STAATSMINISTE'RIIJM des mmm Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Präsidenten des Sächsischen Landtages 24-0141.51/7520 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Dresden ■A März 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/929 Thema: Kommunikationskonzept der Staatsregierung für die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Leipzig-Dölitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Ab Juli 2015 soll in der Friederikenstraße in Leipzig-Dölitz laut Auskunft des Sächsischen Innenministeriums vom 28.01.2015 eine Interims-Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende eingerichtet werden. Laut Innenministerium sollen in den kommenden Wochen Anwohnerinformationen in Leipzig-Dölitz folgen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche einzelnen Schritte hat die Staatsregierung (bitte mit Nennung des jeweiligen Datums) während der Suche nach einem geeigneten Standort 2014 und 2015 für eine Interims-Erstaufnahmeeinrichtung in Leipzig unternommen, um die Stadt Leipzig über den Standort des Suchprozesses zu informieren und die Suche mit der Stadt abzustimmen? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Grundsätzlich informiert der Freistaat Sachsen über einen Standort, wenn die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen abgeschlossen sind, im vorliegenden Fall als Mieter der betreffenden Liegenschaft. Gegebenenfalls sind im Zuge erforderlicher genehmigungsrechtlicher Fragen Kontakte zur Kommune notwendig, z. B. zum Bauamt. Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. ln dem besonderen Fall wollte der Eigentümer der Liegenschaft für die Kommunikation mit der Stadt Leipzig zuständig sein. Über die Schritte des Eigentümers liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. STAATSMINISTERUJM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welches allgemeine Kommunikationskonzept für die Zeit zwischen Standortauswahl und Eröffnung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Sachsen hat die Staatsregierung, unabhängig von den jeweiligen Standorten? Für die Erstaufnahmeeinrichtung liegt folgendes Kommunikationskonzept der Landesdirektion Sachsen vor: Information der Bevölkerung unmittelbar nach Entscheidung über die Schaffung einer Erstaufnahmeeinrichtung über die Medien. Bei erforderlicher Unterbringung in einer Interimsunterkunft zusätzliche Information der Anwohner über Informationsblätter durch Einwurf in die Hausbriefkästen. 2. Zeitnahe Durchführung einer Anwohnerversammlung. Im Bedarfsfälle werden bis zur Inbetriebnahme der Einrichtung weitere Informationsveranstaltungen durchgeführt. 3. Vor Eröffnung der Erstaufnahmeeinrichtung Veranstaltung eines Tages der offenen Tür. Bei kurzfristiger Belegung einer Interimsunterkunft erfolgt ein Rundgang mit Pressevertretern. 4. Bereitstellung von Informationen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen zur geplanten Erstaufnahmeeinrichtung, zum Kommunikationsprozess mit den Anwohnern sowie allgemeine Informationen zum Aufenthalt der Asylbewerber und zum Asylverfahren. Wie wird die Staatsregierung (bitte mit Nennung des zeitlichen Ablaufs), über die im Februar angekündigte Informationsversammlung hinaus, den Flüchtlingsrat Leipzig, Leipziger Flüchtiingsvereine und -einrichtungen, Migrantenorganisationen, Träger von Patenschaftsprogrammen für Geflüchtete sowie Bürgerinnen und Bürger in den Prozess der Einrichtung der Erstaufnahmeeinrichtung in Leipzig-Dölitz einbinden? Die Landesdirektion Sachsen steht den Vereinen und Einrichtungen sowie den Bürgerinnen und Bürgern bis zur Eröffnung der Erstaufnahmeeinrichtung als Ansprechpartner zur Verfügung. Eine über das o. g. Kommunikationskonzept hinausgehende Einbindung erfolgt nicht. Frage 4: Wie wird die Staatsregierung nach der geplanten Eröffnung der Erstaufnahmeeinrichtung in Leipzig-Dölitz den direkten Kontakt und den Austausch zwischen den untergebrachten Asylsuchenden und den Anwohnerinnen und Anwohnern fördern? Nacl/der Eröffnung der Erstaufnahmeeinrichtung in Leipzig-Dölitz wird die Landesdirektion Sachsen/und der Betreiber der Einrichtung - die Malteser Werke - weiterhin Ansprechpart-npr lein/im Ftedarfsfalle werden weitere Anwohnerinformationsveranstaltungen durchgeführt. 1. Frage 3: Mit |reundlichen Grüßen ( I .