STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staateminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/8595 Dresden, :„ . März 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/932 Thema: Polizeilicher Notstand am 9. Februar in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In einem Schreiben an den Innenminister vom 06.02.2015 verlangte der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, die Bestätigung des Innenministeriums, dass der Freistaat Sachsen nicht in der Lage sei, die nach Einschätzung der Polizeidirektion Leipzig notwendigen Kräfte zur Sicherstellung des Versammlungsgeschehens am 09.02.2015 bereitzustellen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit wurde dem Oberbürgermeister diese Einschätzung wann und mit welcher Begründung bestätigt bzw. aus welchen Gründen nicht bestätigt? Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) antwortete dem Oberbürgermeister der Stadt Leipzig in einem Schreiben vom 7. Februar 2015, dass auf Grund der eingeschränkten Unterstützung des Freistaates Sachsen durch andere Bundesländer und mit der vom Bund angebotenen Einsatzeinheiten sowie Führungs- und Einsatzmittel dem angemeldeten Bedarf der sächsischen Polizeidirektion Leipzig nicht nachgekommen werden konnte. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Frage 2: Welche konkrete Gefahrenprognose welcher Behörde lag der Anforderung wie vieler Polizeikräfte für Leipzig zugrunde? Die Polizeidirektion Leipzig hatte 31 Einsatzhundertschaften angefordert. Im Wesentlichen stützte sich die Lagebeurteilung auf das bereits in den Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Wochen zuvor festgestellte Versammlungsgeschehen und die bekannt-gewordenen Bescheide der Versammlungsbehörde. Zurückliegend kam es in Leipzig zu gewalttätigen Aktionen durch Gegner der LEGIDA-Versammlungen. Neben Straftaten, die sich direkt auf das Versammlungsgeschehen von LEGIDA bezogen, wie beispielsweise Blockadeversuche und Versuche, polizeiliche Absperrungen zu durchbrechen, sowie Würfe mit Gegenständen und pyrotechnischen Erzeugnissen u. a. auf Einsatzkräfte, wurden im Umfeld des Versammlungsgeschehens auch Straftaten auf Verkehrsanlagen begangen, die wahrscheinlich die Anreise von Versammlungsteilnehmern verhindern sollten. Frage 3: Aus welchen konkreten Gründen wurde der Anforderung der Polizeikräfte durch die Polizeidirektion Leipzig und der (wann erfolgten) Nachforderung von Polizeikräften nicht nachgekommen? Die Anforderung wurde an Bund und Länder gestellt. Die Anzahl der angeforderten Hundertschaften stand bundesweit nicht zur Verfügung. Inwieweit und aus welchen konkreten Gründen ist das Innenministerium zu einer anderen Gefahrenprognose für die angemeldete Versammlung von LEGIDA als die PD Leipzig gekommen und hat die zur Verfügung gestellten Polizeikräfte als ausreichend erachtet? Eine Lageeinschätzung erfolgt im SMI nicht. Die Mitteilung über Kräfte des SMI war das Ergebnis einer bundesweiten Anfrage. Der Anforderung lag die Gefahrenprognose der Polizeidirektion Leipzig zugrunde. Die Versammlungsbehörde wurde im Schreiben vom 7. Februar 2015 gebeten, versammlungsrechtliche Möglichkeiten zu prüfen. Es sollten Beschränkungen geprüft werden, die die Versammlungsfreiheit mit den verfügbaren Polizeikräften ermöglichen. Frage 5: Wann und von wem wurde die Versammlungsbehörde in Leipzig über die Zahl der zur Verfügung stehenden Polizisten unterrichtet? Die Pq/lizeidirektion Leipzig unterrichtete die Versammlungsbehörde der Stadt Leipzig in ein^m Schreiben vom 6. Februar 2015 darüber. Frage 4: Mit freundlichen Grüßen f Markus Ult' Seite 2 von 2