STAATSMINISTERIUM DES INNERIM Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141.51/7517 Dresden, . Februar 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/920 Thema: Beigeordnete in den sächsischen Landkreisen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist die Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten in den Landkreisen in Sachsen (aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? Frage 3: Wie hoch ist der Anteil an weiblichen Beigeordneten in den einzelnen Landkreisen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Es wird auf die von den Landkreisen öffentlich zur Verfügung gestellten Informationen auf deren jeweiligen Homepages verwiesen. Frage 2: Welche Besoldungsgruppe haben die hauptamtlichen Beigeordneten in den jeweiligen Landkreisen? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Die Zuordnung der Besoldungsgruppen der hauptamtlichen Beigeordneten ist in § 30 Abs. 1 Nr. 1 des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG) vom j/8. Dezember 2013 (SächsGVBI. S. 970, 1005) geregelt. Mit frfeunfcllichen Grüßen Markus Ulbic