STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEM Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/119-2017 Dresden, Mal 2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs. Nr.: 6/9296 Thema: Vorabquote Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „ Laut Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzu lassung sind nach Art. 9 Satz 1 In einem Auswahlverfahren [...] bis zu zwei Zehntel der zur Verfügung stehenden Studienplätze vorzubehalten für: 1. Bewerberinnen und Bewerber, für die die Ablehnung des Zulas sungsantrages eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, 2. Bewer berinnen und Bewerber, die sich auf Grund entsprechender Vorschrif ten verpflichtet haben, ihren Beruf in Bereichen besonderen öffentli chen Bedarfs auszuüben, 3. ausländische Staatsangehörige und Staa tenlose, soweit sie nicht Deutschen gleichgestellt sind, 4. Bewerberin nen und Bewerber, die in einem noch nicht abgeschlossenen Studien gang die Qualifikation für das gewählte Studium erworben haben, 5. Be werberinnen und Bewerber, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang abgeschlossen haben (Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium), 6. in der beruflichen Bildung Qualifizierte, die über keine sonstige Studienberechtigung verfügen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller bezieht sich ausweislich seiner Vorbemerkung auf Artikel 9 des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung (StV Hochschulzulassung). Artikel 9 befindet sich im Staatsvertrag in Abschnitt 3. In diesem Abschnitt wird das zentrale Vergabe verfahren geregelt. Hierbei handelt es sich um die Studiengänge Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin. Die Antworten beziehen sich somit nur auf diese Studiengänge. Im Freistaat Sachsen bieten diese Studiengänge die Universität Leipzig und die TU Dresden an. Die Universität Leipzig bietet alle vier Studiengänge an, die TU Dresden nur Medizin und Zahnmedizin. Zertifikat seit 2007 audit berufuncffamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für aiie Besucherparkpiätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektroniscfte Dokümente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Studiengänge werden an der Universität Leipzig und der TU Dresden lediglich zum Wintersemester angeboten. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine An frage wie folgt: Frage 1: Wie viele Studienplätze wurden an den sächsischen Hochschulen seit 2015 zur Erfüllung der Vorabquote vorgehalten? (Bitte aufschlüsseln nach Studi engang, Hochschule und Semester.) Zum Verständnis der Antwort bedarf es folgender Hintergrundinformationen: Die zur Verfügung stehenden Studienplätze für die Ausländerquote und die Sanitätsoffi ziersanwärter werden gemäß § 6 Absatz 1 der Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung (VergabeVO Stiftung) je Studienort berechnet. Frage 1 lässt sich somit für die Ausländer- und die Sanitätsoffi ziersanwärterquote beantworten. Die Plätze für Härtefälle, Bewerber mit besonderen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und Zweitstudienbewerber berechnen sich jedoch gemäß § 6 Absatz 2 Verga beVO Stiftung von der bundesweiten Gesamtzahl der festgesetzten Zulassungszahlen für den jeweiligen Studiengang. Insoweit bezieht sich die Antwort nur auf die Ausländer- und die Sanitätsoffiziersanwär terquoten. Diese sehen wie folgt aus: Semester Studiengang Universität Leipzig Technische Uni versität Dresden WS 2015/2016 Medizin 23 16 Zahnmedizin 4 4 Pharmazie 2 - Tiermedizin 7 - WS 2016/2017 Medizin 23 16 Zahnmedizin 4 4 Pharmazie 2 - Tiermedizin 7 - Frage 2: Wie viele Bewerberinnen und Bewerber erhielten Ihren Studienplatz an einer sächsischen Hochschule seit 2015 über die Vorabquote? Seit 2015 erhielten insgesamt 184 Bewerberinnen und Bewerber ihren Studienplatz in den Studiengängen Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin über die Vorab quote. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 3: Aus welchem der Im Artikel 9 Abs.1 StV Hochschuizulassung genannten Gründe wurden die Bewerberinnen und Bewerber zum Studium zugelassen? Es wurden Bewerberinnen und Bewerber aufgrund der Härtefallquote (Artikel 9 Abs.1 Nr.1 StV Hochschulzulassung), der Sanitätsoffiziersanwärterquote (Artikel 9 Abs.1 Nr.2 StV Hochschulzulassung), der Ausländerquote (Artikel 9 Abs.1 Nr.3 StV Hochschuizu lassung) und der Zweitstudierendenquote (Artikel 9 Abs. 1 Nr.4 StV Hochschulzulassung) zugelassen. Frage 4: Haben sich Bewerberinnen und Bewerber an den sächsischen Hochschu len auf Grund entsprechender Vorschriften verpflichtet, Ihren Beruf In Berelchen besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben? (Bitte aufschlüsseln nach Hoch schule und Beruf.) Sowohl im Wintersemester 2015/2016 als auch im Wintersemester 2016/2017 verpflich teten sich Bewerberinnen und Bewerber als Sanitätsoffiziersanwärter. Im WS 2015/2016 verpflichteten sich insgesamt 14 Bewerberinnen und Bewerber als Sanitätsoffiziersanwärter. (TU Dresden: 6 Bewerberinnen und Bewerber, Universität Leipzig: 8 Bewerberinnen und Bewerber). Im WS 2016/2017 verpflichteten sich insgesamt 13 Bewerberinnen und Bewerber als Sanitätsoffiziersanwärter. (TU Dresden: 5 Bewerberinnen und Bewerber, Universität Leipzig: 8 Bewerberinnen und Bewerber). Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2017-05-08T10:27:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes