STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9278 Thema: Straftaten durch MITAs (Mehrfach Intensivtäter Asylbewerber ) 1. Quartal 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) im 1. Quartal 2017 waren MITAs als Tatverdächtige beteiligt? (Bitte aufschlüsseln nach Deliktsgruppen; Landkreisen /Kreisfreien Städten und Beteiligung der MITAs (kumulativ)!) Für den Tatzeitraum 1. Januar bis 31. März 2017 wurden im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) 1.472 Straftaten erfasst, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger als MITA registriert ist. In der Tabelle wurden die Schlüsselzahlen für die Straftatenobergruppen wie folgt verwendet: 0 Straftaten geben das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2 Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit 3 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 4_ Diebstahl unter erschwerenden Umständen 5 Vermögens- und Fälschungsdelikte 6 sonstige Straftatbestände StGB 7 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze 9 Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen V Verkehrsstraftaten Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/25/46 Dresden,/g.Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7.8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Darstellung der Straftaten nach Landkreisen/Kreisfreien Städten sowie nach Deliktgruppen ist in der foigenden Tabelle ersichtlich: Landkreis/Kreisfreie Stadt 0 1 2 3 4 5 6 7* 9 V Chemnitz, Stadt 2 1 34 61 17 29 38 10 - 4 Erzgebirgskreis - 2 20 28 22 2 11 4 1 1 Mittelsachsen - 8 14 16 3 1 9 7 - - Vogtlandkreis - - 14 20 10 2 24 6 - 1 Zwickau - - 9 13 3 5 4 - - - Dresden, Stadt 1 10 65 143 21 37 46 68 - 6 Bautzen - 2 24 11 3 1 32 2 - - Görlitz - - 5 5 3 2 5 3 - - Meißen - - 23 12 - 1 18 2 - - Sächsische Schweiz- Osterzgebirge - - 5 4 - 1 6 1 - - Leipzig, Stadt - 2 46 143 44 18 47 56 - 4 Leipzig - 2 28 11 1 3 11 5 - 2 Nordsachsen - - 11 6 2 1 4 1 - - Gesamt 3 27 298 473 129 103 255 165 1 18 * ohne ausländerrechtliche Verstöße Frage 2: Wie viele Asylbewerber sind derzeit in Sachsen als Intensivstraftäter erfasst? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis/Kreisfreier Stadt und Herkunftsland!) Mit Stand vom 8. Mai 2017 sind im Freistaat Sachsen 736 Zuwanderer als MITA erfasst . Für die Einstufung als „MITA" werden nicht ausschließlich Personen mit dem Aufenthaltsstatus „Asylbewerber" betrachtet, sondern auch Personen mit dem Aufenthaltsstatus „International/national Schutzberechtigte (Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote) und Asylberechtigte", „Duldung (Abschiebungshindernisse nach Abschluss des Asylverfahrens)", „Kontingentflüchtlinge" oder „Unerlaubter Aufenthalt" berücksichtigt. Diese gliedern sich wie folgt auf die Landkreise/Kreisfreien Städte (Aufenthaltsort): Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl Chemnitz, Stadt 79 Erzgebirgskreis 42 Mittelsachsen 42 Vogtlandkreis 31 Zwickau 28 Dresden, Stadt 156 Bautzen 44 Görlitz 31 Meißen 36 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 28 Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Leipzig, Stadt 145 Leipzig 47 Nordsachsen 27 Gesamt 736 Die Staatsangehörickeiten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: Staatsangehörigkeit Anzahl Tunesien 141 Libyen 136 Marokko 120 Georgien 95 Syrien, Arabische Republik 62 Irak 23 Russische Föderation 20 Algerien 17 Indien 15 Kosovo 15 Pakistan 13 Albanien 11 Serbien 10 Somalia 8 Iran, Islamische Republik 7 Ukraine 7 Libanon 6 Türkei 6 Eritrea 5 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 4 Gambia 2 Ägypten 2 Bosnien und Herzegowina 1 Benin 1 Bangladesch 1 Kosovo, Serbien 1 Jordanien 1 Libyen, Tunesien 1 Aserbaidschan 1 Algerien, Libanon 1 Mazedonien 1 Kasachstan, Russische Föderation 1 Kenia 1 Gesamt 736 - Seite 3 von 5 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele in Sachsen registrierte MITAs sind derzeit inhaftiert? (Bitte aufschlüsseln nach zuständigem Gerichtsbezirk und Herkunftsland!) Am 10. Mai 2017 befanden sich 138 MITA in Haft. Angaben zum zuständigen Gerichtsbezirk liegen in den polizeilichen Auskunftssystemen nicht vor. Die Staatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Freistaat SACHSEN Staatsangehörigkeit Anzahl Tunesien 35 Marokko 24 Libyen 21 Georgien 13 Russische Föderation 7 Algerien 6 Syrien, Arabische Republik 6 Pakistan 5 Türkei 4 Irak 3 Indien 2 Kosovo 2 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 2 Ägypten 1 Benin 1 Bosnien und Herzegowina 1 Iran, Islamische Republik 1 Jordanien 1 Serbien 1 Somalia 1 Ukraine 1 Gesamt 138 Seite 4 von 5 STAATSIVIINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Wie viele MITAs sind im laufenden Jahr freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Ausreisezielland!) Im 1. Quartal 2017 wurden 579 Asylbewerber nach § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) abgeschoben bzw. reisten nach § 58 Abs. 3 AufenthG überwacht aus. Nach dem REAG1/GARP2-Programm der International Organization for Migration (I0M) wurden im 1. Quartal 2017 insgesamt 326 freiwillige Ausreisen bewilligt. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 S. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Pücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Sächs- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97 In den Statistiken der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) wird die MITA-Eigenschaft nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage kann daher nur nach händischer Einzelbearbeitung der o. a. 579 Akten erfolgen. Es müsste jeweils die Akte angefordert, darin nach der MITA-Eigenschaft gesucht bzw. hierzu jeweils im Einzelfall Anfragen an die Polizei gerichtet, auf die Beantwortung dieser Anfragen gewartet und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Akte ein Gesamtaufwand (allein) für die ZAB von durchschnittlich vier Stunden zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 2.316 Arbeitsstunden. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben der ZAB nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits t d der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits zu de Ergebnis, dass eine solche aufwendige Recherche unverhältnismäßig und ohne Ei schrAkung der Funktionsfähigkeit der ZAB nicht zu leisten ist. Mit frundhichen Grüßen Mafkus Ulbig 1 Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany 2 Government Assisted Repatriation Program Freistaat SACHSEN Seite 5 von 5 2017-05-18T16:36:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes