SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9337 Thema: Erstaufnahmeeinrichtung in Dresden Ecke Blasewitzer/Fetscherstraße Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Gemäß eines Berichtes in der Sächsischen Zeitung vom 13. April 2017 soll die Erstaufnahmeeinrichtung in Dresden Ecke Blasewitzer/Fetscherstraße bis Anfang des kommenden Jahres zurück gebaut werden ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Nachnutzungsmöglichkeiten durch wen kämen theoretisch für Einrichtungen wie die in Dresden Ecke Blasewitzer /Fetscherstraße in Frage? Frage 2: Welche Voraussetzungen müssten für welche Nachnutzungsmöglichkeiten von wem erfüllt werden? Frage 3: Welche Nachnutzungsmöglichkeiten hat die Staatsregierung für o.g. Einrichtung geprüft? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-B 2103/7171/1/112- 2017/20431 Dresden , Ai . Mai 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunaen. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Die Liegenschaft Blasewitzer/Fetscherstraße in Dresden ist zur Wissenschaftsnutzung vorgesehen. Vor dem Hintergrund der Exzellenzinitiative der TU Dresden ist dieser Standort für den Freistaat Sachsen eine hochwertige Reservefläche. Daher erfolgt am Standort keine dauerhafte Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung, sondern nur eine Anmietung von Containern bis Mai 2018. Auch Nachnutzungen wären bis 2018 zeitlich begrenzt. Bereits 2016 wurden verschiedene Möglichkeiten zur weiteren Verwendung der Container geprüft. Behördliche Nachnutzungen hätten einen kostenintensiven Umbau der Container und eine Verlängerung der bestehenden Mietverträge erforderlich gemacht. Anfragen zur kurzfristigen Nutzung an Jugendherbergswerk und Studentenwerk ergaben keinen Bedarf. Frage 4: Gab es konkrete Verhandlungen mit der Stadt Dresden zur Nachnutzung o.g. Einrichtung und wie sind diese ausgegangen? Von der Stadt Dresden gab es im Herbst 2016 eine Anfrage zur Nutzung der vorhandenen Containeranlage sowie eine Begehung. Es wurde geprüft, einzelne Verwaltungsbereiche des Rathauses bis mindestens 2025 unterzubringen. Aufgrund der zukünftig beabsichtigten Nutzung des Grundstückes durch den Freistaat Sachsen selbst konnte die Liegenschaft nicht an die Landeshauptstadt Dresden vermietet werden. Frage 5: Welche Gespräche, mit dem Ziel eine Nachnutzung o.g. Einrichtung zu ermöglichen, hat die Staatsregierung mit wem und mit welchem Ergebnis geführt? Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Gespräche wurden nur mit der Landeshauptstadt Dresden geführt. Die Nachnutzung scheiterte an der von der Stadt geforderten Langfristigkeit und dem Eigenbedarf des Freistaates Sachsen. Nachfragen bei Studentenwerk und Jugendherbergswerk ergaben keinen Bedarf. Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-05-19T12:17:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes