STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllAlES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9228 Thema: Evaluation und Fortschreibung des Aktionsplanes der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Unter Punkt 13 "Evaluation" des Aktionsplanes der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) heißt es, dass in jeder Legislaturperiode die im Aktionsplan verankerten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden sollen. Hierzu sei es erforderlich, den Stand der Inklusion in Sachsen in den Handlungsfeldern anhand spezifischer Indikatoren zu ermitteln. Erste Ansätze seien im 5. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen enthalten. Die einzelnen Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention lägen in der Verantwortung der jeweils zuständigen Ressorts und würden eigenverantwortlich von diesen umgesetzt. Die Evaluation solle aufbauend auf den Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderungen erfolgen. Auch solle der Aktionsplan fortgeschrieben werden. (S. 121 )" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches Staatsministerium ist für die Steuerung der Evaluation des Aktionsplanes verantwortlich? Für die Steuerung der Evaluation des Aktionsplans ist das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz zuständig. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141.51-17/395 Dresden, 2o April2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 2: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Welches Staatsministerium ist verantwortlich für die Fortschreibung der in den Handlungsfeldern genannten Maßnahmen des Aktionsplanes? Für die Fortschreibung der in den jeweiligen Handlungsfeldern genannten Maßnahmen ist das jeweils zuständige Staatsministerium entsprechend dem Beschluss der Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien verantwortlich . Frage 3: Die erste Evaluation und Fortschreibung soll erstmalig mit dem 7. Bericht zur Lage von Menschen mit Behinderungen erfolgen. Für welches Jahr sind die Evaluation und die Fortschreibung konkret geplant? Frage 4: Beabsichtigt die Staatsregierung die Evaluation und die Fortschreibung schon am Beginn der 7. Wahlperiode durchzuführen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Evaluation und Fortschreibung des Aktionsplans soll erstmalig mit dem 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen erfolgen , der im Verlauf der 7. Legislaturperiode zu erstellen ist. Zu welchem konkreten Zeitpunkt dies erfolgen wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden . Frage 5: Falls die Evaluation und die Fortschreibung des Aktionsplanes erst zum Ende der 7. Wahlperiode erfolgen sollten, plant die Staatsregierung den Fortschritt hinsichtlich der Umsetzung der Ziele der UN-BRK mit Zwischenberichten zu begleiten? Derzeit ist nicht geplant, Zwischenberichte zu erstellen. 3 , Barbara Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-04-24T07:56:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes