STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9305 Thema: Strukturen und Aktivitäten des völkischen Jugendbundes „Sturmvogel" im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der als umstritten geltende Jugendverband „Sturmvogel" entstammt der neonazistischen Wiking -Jugend. Trotz einer Abgrenzung in den 1980er Jahren werden bis heute regelmäßig Verknüpfungen mit neonazistischen und anderen extrem rechten Gruppen und Personen offenkundig (vgl. u.a. Andrea Röpke, Unter dem Banner des ,Sturmvogel ", in „blick nach rechts" vom 25. November 2015). Außerdem fokussiert sich dieser Jugendbund in seinen Aktivitäten nach wie vor auf völkische Lager und Freizeiten, ähnlich der damaligen Wiking -Jugend und anderer völkischer Gruppen wie der Heimattreuen Deutschen Jugend . Auf der Seite https://presseservicern.wordpress.com/2017/04/10 /dresden-umstritteneriugendbund-sturmvogel-auf-cirosser-fahrt/ findet sich ein Bericht, der nahelegt, dass auch aus Dresden ein Jugendgruppe unter dem Banner des Sturmvogel zu einem Lager aufgebrochen ist." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3062 Dresden . Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 1: Wie bewertet die Staatsregierung die Organisation „Sturmvogel" und ihre Aktivitäten und inwieweit wird die Organisation vom Landesamt für Verfassungsschutz überwacht bzw. inwieweit wurde ein Prüfvorgang eingeleitet oder ist dieser angedacht ? Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung in Bezug auf die Fortführung von Aktivitäten von verbotenen Organisationen wie der Wiking -Jugend oder der Heimattreuen Deutschen Jugend unter dem Deckmantel des „Sturmvogel"? Frage 3: Welche Aktivitäten des „Sturmvogel" sind der Staatsregierung darüber hinaus seit 2010 im Freistaat bekannt geworden und welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Beteiligung sächsischer Anhänger/Mitglieder des „Sturmvogel " an Aktivitäten der Organisation in anderen Bundesländern sowie im Ausland ? Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die (Anzahl der) Mitglieder /Anhänger des „Sturmvogel" in Sachsen sowie über Führungspersonen und Anleiter in Sachsen? Frage 5: Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung zu Kontakten des sächsischen „Sturmvogel" zu anderen Personen und Strukturen der extremen Rechten im Bund und den Ländern vor sowie in Bezug auf eine Mitwirkung in nichtextremistischen Gruppen wie bspw. der Feuerwehr oder dem Deutschen Roten Kreuz vor? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die Gruppierung „Sturmvogel" ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen. Dem LfV Sachsen liegen aktuell keine Erkenntnisse über tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen der Gruppierung „Sturmvogel" vor. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Sächs- Verf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz nur dann tlinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleikt . Es wi-d darAuf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren VerlqIngentweitergehende Auskunft erteilt wird. Mit fteundlichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-05-15T08:49:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes