STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-vo n-Li nde n a u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter W¡ld, Fraktion der AfD Drs.-Nr.:6/9348 Thema:Administration zut Überwachung der Funktionstüchtigkeit von Kleinkläranlagen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln der kleinen Anfrage,,Kontrolltätigkeiten zur Übetwachung der Funktionstüchtigkeit von Kleinkläranlagen" Drs. 6/5379 wurde ausgeführt, dass die Überuvachung der Funktionstüchtigkeit von kleinkläianlagen Aufgabe der abwasserbeseitigungspflichtig.en Körperschaften ist. Dazu wurde ausgeführt, dass Einzelheiten zur Uberwachung die Aufgabenträger in ihren Satzungen regeln können und mit Hilfe welche Möglichkeiten eine Kontrolle erfolgen kann." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften haben die lUlöglichkeit genutzt in ihren Satzungen zu regeln, wie die Übenrachung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erfolgt und welche Methoden werden inzwischen durch die Aufgabenträger angewandt, z.B. die Überuvachung mittels überèandten Wartungsprotokoll oder Sichtkontrolle? (Bitte inkl. der jeweiligen Gesamtzahlen und prozentualen Anteile) Nach aktuellem Kenntnisstand erfolgt die Überuvachung von Kleinkläranlagen (KKA) durch die Aufgabenträger zum überwiegenden Teil durch Prüfung der übersandten Wartungsprotokolle und bei Bedarf durch Vor-Ort- Kontrollen. Ð Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 24. April2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t893 Dresden, /3.06 .ïo,tl s¡mu1+ cf) @o @ f.- o c{ - ùffitr|e&!¡ffi3r&M6h.U,ddl¡deùñ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsm¡nisterium fl¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Filr Besucher mit Behinde¡ungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am KÖnigsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kêin Zugang für elektronisch signierte sow¡e für vêrschìusselte elektronische DokumenteSeite 1 von 4 STAATSIVI I N I STERI U IVI FÜR UI4WELT UND TANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENlÐ Eine vollständige Beantwortung der Frage ist der Staatsregierung nicht möglich. Die Staatsregierung ist lediglich verpflichtet, über den bei ihr präsenten Wissensstand Auskunft zu geben, soweit sie im Rahmen ihrer Aufsicht über die Kommunen die entsprechenden Kenntnisse bereits erlangt hat. Sie ist jedoch nicht gehalten, die entsprechenden Daten zur Beantwortung der Fragen extra zu erheben. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft zum Teil einen Sachverhalt, der von den Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen wird. Selbstvenrvaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom lnformationsrecht nach $ 113 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist hier nicht gegeben, denn den Rechtsaufsichtsbehörden liegen keine Erkenntnisse vor, dass die betroffenen Aufgabenträger im Zusammenhang mit der Regelung der Übenryachung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in ihren Satzungen gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Aus diesen Gründen wurde von einer Anfrage bei den kommunalen Trägern der Abwasserbeseitigung eigens zur Vervollständigung der nachfolgenden Auflistungen abgesehen. Dies vorangestellt, wird die Frage wie folgt beantwortet: lm Freistaat Sachsen gibt es insgesamt 192 (Stand: Januar 2015) abwasserbeseitig ungspflichtige Körperschaften. Von den 17 abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften (Zweckverbänden), die der Rechtsaufsicht der Landesdirektion Sachsen unterstehen, haben 15 Regelungen zur Übenrachung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in ihre Satzungen aufgenommen. Dabei haben sich zehn Zweckverbände an die Muster- Abwassersatzung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages e. V. (Sachsenlandkurier 6114) angelehnt, in zwei Fällen nur ansatzweise, etwa durch Veruveis auf $ 5 der Kleinkläranlagenverordnung oder auf die Vorschriften der Eigenkontrollverordnung. ln vier Fällen sehen die Satzungen dem oben genannten Muster vergleichbare Regelungen , wie regelmäßige Kontrollen oder die Vorlage von Unterlagen auf Verlangen, vor. Ein Zweckverband, in dessen Verbandsgebiet nur zwei entsprechende Anlagen vorhanden sind, hat deren Kontrolle nicht per (Abwasser-)Satzung geregelt. Ein anderer Zweckverband hat selbst keine Satzungshoheit; diese liegt bei den Verbandsmitgliedern . Folgende Methoden werden zur Übenvachung angewandt - KontrolledesWartungsprotokolls, - Einsichtnahme in das Betriebsbuch, - Sichtkontrolle. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHÀFT Zusätzlich sehen einige Satzungen folgende Maßnahmen vor: - Entnahme und Analyse von Abwasserproben, - Messung der Abwassermenge. Zu den Satzungsregelungen der abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden und Zweckverbände, die der Aufsicht der Landkreise unterstehen, liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 2: Wurden den abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften Software und Hilfsmittel zur Erfassung und Administration der Überwachungsergebnisse zur Verfügung gestellt, insbesondere vor dem Hintergrund das Datensätze in hoher Stückzahl verwaltet und gepflegt werden müssen? Vonseiten der Wasserbehörden werden den abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften keine Software und keine Hilfsmittel zur Erfassung und Venrualtung der Überwachungsergebnisse von KKA bereitgestellt. Frage 3: Die abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften haben in ihren Gebieten teilweise mehrere tausend Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben zu überwachen. Wie hoch schätzt die Staatsregierung den Administrationsaufwand zut gesetzlich vorgeschriebenen Überwachung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben ein und welche Auswirkungen wurden durch die Staatsregierung auf die Gebühren abgeschätzt? Der Venryaltungsaufwand der Aufgabenträger für die Üben¡vachung von KKA wie auch der damit verbundene gebührenfähige Aufwand ist durch die Staatsregierung nicht abschätzbar. Frage 4: Laut oben genannter Kleiner Anfrage Drs. 6/5379 wurden bis Juli 2016 bereits über 7.000 erhebliche Mängel den unteren Wasserbehörden angezeigt. Wie viele erhebliche Mängel an Kleinkläranlagen wurden insgesamt im Jahr 2016 den unteren Wasserbehörden durch die abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften gemeldet? (Bitte Auflistung der Anzahl der gemeldeten Mängel geordnet nach abwasserbeseitigungspflichtiger Körperschaft) ln der Drs. 6/5379 wurde die Zahl der durch die Aufgabenträger festqestellten Mängel erfragt und nach damaligem Kenntnisstand mit circa 7.000 beziffert. Diese festgestellten Mängel sind nicht gleichzusetzen mit anzeigepflichtigen, erheblichen Mängeln. Den unteren Wasserbehörden wurden nach $ 5 Abs. 2 Satz 3 Kleinkläranlagenverordnung für das Jahr 2016 von 3'1 Aufgabenträgern der Abwasserbeseitigung 80 Mängel an KKA und abflusslosen Gruben bei der Übenivachung von KKA im Freistaat Sachsen angezeigt (Anlage 1). Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND TANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENlÐ Frage 5: Welche Arten von erheblichen Mängeln im Betrieb der Kleinkläranlagen wurden im Jahr 2016 den unteren Wasserbehörden gemeldet?(Bitte Auflistung mit prozentualem Anteil an der Gesamtzahl der gemeldeten erheblichen Mängel) Nach Einschätzung der Landesdirektion Sachsen werden in der Anlage 2 von den insgesamt 80 tatsächlich nur 63 angezeigte Mängel als erheblich wie folgt eingestuft: - ca. 33 o/o - fortwährende Grenzwertuberschreitung - ca.27 o/o - bauliche Mängel - ca. 19 o/o - fehlende Wartung. Mit ndlichen Grüßen as Schmidt Anlagen: 2 Seite 4 von 4 DS-Nr.:6i9348 Anlage I Landkreis / kreisfreie Stadt Frage 4 Aufgabenträger (AT) der Abwasserbeseitigung Anzahl der vom AT angzeigten erheblichen Mängel im Jahr 2016 [andkreis Lepzig Versorgungsverband Grimma-Geittiain 21 AZV Espenhain 6 ZVWALL 2 Landkreis Bau2en AZV Am Klosterwasser 3 MV Kamenz-Nord 1 AZV Klosterberg 6 AZV Obere Spree 3 Bernsdorf 2 Doberschau-Gaußig I Frankenthal 1 Großpostwitz 1 Hochkirch 1 Hoyerswerda 1 Königswartha 1 KubschüÞ 2 Neukirch/Lausitz 1 ZV Bischofswerda-Röderaue 4 Landkreis Zwickau es wurden von keinem AT erhebliche Mängel gemeldet 0 Landkreis Sächsische Schweiz Ostezgebirge es wurden von keinem AT erhebliche Mångel gemeldet 0 Landkreis Nordsachsen es wurden von keinem AT erhebliche Mängel gemeldet 0 LH Dreden es wurden von keinem AT erhebliche Mängel gemeldet 0 Stadt Leipzig es wurden von keinem AT erhebliche Mängel gemeldet 0 Erzgebirgskreis es wurden von keinem AT erhebliche Mängel gemeldet 0 Vogtlandkreis AZV Reichenbacher Land 1 ZWAV Plauen 1 Landkreis Mittelsachsen Zweckverband "Mittleres Ezgebirgsvorland" Hainichen 6 Gemeinde Oberschöna 1 AZV Muldental 2 Stadt Chemnitz Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz 1 Landkreis Meißen WSR GmbH Radebeul 1 Stadt Riesa 1 Gemeinde Klipphausen 1 AZV "Elbe-Floßkanal" 1 Landkreis Görlitz MV Löbau-Nord 3 AZV Obere Spree 1 AZV Löbau-Süd 1 AZV "Schöpsaue" Rietschen I WZV "Mittlere Neiße-Schöps" 1 Summe 31 Aufgabenträger mit Mängelanzeigen 80 DS-Nr.: 6/9348 Anlage 2 Frage 5 Anzahl - erheblicher Mängel (fett) 3 I 3 8 3 2 1 I I 1I 1 I 1 1 4 Einschätzung des prozentualen Anteils (in 7o unter Bezug auf Summe erheblicher Mängel Frage 4) 10% 31% 10% 28% 10% 7o/o 3% 27% 27o/o 4o/o 4o/o 27% Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung Fehlmeldung 'l 1 450Â Art des erheblichen Mängels keine Wartung durchgeführt fortwährende Grenzwertüberschreitungen bauliche Mängel der Kieinkiäranlage Wartungsrhythmus wird nicht eingehalten Wartungsprotokolie werden nicht vorgelegt Versickerungsanlage defekt U nterbrechung der Stromversorgung keine Wartung durchgeführt fortwåhrende Grenzwertüberschreitungen unzureichend/ Belebtschlam mfl ockenbild unzureichend Versickerungsanlage defekt bauliche Mängel der Kieinkiäranlage keine erheblichen von AT Mängel gemeldet keine erheblichen von AT Mängel gemeldet keine erheblichen von AT Mängel gemeldet keine erheblichen von AT Mängel gemeldet keine erheblichen von AT Mängel gemeldet keine erheblichen von AT Mängel gemeldet Versickerungsanlage defekt baul. Mangel - falsch eingesetzte und falsch angeschlossene KKA abflusslose Gruben, die nicht gezogen werden können, da die Grundstückeigentümer den Verband nicht auf das Grundstùck lassen Landkreis / kreisfreie Stadt Landkreis Leipzig Landkreis BauÞen Landkreis Nordsachsen Landkreis Zwickau Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge LH Dreden Stadt Leipzig Erzgebirgskreis Vogtlandkreis Seite 1 von 2 Frage 5 Anzahl - erheblicher Mängel (fett) 1 'l 1 'l 1 1 3 1 1 1 1 1 1 2 80 Summe erhebliche Mängel 63 Einschätzung des prozentualen Anteils (in % unter Bezug auf Summe erheblicher Mängel Frage 4) 1 1o/o 11% 11% 1 1o/o 11% 1Ùjo/o 75o/o 25o/o 14Yo 14% 1 4o/o 14% 14% 30% Art des erheblichen Mängels abflusslose Grube, aber Grauwasser läuft über das Grundstück bis ins Gewässer bauliche Mängel- nachweislich undichte abflusslose Gruben bei der die Grundstückseigentümer sich weigerten die Mängel zu beseitigen bauliche Mängel - eine teilbiologische KKA, die keinen Ablauf zum Gewässer besitzt, sondern nur einen wilden Abfluss auf die Straße Baufällige abflusslose Grube Abwasserableitung auf Wiese Versickerungsanlage defekt forhsährende Grenarvertäberscñrdùngen mehrfach falsche Wartungen bauliche Mängel, mangelhafte lnstandhaltung fortwährende C:renzuterhlberschreiturçen abflusslose Grube unterdimensioniert, unregelmäßige Abfuhr mangelhafte Wartung lnspektion nicht durchgeführt fehlender Wartungsvertrag Landkreis / kreisfreie Stadt Landkreis Mittelsachsen Stadt ChemniÞ Landkreis Meißen Landkreis Görlitz Summe Mängel davon: fortwährende Grenznrertüberschrcitung bauliche Mängel 33Va 27o/o 19% 21 17 12keine Wartu 6Probleme abflusslose Gruben Seite 2 von 2 1Oo/o 2017-05-19T14:11:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes