STAATSMINISTERUJM DES INNERN Freistaat SACHSEIN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/0596 Dresden, . März 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann Franktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/933 Thema: Polizeilicher Notstand - Verfügbare Polizeikräfte am 9. Februar 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Der Pressesprecher des Innenministeriums erklärte am 08.02.2015 im MDR Sachsenspiegel, dass zur Absicherung des Demonstrationsgeschehens in Leipzig am 09.02.2015 lediglich 1.000 Polizeikräfte zur Verfügung stehen, 200 davon seien sächsische Polizeikräfte.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Polizeikräfte waren im sächsischen Polizeidienst am 09.02.2015 zur Absicherung von Versammlungen und Aufzügen bzw. zur Bewältigung besonderer Lagen verfügbar bzw. aus welchen Gründen (Urlaub, Zeitausgleich, Dienstunfähigkeit etc.) nicht verfügbar? Auskünfte über alle Gründe, aus denen Polizeivollzugsbedienstete nicht für dienstliche Aufgaben zur Verfügung standen, können nur mit sehr hohem manuellen Rechercheaufwand geleistet werden, der im Rahmen der Fristen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht zu leisten ist. Frage 2: Wie viele sächsische Polizeikräfte wurden im Freistaat Sachsen am 09.02.2015 zur Absicherung von Versammlungen und Aufzügen tatsächlich an welchen Orten eingesetzt bzw. aus welchen Gründen nicht eingesetzt? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564*0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1U1VI DES INNERN Am 9. Februar 2015 wurden neben der Absicherung der Aufgaben des täglichen Dienstes alle zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte des Präsidiums der Bereitschaftspolizei, der Polizeidirektionen sowie des Polizeiverwaltungsamtes und des Landeskriminalamtes für die Bewältigung von Versammlungslagen eingesetzt. Diese waren wie folgt im Einsatz: Einsatzgebiet der Anzahl sächsischer Einsatzkräfte (gerundet) Polizeidirektion Chemnitz ca. 230 Polizeidirektion Dresden ca. 550 Polizeidirektion Leipzig ca. 620 Frage 3: Wie viele Polizeikräfte sind im sächsischen Polizeidienst grundsätzlich (durchschnittlich) zur Absicherung von Versammlungen und Aufzügen bzw. zur Bewältigung besonderer Lagen verfügbar? Der Freistaat Sachsen unterhält strukturmäßig 20 Einsatzzüge bei der Bereitschaftspolizei und zehn Einsatzzüge bei den Inspektionen Zentrale Dienste der Polizeidirektionen. Darüber hinaus können lageangepasst und nach tatsächlicher Verfügbarkeit bis zu 13 Aufrufzüge aus der Alltagsorganisation der Polizeidirektionen aufgestellt werden. Zusätzlich setzt der Polizeivollzugsdienst weitere Einsatzkräfte der Alltagsorganisation der Polizeidienststellen ein. Die Anzahl dieser Kräfte kann nicht pauschal benannt werden, da deren tatsächliche Verfügbarkeit lageabhängig im jeweiligen Einzelfall festzustellen ist. Frage 4: Aus welchen Gründen sollten am 09.02.2015 in Leipzig lediglich 200 sächsische Polizeikräfte zum Einsatz kommen? Die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage bezeichnete mediale Befassung betonte die beiden Einsatzhundertschaften der Polizeidirektion Leipzig. Tatsächlich waren weitere sächsische Einsatzkräfte in Leipzig im Einsatz. Auf die Antworten auf die Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen hat die Sächsische Staatsregierung in Folge des Versammlungsverbots am 09.02.2015 zur Absicherung von künftigen Versammlungen und Aufzügen, insbesondere zur Bereitstellung von Polizeikräften, getroffen? Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Bei Einsatzlagen, bei denen die zur Verfügung stehenden Polizeikräfte des Freistaates Sachsen nicht ausreichen, werden Unterstützungskräfte anderer Bundesländer und des Sundes angefordert und entsprechend ihrer Verfügbarkeit in den Einsatz der einsatzfl /ihrepäen Polizeidienstelle integriert. fl / Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3