STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippe!, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9207 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der Sächsischen Polizei im März 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der Sächsischen Polizei im Monat März 2017 nicht, die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten ? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Polizeidirektion Chemnitz 4 davon Polizeirevier Freiberg 3 Polizeidirektion Dresden 8 davon Polizeirevier Dresden -West 1 Polizeidirektion Görlitz 11 davon Polizeirevier Kamenz 1 Polizeidirektion Leipzig 25 davon Polizeirevier Grimma 1 Polizeidirektion Zwickau 12 davon Polizeirevier Zwickau 2 Landeskriminalamt 115 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 2 Präsidium der Bereitschaftspolizei 35 Polizeiverwaltungsamt 8 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/25/39 -7 Dresden, \ . Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1) konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im März 2017 war bei 172 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1 i. V. m. Frage 2) wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat März 2017 wurde keine Mehrarbeit vergütet. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im März 2017 eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, so dass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In 593 ällerl wurde im März 2017 Mehrarbeit geleistet, aber eine Mehrarbeitszeit von fünf S / nd n in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, so dass diese tatsächlich gelei ,ete f Arbeitsstunden verfallen sind. / Mil,frpunp ich,en Grüßen V ' — Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-05-03T14:31:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes