SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (GRUNE) SACHSISCHE STAATSKANZLEI 619227 Maßnahmen "Barrierefreie lnformation und Kommunikation"im Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention I nformati ons porta I fü r Verwa ltu n gsverfa h re n Amt24 Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-'t 051 I 1 I 1 328- 2017131052 Dresden, Mai 2017 Die Kampagne des Freistaates Sachsen Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden Drs.-Nr.: Thema: Sehr geehrter Herr Präsident, namens und ¡m Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei welchen ¡n Landeszuständigkeit fallende Behörden wurden welche lnformationen zur Barrierefreiheit und zur Zugänglichkeit im I nformations portal fü r Verwa ltu n gsverfah ren Amt2 4 ergänzt? Die staatlichen Behörden des Freistaates Sachsen sind eigenständig für die Übermittlung und Aktualisierung ihrer so genannten Behördendaten im Serviceportal Amt24 verantwortlich (S 4 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Sächsischen E-Government- Gesetzes). Dies betrifft auch Angaben zur Barrierefreiheit. Die nötigen technischen Vorausse2ungen zut Datenübermittlung sind vorhanden, ebenso entsprechende Felder zur Datenerfassung (u.a. Datenfelder ,,Anfahrtsbeschreibung/ÖPNV-lnfo" und ,,Parkplätze"). Eine .gesonderte Erfassung der von den Behördenredakteuren vorgenommenen Anderungen an ihrem Datenbestand oder gar eine zentrale Freigabe im Redaktionssystem erfolgt somit nicht und wäre auch im Hinblick auf die Ressorthoheit nicht zulässig. Frage 2: Welche Vorgaben hinsichtlich des Umfangs der einzustellenden fnformationen ztJr Barrierefreiheit und zur Zugänglichkeit hat wer gemacht? .. SO GEHT SACHSISCH Seite I von 2 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN5 lm Aktionsplan der Sächsischen Staatsreg¡erung zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention wurden keinerlei Vorgaben hinsichtlich des Umfanges von lnformationen zur Barrierefreiheit und Zugänglichkeit von Behörden verankert. lnsofern gibt es diesbezüglich keine Vorgaben. Frage 3: Welches Ressort kontrolliert, ob die Informationen zur Barrierefreiheit und Zugänglichkeit tatsächlich auf dem zentralen Informationsportal für Verwaltu ngsverfahren Amt24 ergänzt werden? Es wird auf die Beantwortung von Frage 1 venruiesen Frage 4: Welche auf dem lnformationsportal für eingestellten Vordrucke/PDF-Formulare sind Standard barrierefrei gestaltet? Verwaltungsverfahren Amt24 nach dem aktuellen DIN-lSO- Der Formularbestand wird im Zuge der turnusgemäßen Aktualisierungsabfragen in Abstimmung mit dem dafür zuständigen Fachressort kontinuierlich erneuert. Die dafür verwendeten Formularvorlagen wurden so eingerichtet, dass zumindest barrierearme Formulare sowohl in den Dateiformaten PDF als auch HTML generiert werden. Auf Grund der fortlaufenden Aktualisierung des Formularbestandes wird daher ein zunehmend barrierearmer Formularbestand aufgebaut gemäß der vereinbarten schrittweisen Umgestaltung der elektronischen Kommunikation und elektronischer Dokumente der Behörden ($ 7 Sächsisches E-Government-Gesetz). Da Amt24 ein Portal ist, in dem Formulare nicht als Datei hochgeladen, sondern nur von den Behördenredakteuren in eigener Zuständigkeit verlinkt werden, kann keine verbindliche Aussage für sämtliche Formularlinks getroffen werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass sowohl Formulare in Zuständigkeit des Bundes als auch solche der Träger der kommunalen Selbstven¡valtung zunehmend barrierefrei vorliegen oder dahingehend erneuert werden. Mit freundlichen Grüßen '7 fþ^"2,4V\ Dr. Fritz Jaeckel Seite 2 von 2 2017-05-08T15:10:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes