STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Heinz, GDU-Fraktion Drs.-Nr.:6/9290 Thema: Endokrine Disruptoren Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Nach welchen Kriterien werden endokrine Disruptoren definiert? Nach Definition der WHO aus dem Jahr 2QQ2 sind endokrine Disruptoren Chemikalien oder Mischungen von Chemikalien, die die natürliche biochemische Wirkweise von Hormonen stören und dadurch in einem Organismus seiner Nachkommenschaft oder Populationen schädliche Wirkungen auslösen können. Die Festlegung von wissenschaftlichen Kriterien zur Bestimmung von endokrinschädigenden Eigenschaften von Stoffen wird gegenwärtig EU-weit diskutiert. Nach der Verordnung (EG) Nr. 110712009 (Pflanzenschutzmittel) und nach der Verordnung (EU) Nr. 52812012 (Biozide) ist die EU-Kommission verpflichtet, wissenschaftliche Kriterien zur Festlegung von Stoffen als endokrine Disruptoren zu erlassen. Die Festlegung dieser Kriterien ist die Voraussetzung für einen wissenschaftsbasierten Ansatz zur ldentifizierung und Regulierung hormonell schädigender Substanzen. Die Diskussion ist noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Wo werden endokrine Disruptoren eingesetzt? Nach der unter Frage 1 genannten Definition sind endokrine Disruptoren Stoffe mit schädigenden Wirkungen auf Hormonsysteme, insbesondere von Mensch und Tier. Nach den EU-Vorschriften für Pflanzenschutzmittel (Verordnung (EG) Nr. 110712009) und für Biozide (Verordnung (EU) Nr.528/2012) dürfen Wirkstoffe, die als endokrine Disruptoren eingestuft worden sind, nicht genehmigt und folglich nicht veruvendet werden. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 12. April2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-'t050t1t882 Dresden, Of. Oç. þf l s¡mu1+ - o |.f) to N obdñiu&ûffii ffirñtd@ftrúñudñtub Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch sign¡erte sowie für verschlüsselte êlekttonische DokumenteSeite 1 von 2 STAATSI\4INISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Welche Vor- und Nachteile haben diese Substanzen? Die Nachteile bestehen in der schädigenden Wirkung endokriner Disruptoren auf Hormonsysteme von Organismen. Endokrine Disruptoren können gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen. Vorteile sind ausgehend von der Definition nicht erkennbar. Frage 4: Welche Gefahren birgt ihr Einsatz? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3 verwiesen. Frage 5: Welche Regelungen, Vorschriften etc. müssen Anwender beachten? Die unter Frage 2 aufgeführten EU-Vorschriften verbieten die Verwendung endokriner Disruptoren. freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2017-05-05T09:43:17+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes