STAATSMINISTERIUM DES INNERN .-77°'m Freistaat -L"-- SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrö Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9289 Thema: Externes Gremium zum Thema Innere Sicherheit Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Dresdner Neueste Nachrichten vom 31.03.2017 sollen Kompetenzen zum Thema Innere Sicherheit in einem externen Gremium gebündelt und beraten werden. Die Expertenkommission soll aus elf Personen bestehen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Rechtsverhältnis steht die einzelnen der elf Kommissionsberater zum Freistaat Sachsen? Frage 2: Falls einzelne Personen sich in einem Beamtenverhältnis befinden: Welcher Besoldungsordnung mit welcher Besoldungsgruppe und mit welcher Leistungsstufe gehören diese an? Frage 3: Falls einzelne Personen sich in einem Angestelltenverhältnis befinden: Zu welcher Entgeltgruppe und mit welcher Entwicklungsstufe werden sie gezählt? Frage 4: Für den Fall, dass ein reines Beraterverhältnis vorliegt: Wie werden die Kommissionsberater honoriert? In welcher Höhe? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PB-1053/25/50 Dresden, 7,2.April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 594-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Sächsische Staatsregierung arbeitet nicht mit einem solchen „externen Gremium "/einer solchen „Expertenkommission" zusammen. Darüber hinaus wird von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen . Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit / fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihren Verantwortungsbereiches liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn bei der Einsetzung des fragegegenständ ichen Gremiums handelt es sich um interne Aktivitäten einer politischen Partei . r Mit freu dlichen Grüßen I Markus Ulbi Seite 2 von 2 2017-05-02T15:45:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes