STAATSTVI1NISTERIUM DES INNERN -717,7 1MI Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippe!, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9331 Thema: Gelegenheitsentdeckungen von Straftaten bei Verkehrsunfallaufnahmen von „Bagatellunfällen" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Aufgaben der Polizei bei der Verkehrsunfallaufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfallanzeigen (VwV Verkehrsunfall ) vom 30. März 2008 unterscheidet insgesamt sechs Kategorien von Verkehrsunfällen. Die gewissermaßen mildeste Kategorie eines Verkehrsunfalls ist danach die Kategorie 5. Sie umfasst alle Sachschadensunfälle ohne Personenschaden, ohne Beteiligten unter Alkoholeinwirkung und ohne Notwendigkeit des Abschleppens eines Kraftfahrzeugs, a) bei denen kein Straftatbestand oder bedeutende Ordnungswidrigkeit vorliegt, unabhängig davon, ob ein beteiligtes Kraftfahrzeug fahrbereit ist oder nicht und solche, b) bei denen ein Straftatbestand oder eine bedeutende Ordnungswidrigkeit vorliegt, aber alle Kraftfahrzeuge fahrbereit sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verkehrsstraftaten sind in den Jahren 2012 bis einschließlich 2016 jeweils bei Gelegenheit eines Verkehrsunfalls der Kategorie 5 a) entdeckt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Delikten und Jahren) Frage 2: Wie viele sonstige Straftaten sind in den Jahren 2012 bis einschließlich 2016 jeweils bei Gelegenheit einer Verkehrsunfallaufnahme der Kategorie 5 a) und b) entdeckt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Kategorie , Jahr und Delikt) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/25/66 Dresden, i s0 . Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Folgende Straftaten sind im Rahmen der Aufnahme eines Verkehrsunfalls der Kategorie 5 festgestellt worden: Jahr Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Fahren ohne Fahrerlaubnis 2012 22.040 425 2013 22.625 402 2014 22.280 448 2015 23.064 503 2016 23.592 541 Von einer weiteren Beantwortung wird seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die sächsische Polizei bedient sich im Zusammenhang mit der Aufnahme und Auswertung von Verkehrsunfällen der IT-Anwendungen „Intergrierte Vorgangsbearbeitung (IVO)" und „Elektronische Unfalltypenkarte (EUSka)". Bei der Erfassung wird entsprechend vermerkt, ob ein Unfallbeteiligter die Unfallstelle unerlaubt verlassen hat und ob bei den Unfallbeteiligten die erforderliche Fahrerlaubnis vorhanden war. Die Ergebnisse dieser Recherchen sind in der obigen Tabelle dargestellt. Dabei sind jeweils auch Verkehrsunfallvorgänge enthalten, bei welchen gegebenenfalls beide Merkmale zutreffen. Die weiterhin erfragten Angaben zu anderen Verkehrsstraftaten und sonstigen Straftaten sind statistisch nicht erfasst und nicht automatisiert recherchierbar. Insbesondere erfolgt in den Systemen keine Unterteilung nach den Kategorien 5a und 5b im Sinne der Fragestellung. Sofern im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall eine andere Verkehrsstraftat oder sonstige Straftat entdeckt wird, erfolgt deren Bearbeitung im Regelfall in einem gesonderten Vorgang. Hinsichtlich etwaiger gegenseitiger Verweisungen in den Vorgängen gibt es keine Festlegungen und damit keine Recherchemöglichkeiten in den genannten IT-Anwendungen. Insofern wäre es erforderlich, alle Straftatenvorgänge und Verkehrsunfallvorgänge der Kategorie 5 einzeln manuell zu sichten und nach den erfragten Kriterien zu prüfen. Allein bei Letzterem handelt es sich jährlich um ungefähr 90.000 Vorgänge. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Ungeachtet der Tatsache, dass aufgrund von Löschfristen nicht mehr alle Vorgänge zur Verfügung stehen, kann der erforderliche Aufwand nicht abgeschätzt werden. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Tage währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Personal, welches die Bearbeitung der Kleinen Anfrage zu leisten hätte, stünde für diesen Zeitraum für seine originären Aufgaben, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der polizeilichen Einsätze zum Schutz von Versammlungen und Veranstaltungen sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen polizeilichen Ermittlungsaufgaben, nicht bzw. nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam dabei bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem 1parlamen arischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der taatsregierung andererseits zu dem Ergebnis, dass angesichts der Aktenmenge ieser Aufwand innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfüg g s enden Zeit unverhältnismäßig und ohne eine Gefährdung der Funktions - u d Ar eitsfähigkeit sowie der sonstigen Aufgabenwahrnehmung nicht leistbar ist. Mit frEkündlitchen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-05-11T10:27:26+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes