STAATSM1N1STER11JM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9224 Thema: Suizide und Suizid -Versuche von Geflüchteten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit der 17 -jährigen Shewit am 24. März 2017 in Borsdorf und Faisal I. am 30. März 2017 in Leipzig gab es im laufenden Jahr mindestens zwei Suizide von Geflüchteten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Suizidversuche und/oder Vorfälle, bei denen es sich um Suizidversuche gehandelt haben könnte, von Geflüchteten, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen und in kommunalen Unterkünften untergebracht waren/sind? (bitte seit Jahresbeginn 2017, Standort der EA, Kreisfreie Stadt bzw. Landkreis bei kommunalen Unterkünften sowie nach Alter, Geschlecht, Herkunftsstaat und Motiven/Hintergründen für den Suizid/versuch aufschlüsseln ) Die Beantwortung beruht auf Einzelfallerkenntnissen. Suizidversuche oder Vorfälle, bei denen es sich um Suizidversuche von Asylbewerbern/ Flüchtlingen gehandelt haben könnte, werden weder in der Erstaufnahmeeinrichtung noch in den Unterbringungseinrichtungen der Landkreise und Kreisfreien Städte systematisch erfasst. Zu den Motiven/Hintergründen wird auf die Ausführungen in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6155 verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/22/49 Dresden, . Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Im Bereich der Erstaufnahme des Freistaates Sachsen hat es keinen vollendeten Suizidfall seit Jahresbeginn 2017 gegeben. Ein Fall versuchter Suizidalität ist in der Einrichtung der Erstaufnahme am Standort Dresden, Hamburger Straße 19 bekannt. Nach zwei Ereignissen mit suizidalen Gedanken unter Alkoholeinfluss (Legen auf Straßenbahnschienen und drohender Sturz von der Brücke) hatte sich der männliche 36 -jährige Asylbewerber aus Serbien selbst immer wieder von der Suizidalität entfernt und wurde aus der stationären Behandlung entlassen. Am 8. April 2017 wurde der Asylbewerber mit dem Rettungswagen wegen Verdachts auf Tablettenmissbrauch unter Alkoholeinfluss erneut in das Krankenhaus Dresden Friedrichstadt verbracht. Der soziale Dienst des Krankenhauses veranlasste noch am Wochenende einen richterlichen Beschluss mit der einstweiligen Verfügung zum Verbleib in der geschlossenen Abteilung bis mindestens zum 19. Mai 2017. Darüber hinaus sind keine weiteren Suizidversuche bekannt. Vereinzelt kommt es zu Drohungen mit Suizid, unter anderem wegen fehlender Dokumente oder dem Wunsch nach Verlegung. Die Erkenntnisse der Landkreise und Kreisfreien Städte für den Bereich der Gemeinschaftsunterkünfte der unteren Unterbringungsbehörden sind der Anlage 1 zu entnehmen . In Bezug auf Erkenntnisse der sächsischen Polizei wird auf die Antwort auf die Frage 3 verwiesen. Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Suizidversuche und/oder Vorfälle , bei denen es sich um Suizidversuche gehandelt haben könnte, von Geflüchteten , die in den sächsischen JVA inhaftiert waren/sind? (bitte seit Jahresbeginn 2017, nach JVA-Standort sowie nach Alter, Geschlecht, Herkunftsstaat und und Motiven/ Hintergründen für den Suizid/versuch aufschlüsseln) In sächsischen Justizvollzugsanstalten gab es keine Suizidversuche oder Suizide von Gefangenen im Sinne der Fragestellung im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum Stichtag 7. April 2017. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Suizidversuche und/oder Vorfälle , bei denen es sich um Suizidversuche gehandelt haben könnte, von Geflüchteten im Vorfeld, während oder nach Abschiebungen? (bitte datumskonkret für die Jahre 2015, 2016, 2017 sowie Ort der Unterbringung, Alter, Geschlecht, Herkunftsstaat und Motiven/ Hintergründen für den Suizid/versuch aufschlüsseln) Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungstreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mit- Freistaat SACHSEN Seite 2 von 6 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN betroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil Angaben zu Suizidversuchen oder Vorfällen, bei denen es sich um Suizidversuche gehandelt haben könnte, im Vorfeld, während oder nach Abschiebungen in der Zentralen Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen (ZAB) statistisch nicht erfasst werden. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten die in der ZAB vorliegenden Akten händisch ausgewertet werden, da die Frage insbesondere nicht nur auf erfolgreiche Abschiebungen beschränkt ist, sondern auch gescheiterte Abschiebungsversuche mit erfasst. Für die über 200.000 in der ZAB bearbeiteten Vorgänge müsste jeweils die Akte angefordert, darin nach diesen abgefragten Daten gesucht und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Vorgang ein Gesamtaufwand für die ZAB von durchschnittlich einer Stunde zu veranschlagen . Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ZAB andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit, von der Beantwortung abgesehen. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3 für den Bereich der sächsischen Polizei: Von einer Beantwortung der Frage wird seitens der Sächsischen Staatsregierung abgesehen . Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, da zu Suizidversuchen im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) keine Angaben vorliegen. Zur Beantwortung der Fragen müssten in der Integrierten Vorgangsbearbeitung (IVO) alle Vorgänge der „Gefahrenabwehr ", „Sonstige Vorgänge" sowie „Vermisste/Hilflose Personen" einer Einzelfallprüfung unterzogen werden. Dies betrifft allein schon für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2017 insgesamt 25.144 Vorgänge. Pro Verfahren wäre ein Aufwand von ca. 30 Minuten erforderlich. Darin noch nicht enthalten sind Vorgänge der Freistaat SACHSEN Seite 3 von 6 STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Jahre 2015 und 2016 im Sinne der Frage 3. Die Anzahl der durchzusehenden Vorgänge für diesen Zeitraum wurde nicht erhoben, er liegt jedoch um ein Vielfaches höher. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechtes unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Suizidversuche bei der Polizei gar nicht bekannt werden. Frage 4: In wie vielen Fällen endete der Suizidversuch tödlich (bitte nach Unterbringung bzw. JVA aufschlüsseln) Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Freistaates Sachsen nicht vor. Recherchiert wurde im PASS mit Datenbestand vom 13. April 2017. Die nachfolgenden Angaben können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen insofern noch verändern. Die Recherche im PASS erfolgte nach dem Katalogwert „Suizid" im Straftatenschlüssel und nach Opfern, welche nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Für die letzten 24 Monate liegen im PASS in 14 Fällen des Suizides Angaben darüber vor, dass es sich bei den Betroffenen um Asylbewerber/Flüchtlinge handelte. Für den Zeitraum davor können aufgrund von Aussonderungs- und Löschfristen keine fundierten Angaben erhoben werden. Im PASS liegen allerdings keine Angaben zur Unterbringung der Betroffenen vor. Lediglich über das Katalogfeld „Tatörtlichkeit" ließen sich Angaben zu „JVA" bzw. „Asylbewerberheim /Flüchtlingsunterkunft" finden. In zwei Fällen ereignete sich die Tat in einer Justizvollzugsanstalt (2015 und 2016). In drei Fällen ist als „Tatörtlichkeit" der Wert „Asylbewerberheim/Flüchtlingsunterkunft" erfasst. In den übrigen Fällen sind als Tatörtlichkeiten „Abrisshaus", „sonstige Tatörtlichkeit im Freien", „Tatörtlichkeiten im Freien/Hotel", „Wohnblock - Wohnraum/Zimmer", „Wohngebäude/Unterkünfte - Mehrfamilienhaus /Keller", „Wohngebiet/Siedlung", „Wohnraum/Zimmer" erfasst. In zwei Fällen sind keine Angaben vorhanden. Grundsätzlich wird auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/6155 verwiesen. Ergänzend wird mitgeteilt, dass es bezogen auf den Zeitraum 2015 und 2016 am 12. Oktober 2016 in der JVA Leipzig zu einem weiteren Suizid eines Gefangenen im Sinne der Fragestellung gekommen ist. In sächsischen Justizvollzugsanstalten gab es keine Suizide von Gefangenen im Sinne der Fragestellung für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis zum Stichtag 7. April 2017. Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN z•f= Freistaat 1%-- SACHSEN Frage 5: Welche über die in Drs 6/6155 hinausgehenden Suizid-Präventions- oder Suizidalitäts -Behandlungs-Konzepte oder -Maßnahmen existieren für die in den JVA bzw. Erstaufnahmeeinrichtungen und kommunal untergebrachten Geflüchteten? Für den Bereich der sächsischen Justizvollzugsanstalten wird zur Beantwortung auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/6155 verwiesen. Das darin beschriebene Konzept zur Suizidprävention wird bei allen Gefangenen in den sächsischen Justizvollzugsanstalten gleichermaßen angewandt . Darüber hinaus werden die Bediensteten der sächsischen Justizvollzugsanstalten hinsichtlich der kulturellen Besonderheiten oder kritischen Verhaltensweisen und Suizidalität bei Gefangenen aus anderen Kulturkreisen und zur Thematik interkulturelle Kommunikation sensibilisiert und fortgebildet. Im Bereich der Erstaufnahme am Standort Dresden liegen Präventions-/Behandlungskonzepte und -maßnahmen des Deutschen Roten Kreuzes e. V. (DRK) vor. Werden Mitarbeiter auf Personen aufmerksam, die auffällige Reaktionen im Umgang mit anderen Menschen zeigen bzw. eine spezielle traumatisierte Erfahrungen erleben mussten (von häuslicher Gewalt über sexuelle Themen bis Krieg, Fluchterfahrungen und deren Folgen), werden Termine in der Krisensprechstunde angeregt . Die Krisen- und Traumasprechstunde gibt es in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Dresden seit 2015. Angeboten werden diese wöchentlich von ehrenamtlich arbeitenden Psychotherapeuten (Traumanetz Seelische Gesundheit e.V.). Bei weiterführendem Therapiebedarf werden Personen an die Flüchtlingsambulanz bzw. an Fachärzte verwiesen . Seit 2016 führt das DRK in seinen Objekten das Projekt „Traumahilfe für Kinder" durch. Dort bekommen Kinder und Jugendlichen Unterstützung durch Therapeuten, die speziell für diese Altersgruppe ausgebildet sind. Seit September 2016 gibt es das Psychosoziale Zentrum mit einer Beratungsstelle in Dresden. In der Erstaufnahme am Standort Chemnitz werden die Mitarbeiter der Betreuung unter anderem im Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen und im Bereich Deeskalation geschult und sind somit für die Thematik sensibilisiert. Zusätzlich hat das medizinische Fachpersonal in der Regel ein gutes Vertrauensverhältnis zu vielen Klienten und arbeitet entsprechend mit externen Fachleuten wie Psychologen und/oder psychosozialen Zentren zusammen. In der Unterbringung Lützowstraße 26 in Chemnitz werden durch den Betreiber SFZ CoWerk gGmbH Suizidandrohungen mit Hilfe eines psychologischen Stabilisierungsprogrammes intern entgegenwirkt. Das Stabilisierungsprogramm arbeitet mit geschulten Psychologen, einem im Stadtgebiet ansässigen Psychiater der TU Chemnitz und der IB Hochschule in Berlin zusammen und nutzt für Gespräche Dolmetscher. Gespräche finden bedarfsweise in Gruppen oder einzeln statt. Sollten die Androhungen dadurch nicht beseitigt werden, erfolgt eine Facharztvorstellung. Wenn dem Betreiber SFZ CoWerk gGmbH massive Selbstgefährdungsabsichten eines Bewohners bekannt werden, wird umgehend medizinisches Personal angefordert. Dem Fachpersonal obliegt dann die Entscheidung, ob eine stationäre Einweisung notwendig ist. Seite 5 von 6 STAATSMINISTEMM DES INNERN Am Sta dort Leipzig finden Erst- und Folgegespräche bei Bekanntwerden suizidaler Tende en statt. Insoweit wird auf das Notfall -/Krisenkonzept der Malteser Hufsdienst /GmbH in der Anlage 2 verwiesen. Für Ibn ereich der Gemeinschaftsunterkünfte der unteren Unterbringungsbehörden wird Auf die Anlage 1 verwiesen. Mit fteuntilien Grüßen MYkus. Ulbig Anlagen: 2 Freistaat SACHSEN Seite 6 von 6 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/9224 Kreisfreie Frage 1 Stadt/ lfd. Alter Geschlecht Herkunftsstaat Frage 3 Frage 4 Frage 5 Landkreis Nr. 1 29 männlich Pakistan In allen Gemeinschaftsunterkünften sind Sozialarbeiter tätig.2 21 weiblich Irak Sicherheitsdienste, die in den Einrichtungen eingesetzt sind, sind für diese Thematik sensibilisiert. Durch regelmäßige Kommunikation (Berichte des Sicherheitsdienstes, telefonische und persönliche Absprachen) zwischen den Sicherheitsdiensten, der Sozialarbeit und der Verwaltung können Interventionen bei Auffälligkeiten abgesprochen und eingeleitet werden. Ein fachlicher Austausch und abgestimmte Verfah- St adt ren mit dem Gesundheits- und Ordnungsamt sind Chemnitz Fehlmeldung Fehlmeldung für eine Akutversorgung vorhanden. 3 28 männlich Libyen Im Sozialamt wurde ein Fallmanagement installiert um weiterführende Hilfen zu installieren oder einzubinden , bedarfsangepasste Unterbringungsangebote zu eruieren oder auch medizinische Maßnahmen anzubahnen. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Telefondolmetschen an jedem Arbeitsplatz (schnelle und zeitnahe dolmetschergestützte Krisenintervention). Regelmäßige Beratung mit der Polizei bzw. die Zusammenarbeit im Einzelfall ermöglicht ein abgestimmtes und sensibilisiertes Vorgehen und für einen würdevollen Umgang mit Betroffenen. Betreffend Präventionsmaßnahmen wird auf den „Krisenwegweiser" der Stadt Dresden verwiesen. Die darin genannten Unterstützungsmöglichkeiten Stadt Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung stehen auch den Geflüchteten offen.. .Dresden Weiterhin werden regelmäßige Arbeitstreffen genutzt , um über Hilfemöglichkeiten zu informieren. Das Gesundheitsamt informiert in diesem Rahmen z. B. über sozialpsychiatrische Hilfssysteme. Seite 1/4 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/9224 Kreisfreie Stadt/ Landkreis Frage 1 Frage 3 Frage 4 Frage 5lfd. Nr. Alter Geschlecht Herkunftsstaat Stadt Leipzig 1 31 weiblich Syrien Fehlmeldung Ein Versuch endete tödlich . Neben der Betreuung der betroffenen Personen durch die Sozialarbeiterinnen in den Unterkünften erfolgt in Leipzig eine Vermittlung an den Mosaik e.V. bzw. eine Anbindung an die bestehenden psychiatrischen Hilfestrukturen in der Stadt Leipzig (Fachkrankenhaus, Beratungsstellen). Auch Umverteilungen in andere Unterkünfte/Wohnformen können angeboten werden. 2 27 weiblich Afghanistan 3 26 weiblich Irak 4 22 weiblich Iran 5 22 weiblich Iran 6 21 weiblich Irak 7 21 weiblich Albanien 8 47 männlich Serbien 9 33 männlich Syrien 10 30 männlich Libyen 11 29 männlich Marokko 12 28 männlich Irak 13 27 männlich Libyen 14 26 männlich Libanon 15 26 männlich Iran 16 24 männlich Syrien Seite 2/4 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/9224 Kreisfreie Frage 1 Stadt/ lfd. Alter Geschlecht Herkunftsstaat Frage 3 Frage 4 Frage 5 Landkreis Nr. 17 23 männlich Syrien 18 18 männlich Kosovo Landkreis Bautzen Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Erzgebirgs- Bei Verdacht kann eine psychologische Betreuung kreis Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung durch einen Facharzt in Anspruch genommen wer-den. Landkreis Görlitz Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung 1 28 männlich Irak 2 31 männlich Afghanistan 3 46 männlich Iran 4 39 männlich Afghanistan Landkreis Fehlmeldung Ein Versuch Fehlmeldung5 43 männlich LibyenLeipzig endete tödlich. - 6 45 männlich Marokko 7 29 männlich Irak 8 29 männlich Georgien 9 17 weiblich Eritrea (ein Todesfall Im Rahmen der sozialen Betreuung durch die So-Landkreis Fehlmeldung Fehlmeldung ohne Nachweis z i alarbeiter werden Beratungsgespräche zur Prob-Meißen Suizid) lematik — Suizid — durchgeführt. Zwei Sozialarbeiter sind ausgebildete Notfallseelsorger, die sich be- Seite 3/4 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/9224 Kreisfreie Frage 1 lfd. Alter Geschlecht Herkunftsstaat Stadt/ Frage 3 Frage 4 Frage 5 Landkreis Nr. sonders dieser Problematik annehmen. Das Ausländeramt hat kein Suizid-Präventions- und Suizidalitätsbehandlungskonzept . Landkreis Mittelsach- Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung sen Bei Bekanntwerden von Suizidversuchen wird umgehend ärztliche Hilfe hinzugezogen. Im Zweifelsfall wird das Gesundheitsamt einbezogen. Hierauf sind die Beschäftigten der Gemeinschaftsunter- Landkreis Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung künfte, Wohnprojekte sowie Flüchtlingssozialarbei-Nordsachsen ter sensibilisiert. Sofern Gründe für suizidales Verhalten bekannt werden und darauf behördlicherseits positiv Einfluss genommen werden kann — beispielsweise beim Themengebiet Unterbringung — wird dies veranlasst. Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Landkreis existieren keine pauschalen Suizid-Präventions- Sächsische oder Suizidalitäts-Behandlungs-Konzepte. Bei An- Schweiz- Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung drohung von Suiziden werden diese auf deren Osterzgebir- Ernsthaftigkeit überprüft und die entsprechenden ge medizinischen/therapeutischen Maßnahmen eingeleitet . Vogtland- Im Rahmen der sozialen Betreuung der Bewerber kreis Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung wird Einfluss bei etwaigen Verdachtsmomenten genommen. In den Unterbringungseinrichtungen sind Sozialar- Landkreis Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung beiter und Sozialbetreuer eingesetzt. Bei Anzei-Zwickau chen suizidalen Verhaltens bzw. Androhung von Suizid wird dies medizinisch abgeklärt. Seite 4/4 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/9224 Malteser Hilfsdienst gGmbH EAE Dölzig Westringstrasse 55 04435 Schkeuditz OT Dölzig Ablauf Arbeitssicherheit Anlage 1 Sofortmaßnahmen/Notfall-/Krisenkonzept Sofortmaßnahmen Notfall -/Krisenkonzept Malteser ...weil Nähe zählt. AA -01 Version: 3.1 EAE Dölzjg Stand: 03/2017 Ersteller: QB Freigegeben: Leitung Seite 1 von 57 Qualitäts-ABC Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/9224 Malteser Hilfsdienst gGmbH EAE Dölzig Westringstrasse 55 04435 Schkeuditz OT Dölzig Ablauf Arbeitssicherheit Anlage 1 Sofortmaßnahmen/Notfall-/Krisenkonzept AA -01 Malteser ...weil Nähe zählt. Gefährdungsstufe 1 4. Selbsttötungsgedanken/ -äußerungen 1 Sofortaktion - • Jeden Hinweis ernst nehmen • Keine Ankündigung übergehen; trotzdem Ruhe 2 Verhaltensempfehlung bewahren und mit Fachleuten beratenMögliche Alarmzeichen: Spontanäußerungen wie: „...dann bringe ich mich um ..." Vorbereitungen wie z. B. anonyme Briefe Hilfreich ist: • ein Gesprächsangebot • ruhig zuhören und aufmerksam sein, auf konkrete Hinweise zur geplanten Ausführung achten • Geduld und Verständnis zeigen • nach Suizidgedanken und konkreten Vorstellungen muss und darf gefragt werden 3 Erste Hilfe/Opferhilfe •Fantasien und Gedanken anhören, keine Rat-schläge • Einrichtungsleiter sollte sich Rat in einer Beratungsstelle einholen • Weitere (aber zuverlässige und begrenzte) Gesprächsangebote machen • Verbindliche Vereinbarung des nächstens Termins • Kontakt zu einer Beratungsstelle vermitteln • Eigene Überforderung ernst nehmen Nach Einschätzung konkreter Gefährdung überlegen , wer informiert und einbezogen werden sollte. 4 Dokumentation/Information • Einrichtungsleitung • Psychologe/in für Gewaltprävention und Krisenintervention informieren (siehe Liste der medizinischen und psychologischen Erstbetreuer) • Ansprechpartner für Krisenmanagement bestim- 5 Nachsorge/Aufarbeiten men; entsprechende Fortbildung einräumen • Präventions- und Weiterbildungsangebote nutzen Suizidale Gedanken können sehr unterschiedliche Hintergründe haben. Suizidale Gedanken sind Ausdruck einer Krise, die meist nicht in erster Linie dienstlichen Hintergrund haben, aber häufig im Arbeitsalltag auffällig und geäußert werden. Je konkreter die Gedanken, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Ausführung der Gedanken. Die Spannbreite beinhaltet: 6 ergänzende Hinweise •Gerüchte und Hörensagen von Spontanäußerungen wie: „... dann bringe ich mich um ..." • anonyme Briefe, verbale, konkrete Äußerungen von Suizidvorhaben • Konkrete Vorbereitungen wie Besitz von gefährlichen Gegenständen/Waffen Weitere Alarmzeichen: Verhaltensänderungen, sozialer Rückzug, Stimmungsschwankungen, aggressives Verhalten. Körperliche Symptome wie Erschöpfung, Müdigkeit, Kopf- und Bauchschmerzen , Schwindelgefühle, Appetitlosigkeit. Version: 3.1 EAE Dölzig Ersteller: QB Freigegeben: Leitung Seite 7 von 57 Stand: 03/2017 Qualitäts-ABC Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/9224 Malteser Hilfsdienst gGmbH EAE Dölzig Westringstrasse 55 04435 Schkeuditz OT Dölzig Ablauf Arbeitssicherheit Anlage 1 Sofortmaßnahmen/Notfall-/Krisenkonzept AA -01 Malteser ...weil Nähe zählt. Gefährdungsstufe 2 9. Selbsttötungsankündigung/ Selbstmordversuch • Notarzt/Rettungsdienst/Feuerwehr (13 0-112) Inhalt der Meldungen: Wer meldet? I Sofortaktion Was ist passiert? Wo ist etwas passiert? Wie viele Personen sind betroffen/verletzt? Warten auf Rückfragen • Betroffenen möglichst nicht allein lassen 2 Verhaltensempfehlung • Gefährliche Gegenstände einziehen/Situation entschärfen • Erste Hilfe leisten • Betreuung und Begleitung zu Arzt/Beratungsstelle sicherstellen • Für das erste Gespräch siehe Hilfen im Notfallplan 3 Erste Hilfe/Opferhilfe • „Selbsttötungsgedanken/ -äußerungen" Gefähr-dungsstufe 1 • Umgehend fachliche Betreuung durch Psychologin /en für Gewaltprävention und Krisenintervention veranlassen • Im Gespräch bleiben, bis Expertenhilfe eingeleitet ist 4 Dokumentation/Information • Information an Einrichtungsleitung • Informationsstrategie: Aufklärung, Gerüchten entgegenwirken • Ansprechpartner für internes Krisenmanagement bestimmen; wenn realisierbar themenbezogene Fortbildung ermöglichen 5 Nachsorge/Aufarbeiten • Notfallpsychologische Betreuung betroffener Perso-nen ermöglichen • Angebot an Mitarbeiter, dass sie auf Wunsch einzeln mit Fachleuten sprechen können, Information über deren Erreichbarkeit sicherstellen • Kriseninterventions- und Präventionsangebote nutzen Von Suiziddrohung wird gesprochen, wenn Vorbereitungen oder Handlungen so konkret sind, dass unmittelbar Gefahr für Leib und Leben droht 6 ergänzende Hinweise • Konkrete Vorbereitungen für einen Suizidversuch können sein: Horten von Tabletten, Besitz von gefährlichen Gegenständen • Siehe auch „Suizidgedanken" Gefährdungsstufe 1 Version: 3.1 EAE Dölzig Ersteller: QB I Fr egeben: Leitung Seite 12 von 57 Stand: 03/2017 Qualitäts-ABC 2017-05-09T08:31:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes