STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin sächsisches Staatsministerium für kultus ihr Zeichen Postfach 10 09 10 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.50-60/922/2 Dresden-Äfttte' Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/922 Thema: Assistenzen statt Fachkräfte zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kindertageseinrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Um welche Art von Assistenzkräften bzw. welche Berufsqualifikationen handelt es sich, wenn mittels des Haushaltbegleitgesetzes 2015/2016 bis zu 20 Prozent des Personals in der Kindertagesbetreuung nicht auf der Grundlage der Sächsischen Fachkräfteverordnung beschäftigt werden können? Frage 2: Wie plant die Staatsregierung die Gewährleistung der flächendeckenden Umsetzung des für alle Kitas verbindlichen Sächsischen Bildungsplanes für Kindertageseinrichtungen, wenn die zusätzlichen Assistenzkräfte laut Haushaltbegleitgesetz nicht das Curricula zum Bildungsplan absolviert haben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Nach dem Beschluss des Sächsischen Landtages zum Staatshaushalt 2015/2016 und zum Haushaltsbegleitgesetz wird das Sächsische Staatsministerium für Kultus Schritte zu dessen Umsetzung in seinem Zuständigkeitsbereich einleiten. Diese können für den Bereich Kindertagesbetreuung ggf. auch eine Änderung der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte umfassen. Im Übrigen wird auf Seite 114 der Begründung des Regierungsentwurfs (Drs. 6/778) verwiesen. Frage 3: Welche tarifliche Eingruppierung innerhalb des TVöD Sozial-und Erziehungsdienste empfiehlt die Staatsregierung den Kommunen und freien Trägern von Kindertageseinrichtungen für die Bezahlung der Assistenzkräfte? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolapiatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Seite 1 von 2 Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Entlohnung einer/eines Beschäftigten in einer Kindertageseinrichtung ist Bestandteil des Arbeitsvertrages, dessen Gestaltung auf der Grundlage des einschlägigen Rechts allein den Vertragsparteien obliegt. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2