STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9308 Thema: Neonazikonzert im Juni im Großraum Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In sozialen Netzwerken wird über ein Neonazikonzert am 17. Juni 2017 mit den Bands ,Die Lunikoff Verschwörung', Kevin von Amok' und ,RAC`n`Roll Teufel' gemutmaßt. Bspw. findet sich auf der Facebook- Seite von ,Die Lunikoff Verschwörung' folgender Eintrag vom 01.04.2017: ,Moin liebe Leute!Kurze Info für das Sommerfest am 17.6.mit Luni,Schraddi und Kevin von Amok!Es wird ein ganz entspannter Nachmittag werden und die 2Musikanten werden abwechselnd spielen.Am Abend dann großes Lagerfeuer,Spanferkel etc.0 Luni spielt in dieser traumhaften Örtlichkeit(jeder der letztes Jahr da war weiß was ich meine)!Wenn alles gut läuft haben wir auch eine schöne Überraschung für Euch!Na kieken wir mal!;-)` (Fehler im Original)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung im Hinblick auf Ort, Objekt, Redner, Bands, Liedermacher, Veranstalter, erwartete Teilnehmerzahl , Gewerbetreibende usw. vor? Der Staatsregierung liegen Informationen vor, wonach am 17. Juni 2017 im Raum Leipzig, vermutlich in Grimma, ein Sommerfest mit „Lunikoff" stattfinden soll. Laut einem Flyer, mit dem die Veranstaltung beworben wird, werden für die Veranstaltung „Lunikoff", „Kevin von Amok" (CH) und „Schraddi /RAC Teufel" erwartet. Als Organisator wird auf dem Veranstaltungsflyer der rechtsextremistische „Hermannsland Versand" benannt. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/25/61 Dresden/( .Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACH SEN Zu den genannten rechtsextremistischen Bands bzw. Liedermachern liegen folgende Erkenntnisse vor: Der bekannte Berliner Rechtsextremist Michael Regener, der unter dem Pseudonym „Lunikoff" auftritt, veranstaltete in den Vorjahren Tourneen durch verschiedene Bundesländer . Er ist eine der bekanntesten Personen der rechtsextremistischen Musikszene in Deutschland und war führendes Mitglied der kriminellen Vereinigung „Landser". Inzwischen tritt er mit der Band „Die Lunikoff Verschwörung" bei rechtsextremistischen Konzerten sowie als Solist bei Liederabenden auf. Bei „Amok" handelt es sich um eine rechtsextremistische Band aus der Schweiz. Bei „Schraddi/RAC Teufel" handelt es sich mutmaßlich um einen Liedermacher, der auch unter dem Namen „Schratt" auftritt und mit dem Bandprojekt „RACS Roll Teufel" in Verbindung steht. Dieses wiederum wird der rechtsextremistischen Musikgruppe „White Resistance" aus dem Landkreis Zwickau zugerechnet. „Schratt" gehört diesem Umfeld an. Der Fragesteller begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch des Fragestellers mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten , die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Dies steht nach Abwägung mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten auch einer Bekanntgabe in nicht -öffentlicher Sitzung entgegen. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung in Bezug auf die Anmeldung dieser Veranstaltungen bei den zuständigen Behörden sowie im Hinblick auf ggf. notwendige Genehmigungen vor? Nach derzeitigem Kenntnisstand der Polizeidirektion Leipzig liegt bislang weder bei der Stadt Leipzig noch bei den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen eine diesbezügliche Anmeldung vor. Frage 3: Welche Maßnahmen beabsichtigt die Staatsregierung zu ergreifen um Straftaten im Zusammenhang mit der Veranstaltung vorzubeugen? Sobald nähere Erkenntnisse zur Durchführung dieser Veranstaltung vorliegen, wird die sächsische Polizei lageangepasste Maßnahmen treffen. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung im Hinblick auf Ort, Objekt, Redner, Bands, Liedermacher, Veranstalter, Teilnehmer, Anzahl der Teilnehmer, Gewer6, etreibende sowie in Bezug auf Straftaten während der Veranstaltung sowie i Vor- und Nachgang, usw. bzgl. eines Konzertes am oder um den 17.0 2016 in Sachsen vor? Der ptaatsfegierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Mit freuneichen Grüßen V Markus Ulbig Seite 3 von 3 2017-05-16T10:05:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes