STAATSM1N1STERIUM DES INNERN 7 1.7, ,7 Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9292 Thema: Wirksamkeit sog. Nizza -Sperren Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der MDR berichtete am 10. April 2017, dass die sog. Nizza -Sperren, also Betonteile zum Schutz belebter Plätze und Straßen vor Anschlägen mit LKWs, nicht geeignet seien, einen LKW zu stoppen, dies hätten entsprechende Tests ergeben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit wurden die in Sachsen verwendeten Betonsperren wann durch welche öffentliche/nicht-öffentliche Stelle auf ihre Wirksamkeit zur Verhinderung von Anschlägen mit einem LKW in welchem Szenario mit welchem Ergebnis getestet? Über die Berichterstattung des MDR am 10. April 2017 hinaus sind der Sächsischen Staatsregierung keine Tests der in Bezug genommenen und durch die sächsische Polizei eingesetzten Betonsperren bekannt. Frage 2: Wie lautete die Ausschreibung zum Einsatz der in Sachsen verwendeten Betonsperren, insbesondere zu den Anforderungen, die an solche Sperren gestellt wurden? (Bitte beifügen bzw. den wesentlichen Inhalt wiedergeben.) Frage 3: Inwieweit erfüllten die eingesetzten Betonsperren die Anforderungen der Ausschreibung? (Bitte Produktbeschreibung beifügen bzw. den wesentlichen Inhalt wiedergeben.) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3PB-1053/25/54 Dresden, e.Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Ein förmliches Vergabeverfahren wurde nicht durchgeführt. Für die Sicherstellung des Polizeieinsatzes anlässlich der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2016 in Dresden wurden zwei Aufträge freihändig auf der Grundlage VOL/A § 3 Abs. 5g vergeben (siehe auch Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/6738). Grundlage der Entscheidung für die Anmietung der Betonelemente waren verkehrspolizeiliche Erfahrungswerte zu Verkehrssicherungsmaßnahmen (Betongleitwände) sowie die Notwendigkeit einer kurzfristigen Verfügbarkeit der erforderlichen hohen Anzahl. Andere technische Einrichtungen zur Risikominimierung standen nicht zur Verfügung. Frage 4: War der Staatsregierung bereits vor dem Einsatz der Betonsperren anlässlich des Tages der Deutschen Einheit am 03.10.2016 in Dresden bekannt, dass es unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Totalversagen der Sperren kommen kann, so dass diese einen Durchbruch eines Lkw nicht verhindern würden? Der Einsatz der Betonelemente war Bestandteil eines mehrstufigen Gesamteinsatzkonzeptes zur Schadensminimierung einer Gefährdung durch Fahrzeuge. Ein vollständiger Schutz kann technisch nicht gewährleistet werden. Frage 5: Inwieweit trifft die Behauptung des Innenministers (https'/twitter.com/MDRAktueII/status/851784748124995585) in Bezug auf den Einsatz er Betonsperren am 03.10.2016 zu, dass die „Nizza -Sperren" so eingesetzt würgen, ess ein 90° -Aufprall wie im Test simuliert unmöglich seien? bretreffenden Posting des MDR Aktuell auf der Internetplattform „Twitter" liegen detiSäclisischen Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Miefreutidlictien Grüßen V ' Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-05-09T15:48:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes