STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9206 Thema: Notarzt- und Rettungsdiensteinsätze per Hubschrauber Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Rettungsdiensteinsätze per Hubschrauber gab es in den Jahren 2012 bis 2016 im Freistaat Sachsen? (Bitte aufgliedern nach Kalenderjahr und Rettungsdienstbereich) Die Anzahl der Einsätze des Luftrettungsdienstes nach § 8 Abs. 1 Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPV0) ist für die Jahre 2012 bis 2015 der Gesundheitsberichterstattung unter dem Link https://www.statistik.sachsen.de/GBE/Gesundheit Start.htm — dort im Themenfeld 7, Nummer 7.25z — zu entnehmen. Im Jahr 2016 haben die Luftrettungsstation Dresden 1.311, die Luftrettungsstation Zwickau 1.233, die Luftrettungsstation Leipzig 2.218 und die Luftrettungsstation Bautzen 1.169 Einsätze gemeldet. Eine statistische Aufgliederung der Einsätze in Rettungsdienstbereiche erfolgt nicht. Frage 2: Gab es darunter Rettungsdiensteinsätze per Hubschrauber, bei denen kein Notarzt an Bord war? Frage 3: Falls die Antwort auf Frage 2 „Ja" lautet: In wie vielen Fällen war dies der Fall? (Bitte aufgliedern nach Kalenderjahr und Rettungsdienstbereich ) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-1053/22/47 Dresden?? . April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTE11UM DES INNERN Freistaat .C-1l SEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Der Rettungshubschrauber ist gern. § 7 Abs. 2 Nummer 5 Buchst. a SächsLRettDPV0 mit einem Notarzt besetzt. Nach Auskunft der Leistungserbringer in der Luftrettung wird in ganz wenigen speziellen Einzelfällen, z. B. bei einer schwierigen technischen Rettung mit Bergetau, von dieser Regelung abgewichen. Eine statistische Erfassung dieser wenigen Einzelfälle erfolgt nicht. Frage 4: In wie vielen Fällen traf der Rettungsdienst -Hubschrauber zu spät am Einsatzort ein, so dass das Leben des betroffenen Menschen nicht mehr gerettet werden konnte? (Bitte aufgliedern nach Kalenderjahr und Rettungsdienstbereich) Eine Zeitspanne, innerhalb derer ein Rettungshubschrauber nach seiner Alarmierung am Einsatzort eintreffen muss, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Luftrettungsdienst ergänzt und unterstützt vielmehr den bodengebundenen Rettungsdienst, vgl. § 30 Abs. 1 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz . Beim Ableben eines Notfallpatienten sind in jedem Einzelfall eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen bzw. hinsichtlich ihrer Kausalität im Hinblick auf ein Versterben zu beurteilen. Ein monokausaler direkter Zusammenhang zwischen dem Eintreffen eines Rettungshubschraubers am Einsatzort und dem „Überleben" eines Notfallpatienten besteht in der Regel nicht. Eine Einschätzung der Ursächlichkeit würde einer Bewertung durch die Staatsregierung gleichkommen. Das Fragerecht der Abgeordneten dient nach der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichts-hofes nicht dazu, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten (vgl. Urteil vom 22. April 2004, Vf 44-1-03). Von einer weiteren Beantwortung wird daher abgesehen. Frage 5: Wie iiele Rettungsdienst -Hubschrauber sind insgesamt in Sachsen im Einsatz? Die ltuftetung wird mit insgesamt fünf Rettungshubschraubern durchgeführt, vgl. § 8 Abs.I2 Sitz 2 SächsLRettDPV0. Mit fteuhdlichen Grüßen v t Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-04-28T10:22:47+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes