görlitz - 6,73 % - 26,20 % -10,04% StA Leipzig -15,79% - 3,05 % - 5,29 % StA Zwickau -6,13% -2,78% - 12,84% Zwischensumme StA -14,77% - 8,87 % - 9,75 % Summe (GenStA und StA) -16,66 % - 9,85 % - 9,52 % * einschließlich gehobener sozialer Dienst, aber ohne Wirtschaftssachbearbeiter ** Mit Inkrafttreten des Standortegesetzes zum 1. Januar 2013 aufgelöst und der Staatsanwaltschaft Görlitz zugeordnet.