STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian %Nippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9205 Thema: Förderungen der Mietshaussyndikate in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Hausbesetzungen gehen nicht selten mit Fassadenschmierereien und Zerstörungen des Gebäudeinneren einher. Sie greifen erheblich in die Besitz- und Eigentumsrechte der Hauseigentümer ein und haben mitunter einen destruktiven Einfluss auf das Bild ganzer Stadtviertel . Darüber hinaus sind sie geeignet, dem Fortschreiten des Linksextremismus Vorschub zu leisten. Da das Thema in der Öffentlichkeit bisher leider häufig tabuisiert wurde, besteht dringender Aufklärungsbedarf bzgl. der Treffpunkte einer organisierten Hausbesetzer -Szene, die nicht nur im Bundesvergleich besonders stark in Sachsen vertreten ist, sondern auch sukzessive versucht, sich einen harmlosen Anschein zuzulegen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Erhielten eines oder mehrere der unten genannten Syndikatsprojekte oder deren Trägervereine oder -firmen finanzielle Mittel des Freistaats Sachsen? Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Haushaltstitel und Förderhöhe für die Jahre 2014, 2015, 2016 und für eine geplante Förderung im Jahr 2017. Im Jahr 2016 erhielt die Kooperative Schloss Gersdorf GmbH 14.350,00 Euro (Kapitel 1530 Haushaltstitel 88306-1, Haushaltsgesetz 2015/2016). Weitere Förderungen der genannten Syndikatsprojekte in den Jahren 2014 bis 2016 sowie geplante Förderungen im Jahr 2017 sind der Staatsregierung nicht bekannt. Der Recherche liegt der Datenbestand vom 31.März 2017 zugrunde. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-1053/23/20 Dresden, C'(.April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Erhielten weitere ähnliche Projekte bzw. deren Trägervereine oder -firmen, die Hausbesetzungen unterstützen, finanzielle Mittel vom Freistaat Sachsen? Wenn ja, bitte aufschlüsseln welche und nach Haushaltstitel und Förderhöhe für die Jahre 2014, 2015, 2016 und für eine geplante Förderung im Jahr 2017. Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 3: Gibt es ein Konzept des Freistaates Sachsen für den Umgang mit selbstorganisierten Hausprojekten/linken Wohnprojekten/besetzen Häusern? Wenn ja, seit wann und wer hat es erstellt? Wo ist es einsehbar und wie sahen Maßnahmen des Freistaates Sachsen diesbezüglich in den Jahren 2015/16 und geplante Maßnahmen 2017 aus? Nein. Frage 4: Sind von einem oder mehreren der unten genannten Objekte oder anderen von Linksgerichteten/Linksradikalen/Linksextremen besetzten und/oder genutzten Objekten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ausgegangen oder fand eine Beobachtung aufgrund von linksextremistischer Aktivitäten statt? Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Objekt und Art der Straftaten/Ordnungswidrigkeiten bzw. Relevanz der Beobachtung in den Jahren 2015/16 und im ersten Quartal des Jahres 2017? Träger der Projekte des Mietshäusersyndikats in Sachsen: Betriebsküche Friedrichstadt e.V. B63 GmbH Berliner Str. 63 01067 Dresden Willi 42 e.V. Wihelm-Franke-Str. 41/43 01219 Dresden WLD GmbH Overbeckstr. 26 01139 Dresden Weinberg 21 - Hausprojekt GmbH Weinbergsweg 21 01326 Dresden RM16 GmbH Robert-Matzke-Str. 16 01127 Dresden Seite 2 von 5 STAATSMINISTER1U1'V1 DES INNERN . .47331;5,, 1, ...., Freistaat/ SEN Wohnerhaltungstrieb HC9 GmbH Heinrich-Cotta-Str. 9 01737 Tharandt GSS 21 GmbH Georg -Schwarz -Str. 21 04177 Leipzig KunterBunte 19 GmbH Georg -Schwarz -Str. 19 04177 Leipzig WuK GmbH Holteistr. 7 04177 Leipzig Le.Conserve GmbH Demmeringstr. 115 04179 Leipzig Zolle GmbH Zollschuppenstr. 7 04229 Leipzig Hausprojektgesellschaft Pörstener Straße mbH Pörstener Str. 9 04229 Leipzig Hausprojekt Zollschuppenstr. 1 mbH Zollschuppenstr. 1 04229 Leipzig Kollektivhaus Wurze GmbH Wurzner Str. 2 04315 Leipzig KlausHaus GmbH Wurzner Str. 2a 04315 Leipzig Schlicht&Ergreifend GmbH Eisenbahnstr. 125 04315 Leipzig SchönerHausen GmbH Ludwigstr. 172 04315 Leipzig Lobe! GmbH Victoriastr.37 04575 Neukieritzsch OT Lobstädt Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN LA GATA Wohnen GmbH Wildstr. 11 08523 Plauen Kooperative Schloss Gersdorf GmbH Gersdorf 23 09661 Striegistal OT Gersdorf 7e-Te'm Freistaat SACHSEN Ob von den genannten oder anderen Objekten im Sinne der Fragestellung Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ausgegangen sind, wird in der sächsischen Polizei recherchefähig nicht erfasst. Im Weiteren wird von einer Beantwortung der Frage seitens der Staatsregierung abgesehen . Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Zur Beantwortung der Frage müssten alle erfassten Straftaten der politisch motivierten Kriminalität - links - für die Jahre 2015, 2016 sowie das 1. Quartal 2017 einzeln dahingehend ausgewertet werden, ob von einem oder mehreren der genannten Objekte oder anderen von Linksgerichteten/Linksradikalen/Linksextremen besetzten und/oder genutzten Objekten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ausgegangen sind. Für die Jahre 2015, 2016 sowie das 1. Quartal 2017 müssten insgesamt 1.837 Vorgänge ausgewertet werden. Wenn man 15 Minuten pro Verfahren ansetzt, wäre ein Sachbearbeiter bei einer 40 -Stunden -Woche mit der Beantwortung fast zwölf Wochen beschäftigt. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechte unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Die vom Fragesteller benannten GmbHs bzw. Vereine sind zudem keine Beobachtungsobjekte des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen (LfV). Einige der benannten Adressen sind allerdings als Anlauf-, Treff- bzw. Wohnobjekte von Linksextremisten bekannt. Weitere Angaben können im Rahmen einer Kleinen Anfrage aus den im Folgenden genannten Gründen nicht erfolgen. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Der Staatsregierung liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung jedoch überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nr. 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Veröffentlichung dieser Informationen würde die jeweils eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG wäre ohne Geheimhaltung das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit dieser Personen gefährdet. Diese Rechtsgüter waren mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass das Schutzinteresse vorrangig zu sehen war. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionstüchtigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeiten des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsvermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments und Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Im Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet ist, wenn die Informationsvermittlung unterbleibt. Es wirit dapauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlafigeni weitergehende Auskunft erteilt wird. Mit fileuidlichen Grüßen Märkus Ulbi Freistaat SACHSEN Seite 5 von 5 2017-05-02T15:48:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes