STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STÄÄTSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Aktenzeichen Postfach 1 o 09 20 101079 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 3-0141.51/27/70-2015/ Präsidenten des Sächsischen Landtages Dmsden, Herrn Dr. Matthias Rößler März 2015 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/921 Thema: Dialogorientiertes Serviceverfahren zur Vermittlung zulassungsbeschränkter Studienplätze Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Hochschulen aus Sachsen und seit welchem Jahr nutzen das Dialogorientierte Serviceverfahren zur (DoSV)? (Bitte nach Hochschulen und Studiengängen auflisten.) Sowohl die Universität Leipzig als auch die TU Dresden nehmen mit dem Studiengang Psychologie seit dem WS 2013/14 am DoSV teil. Frage 2: Welche Kosten für die Nutzung des DoSV fallen für die einzelnen Hochschulen an? (Bitte auflisten.) Es fallen keine Kosten an, zumindest nicht bis zum WS 2018/19. Frage 3: In welchem Umfang waren zulassungsbeschränkte Studienplätze an Hochschulen in Sachsen im SS 2014 und im WS 2014/15 zu Semesterbeginn nicht besetzt? (Bitte auflisten.) Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden Von der amtlichen Statistik werden regelmäßig die Studienanfänger einer Hochschule in einem Kalenderjahr zum Stichtag 01.12. erfasst. Zu Beginn des SS 2014 (01.04.2014) sowie des WS 2014/15 (01.10.2014) erfolgte demzufolge keine Erfassung der Studienanfängerzahlen durch die amtliche Statistik, so dass die unbesetzten zulassungsbeschränkten Studienplätze zu diesen Terminen nicht ermittelt werden können. www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8,13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Frage 4: Welchen Novellierungsbedarf sieht die Staatsregierung bei der anstehenden Revision des Staatsvertrages über die „Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung“? Die Staatsregierung hält es im Sinne der Verbesserung des Verfahrens für wünschenswert, - wie zzt. vorgesehen - das Zentrale Verfahren (Vergabe der Studienfächer in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen) und das DoSV (Verfahren zur Vergabe der örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge) auf einer Plattform zusammenzuführen, um sowohl im Interesse der Studierenden als auch der Hochschulen die Transparenz des Verfahrens zu verbessern und die Funktionalitäten des DoSV auch für das zentrale Verfahren nutzbar zu machen. Außerdem sollten die zulassungsfreien Studiengänge gemeinsam mit den zulassungsbeschränkten Studiengängen auf einer Plattform verwaltet werden können. Frage 5: In welchem Zeitrahmen bewegt sich die durch die Hochschulrektorenkonferenz angekündigte Revision des entsprechenden Staatsvertrages? Die Hochschulrektorenkonferenz ist für die rechtliche Gestaltung des Staatsvertrages nicht zuständig. Der Staatsvertrag wird in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland verhandelt und beschlossen. Vorschläge der Hochschulrektorenkonferenz werden in den Gremien der Stiftung für Hochschulzulassung behandelt. In diesen Gremien sind 16 Vertreter von Hochschulen und 16 Ländervertreter paritätisch versammelt. Die letzte Sitzung des Stiftungsrates der Stiftung für Hochschulzulassung zum Thema Staatsvertrag fand am 26.02.2015 statt. Dort wurde einvernehmlich den Hochschulen die Möglichkeit avisiert, im Vorfeld der nächsten Sitzung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, nämlich im Rahmen der Vorbesprechung der KMK mit der Hochschulrektorenkonferenz, der Hochschulseite die Möglichkeit einzuräumen, ihr Anliegen in Sachen Kostentragungspflicht und Einbeziehung nichtzulassungsbeschränkter Studiengänge in den Aufgabenkatalog der Geschäftsstelle der Stiftung für Hochschulzulassung gegenüber der KMK zur Sprache zu bringen. Diese Option wurde im Stiftungsrat einstimmig verabschiedet. Freistaat SACH SEM Seite 2 von 2