STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-.Nr.: 6/9306 Thema: Personengebundene Hinweise (PHW) in polizeilichen Datenbanken , Nachfrage zu Drs 6/4861 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche PHW werden derzeit von welchen sächsischen Behörden in welchen sächsischen Dateien gespeichert und sind jeweils wie vielen Personen zugeordnet? (Bitte Auflistung aller Arten von PHW einschließlich Anzahl der dazu gespeicherten Personen.) Frage 2: Wie viele und welche PHW werden derzeit von welchen sächsischen Behörden in welchen anderen (Bundes -)Dateien gespeichert und sind jeweils wie vielen Personen zugeordnet? (Bitte Auflistung aller Arten von PHW einschließlich Anzahl der dazu gespeicherten Personen.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wird auf die Anlage sowie auf Absatz 1 der zusammenfassenden Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drucksache Drs.-Nr. 6/4861 verwiesen. Frage 3: Wie viele und welche PHW wurden seit April 2016 aus welchen konkreten Gründen gelöscht und inwieweit wurden die (ehemals) gespeicherten Personen über die Speicherung/Löschung informiert? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drucksache Drs.-Nr. 6/6374 verwiesen. Z*7 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/25/59 Dresden, t i . Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMISTEREJM DES INNERN Frage 4: Auf wie viele Auskunftsersuchen hin wurde seit April 2016 wie viele Personen über ihre personengebundenen Hinweise informiert? Soweit zu einem Betroffenen personengebundene Hinweise gespeichert sind, werden die Betroffenen im Rahmen der Beantwortung von Auskunftsersuchen darüber informiert . Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). In wie vielen Fällen derartige Mitteilungen ergingen, wird statistisch nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten die seit April 2016 eingegangenen 504 Auskunftsersuchen händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung eines Vorganges ansetzt, wären dies 126 Stunden für die Auswertung aller Vorgänge. Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter über drei Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung . Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem p rlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeiff der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu d Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hoheIi Rajlgs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche ins hränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Mit fieuridlichen Grüßen Ma-rkus Ulbig Anlage Freistaat SACH SEN Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/9306 Kürzel Bezeichnung INPOL PASS BEWA bewaffnet 257 1.398 GEWA gewalttätig 2.232 8.497 AUSB Ausbrecher 46 124 ANST Ansteckungsgefahr 15 751 PSYV Psychische und Verhaltensstörung 63 1.807 BTMK BtM-Konsument 17.063 27.802 FREI Freitodgefahr 2 574 EXPL Explosivstoffgefahr 1 40 DROG Konsument harter Drogen 8.724 FLOH Fluchtgefahr 454 GESP Gewalttäter Sport 1.097 HWAO Wechselt häufig Aufenthaltsort 2.245 JUNI Junger Intensivtäter 415 LAST Land- oder Stadtstreicher 462 MITA Mehrfach Intensivtäter Asylbewerber 1.420 RAUS Rauschgiftschmuggler/-händler 7.595 SPRY Sprayer 1.424 URKU Urkundenfälscher 812 WABV Waffenbesitzverbot 163 WAFF Waffenschmuggler/-händler 66 SGRB Sogenannter Reichsbürger 661 Stand: 19. April 2017 2017-05-05T08:41:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes