STAATSM1N1STER1UN1 DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9223 Thema: Suizid von Faisal I. in Leipzig am 30. März 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 30. März 2017 stürzte sich der 28 -jährige pakistanische Geflüchtete Faisal I. von der Dachterrasse eines Hotelgebäudes in Leipzig. Er starb einige Zeit später im Krankenhaus. Laut Medienberichten (GEO TV Pakistan und LVZ) kam Faisal vor zwei Jahren aus Italien nach Deutschland und hatte in Deutschland Asyl beantragt. In der jüngeren Vergangenheit hätte es bereits Suizidversuche gegeben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Lebenslage von Faisal I.? (Dauer des Aufenthalts in Sachsen, Stand des Asylverfahrens , Aufenthaltsstatus, Form der Unterbringung) Herr Faisal I. wurde am 15. September 2015 als Zugang in einer Einrichtung der Erstaufnahme registriert und wurde am 6. November 2015 der Stadt Leipzig zugewiesen. Am 30. September 2015 hat er einen Asylantrag gestellt und hielt sich seitdem im Freistaat Sachsen auf. Am 29. März 2017 erging bezüglich des Asylverfahrens ein ablehnender Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (mit Zustellungsdatum vom 30. März 2017). Zum Zeitpunkt des Suizids war Herr Faisal I. im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/22/48 Dresden, . Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Herr Faisal I. lebte in einer Gewährleistungswohnung in einer Zweipersonen- Wohngemeinschaft mit einer sozialen Betreuung. Aufgrund eines Vorfalls und auf Empfehlung der behandelnden Ärzte wurde Herr Faisal I. in einer anderen Unterkunft mit Wachdienst (für eine schnelle Hilfe im Bedarfsfall) untergebracht. In dieser Unterkunft hat sich Herr Faisal I. nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus am 29. März 2017 jedoch nicht gemeldet. Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die konkreten Hintergründe und den Anlass des Suizids? Frage 4: Unternahm Faisal I. bereits Suizidversuche und welche Maßnahmen wurden daraufhin eingeleitet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 4: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die Sächsische Staatsregierung kann gemäß Art. 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) die Beantwortung von Fragen insbesondere ablehnen, wenn Rechte Dritter entgegenstehen. Daher sind das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 33 SächsVerf des Betroffenen und der Informationsanspruch des Abgeordneten unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abzuwägen. Verweigert die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen , muss sie die Verweigerung begründen und die von ihr als maßgeblich erachteten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte darlegen (Sächs VerfGH, LKV 1998, 316). Im vorliegenden Fall stehen einer Beantwortung überwiegende Belange des Datenschutzes im Sinne des § 4 Abs. 2 des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) entgegen. Mit den Fragen werden Auskünfte zu personenbezogenen Daten begehrt. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Die Preisgabe konkreter Hintergründe und den Anlass des Suizides sowie Aussagen darüber, ob Faisal I. bereits Suizidversuche unternommen hatte, könnten zu Rückschlüssen auf die, den besonders schutzwürdigen Bereich des § 4 Abs. 2 SächsDSG betreffenden personenbezogenen Daten führen. Unter dem besonderen Schutz des § 4 Abs. 2 SächsDSG stehen personenbezogene Daten, aus denen die ethnische Herkunft, politische Meinungen , religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen sowie Daten über Gesundheit oder Sexualleben. Das hierdurch auftretende Spannungsverhältnis zwischen dem Recht des Einzelnen auf Schutz seiner Daten und dem Informationsrecht des Parlaments, das ebenfalls Verfassungsrang genießt, wird durch die Rechtsprechung nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz gelöst: Beide Rechte müssen im konkreten Fall einander so zugeordnet werden, dass beide so weit wie möglich ihre Wirkungen entfalten (BVerfGE 67, 143 f.). Das bedeutet, dass das Kontroll- bzw. Informationsrecht des Parlaments wegen seiner Bedeutung für die parlamentarische Demokratie und für das Ansehen des Staates nur dann hinter dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen zurücktritt, wenn lnformati- Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN onen in Rede stehen, deren Weitergabe wegen ihres streng persönlichen Charakters für den Betroffenen unzumutbar ist. Die hier verlangten Informationen sind dem Kernbereich der Privatsphäre zuzuordnen und können daher auch nach dem Tod des Betroffenen im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht übermittelt werden. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über etwaige Krankheitsbilder des Betroffenen und gewesene und laufende ärztliche Behandlungen? Es liegen keine Erkenntnisse über etwaige Krankheitsbilder des Betroffenen und gewesene und laufende ärztliche Behandlungen vor. Frage 4: Wurden die Angehörigen des Toten informiert und ist eine Überstellung des Leichnams nach Pakistan geplant? li-iDie gehärigen des Toten wurden informiert. Die Überführung des Leichnams von Herr Fai al I. ist bereits kurz nach seinem Tod durch seine Landesbotschaft veranlasst wor, en. mitireupdlichenGrüßen Mäirkus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-05-05T08:41:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes