STAATSMlNlSTERJUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9354 Thema: Wohnungs- und obdachlose Kinder- und Jugendliche im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen unter 27 Jahren waren von 2007 bis 2016 in Sachsen von Wohnungslosigkeit betroffen? (Bitte nach Landkreisen /Kreisfreien Städten, Altersgruppen und Jahren getrennt aufführen.) Frage 2: Wie viele Menschen unter 27 Jahren waren von 2007 bis 2016 in Sachsen von Obdachlosigkeit betroffen? (Bitte nach Landkreisen /Kreisfreien Städten, Altersgruppen und Jahren getrennt aufführen.) Frage 3: Wie viele Menschen waren von 2007 bis 2016 von Wohnungslosigkeit bzw. Obdachlosigkeit in Sachsen betroffen? (Bitte nach Landkreisen /Kreisfreien Städten, und Jahren getrennt aufführen.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Für eine einheitliche landesweite statistische Erfassung von Daten der Landkreise und Kreisfreien Städte zu von Wohnungslosigkeit bzw. Obdachlosigkeit betroffenen Personen gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage. Daten zu diesem Personenkreis werden seit dem Jahr 2008 durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz nicht mehr statistisch erfasst. Die Einführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - neben der Sozialhilfe führte seinerzeit dazu, dass zwei Sozialbehörden Menschen ohne Wohnung statistisch erfassten und Doppelzählungen vorkamen. Die Statistik wurde daher im Jahr 2008 eingestellt. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141 .51-17/435 Dresden, 23 . Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 4: STAATSMlNlSTERlUM FÜ R SOZIALES UND VERBR AUCHERSCHUTZ Welche Hilfseinrichtungen für die unter 1. und 2. genannten Personen gibt es in den einzelnen Landkreisen/Kreisfreien Städten? Frage 5: Wie werden die unter 4. genannten Einrichtungen bzw. die Landkreise/Kreisfreien Städte vom Freistaat unterstützt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Von einer Beantwortung der Fragen wird abgesehen. Begründung: Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17.01.2000, NVwZ 2000, 671 ). Letzteres ist vorliegend der Fall , denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den Kommunen als freiwillige kommunale Aufgabe wahrgenommen werden . Ergänzend wird auf die "Gemeinsame Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums und des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern - Empfehlungen zur Unterstützung von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen" vom 24.11.2005, verwiesen. Diese Empfehlungen befassen sich mit Maßnahmen zum Schutz von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen und deren Wiedereingliederung in die Gesellschaft und sollen den zuständigen Behörden als Orientierungshilfe dienen. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-05-23T11:19:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes