STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9370 Thema: Unterzeichneter Staatsvertrag zum Gemeinsamen Kompetenz - und Dienstleistungszentrum (GKDZ) zur TKÜ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einer Pressemitteilung der Sächsischen Staatsregierung vom 04.04.2017 ist zu lesen: ,Sachsen errichtet zusammen mit Thüringen, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ein gemeinsames Zentrum zur Telekommunikationsüberwachung. Es soll 2019 in Betrieb gehen und seinen Hauptsitz in Leipzig bekommen. Einen entsprechenden Beschluss hat heute das Kabinett in Dresden gefasst. Der zugehörige Staatsvertrag wurde von Innenminister Markus Ulbig unterzeichnet.' (Quelle: https://wvvw.medienservice.sachsen.de/medien/news/210048, zuletzt aufgerufen am 21.04.2017) In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange zur Drs. 6/972 wird wie folgt verwiesen: ,Gemäß Artikel 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Sachsen lehnt die Sächsische Staatsregierung eine tiefergehende Beantwortung der Frage 3 ab, weil diese die internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie die Planung innerhalb der Sächsischen Staatsregierung zur Vorbereitung von Regierungsentscheidungen betreffen.' Der Fragesteller geht davon aus, dass mit der Unterzeichnung des Staatsvertrags durch den Staatsminister des Innern der interne Abstimmungs - und Willensbildungsprozess der Staatsregierung abgeschlossen ist." Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/25/75 Dresden, la.Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1IJIM DES INNERN Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche weiteren Bundesländer haben bisher den Staatsvertrag unterzeichnet und wie lautet der Inhalt des Staatsvertrags? (Bitte den Staatsvertrag im Wortlaut beifügen!) Frage 2: Welcher Zeitplan ist für die weitere parlamentarische Befassung des Staatsvertrages durch die Sächsische Staatsregierung vorgesehen und durch die beteiligten Bundesländer beabsichtigt und welcher Zeitplan ist für die Errichtung und Inbetriebnahme des Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums zur TKÜ vorgesehen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Kabinetts- und Parlamentsbefassung wird seit der zehnten Kalenderwoche 2017 in allen beteiligten Ländern durchgeführt. In Sachsen erfolgte die Kabinettsbefassung am 4. April 2017. Die Parlamentsbefassung ist erst nach Behandlung des Staatsvertrages in den Kabinetten der beteiligten Länder und der Vertragsunterzeichnung möglich. Der GKDZ-Staatsvertrag wird nach Unterzeichnung in allen beteiligten Ländern mit dem Zustimmungsgesetz dem Sächsischen Landtag zugeleitet. Nach der Ratifizierung des Staatsvertrages durch alle Parlamente und der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates wird das GKDZ (Anstalt öffentlichen Rechts - AöR) formell gegründet und der gemeinsame Aufbaustab gebildet. Durch diesen werden dann die notwendigen Vergabeleistungen für eine technische Feinplanung und die zu beschaffende Technik (Hard- und Software) veranlasst. Nach Durchführung der entsprechenden Baumaßnahmen an den jeweiligen Standorten und des Aufbaus der Technik ist nach einem Probebetrieb sowie Probewirkbetrieb die Aufnahme des Wirkbetriebes für Ende 2019 vorgesehen. Frage 3: Welche Aufgaben und Eingriffsbefugnisse zu welchen grundrechtsrelevanten Bereichen (Post- und Fernmeldegeheimnis, Recht auf informationelle Selbstbestimmung , Unverletzlichkeit der Wohnung) werden dem Gemeinsamen Kompetenz - und Dienstleistungszentrum zur TKU zugeordnet und welche Rechtsgrundlage zur Aufgabenübertragung an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Bundesländer bestehen oder sind beabsichtigt? Das GKDZ (AöR) ist ein Datenverarbeitungszentrum (Rechenzentrum) mit eigenem IT- System zur Verarbeitung entgegengenommener Telekommunikationsdaten getrennt nach Datenspeichern des auftraggebenden Landes, mit Verwaltungs-, Beratungs- und Fortbildungsaufgaben. Durch den GKDZ-Staatsvertrag werden für das GKDZ (AöR) weder neue Befugnisse geregelt noch hoheitliche Aufgaben übertragen. Polizeifachliche Entscheidungen zur Telekommunikationsüberwachung einschließlich deren richterlichen Anordnung verbleiben in den beteiligten Ländern. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zum besseren Verständnis ist eine Übersicht über die Geschäftsprozesse (vereinfachte Darstellung) beigefügt, welche auch Bestandteil der Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 4. April 2017 war. Frage 4: Welchem Landtag bzw. welchen Landtagen der beteiligten Bundesländer kommen Kontroll- und Informationsrechte im Sinne der Aufgaben und Rechte der parlamentarischen Kontrolle zu Eingriffen nach Frage 3 zu, wie werden diese Kontrollrechte hinsichtlich der hoheitlichen Aufgaben der Bundesländer und der länderübergreifenden Personaldurchmischung praktisch gehandhabt und wie bleiben die Informations- und Kontrollrechte gemäß § 42 Absatz 9 des Sächsischen Polizeigesetzes für den Sächsischen Landtag gewahrt? Mit der Errichtung des GKDZ (AöR) werden keine neuen Befugnisse geschaffen oder bestehende erweitert, welche einer zusätzlichen parlamentarischen Kontrolle bedürfen. Die Kontrollinstanzen bei der Durchführung von Maßnahmen der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) in den Organisationseinheiten der beteiligten Länder - Prüfung der Rechtmäßigkeit von Anträgen zur TKÜ durch die Gerichte, - Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Landesdatenschutzbeauftragten sowie - Beschlussfassung über die Haushaltsmittel im Bereich TKÜ durch die Parlamente bestehen auch bei einem künftigen GKDZ (AöR) weiter. Frage 5: Welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen (z. B. Löschfristen) welcher Bundesländer gelten für das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum zur TKÜ? Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Anstalt, die nicht als Auftragsverarbeitung erfolgt, gelten die Vorschriften des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) und der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz -Grundverordnung). Zuständige Stelle für den Landesdaienschutz ist in diesem Fall die oder der Sächsische Datenschutzbeauftragte. Verarbeite die Anstalt personenbezogene Daten im Auftrag, gelten die Vorschriften über Pienpatenschutz in dem auftraggebenden Land. eit Mit feuniollichen Grüßen MarVus Ulbig Anlage Freistaat SAC1-I SEN Seite 3 von 3 Geschäftsprozesse (vereinfachte Darstellung) sAixige_fe„ 4, G2i s-f-c) Ermittler: Berlin Brandenburg a Sachsen Sachsen- Anhalt r_ I Thüringen Antrag Zur TKO bei Straftaten gern. §§ 100a ff. StPO Prüfung der Rechtmäßigkeit durch Staatsanwaltschaft und Gericht Anordnung/ Beschluss der TKÜ- Maßnahme durch einen Richter Bereitstellung der Daten im GKDZ (AöR) für die Auswertung durch den Ermittler GKDZ (AöR) Rechenzentrum (eigenes IT-System zur Verarbeitung entgegengenommener Telekommunikationsdaten) mit Verwaltungs-, Beratungs- und Fortbildungs-_ , aufgaben r logische Trennung der TKÜ-Daten nach Bundesländern in den Datenspeichern BE BB SN ST TH C r i Datenverarbeitung für Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung im GKDZ Gefahrenabwehr Strafverfolgung gem. (Länderpolizei- 100a ff. StPO gesetze) (Kernaufgabe) - Nutzungsdaten - Inhaltsdaten - Verkehrsdaten - Bestandsdaten - Standortdaten ! keine Wahrnahme von hoheitlichen Aufgaben ! polizeifachliche Entscheidungen zur TKÜ verbleiben in den Trägerländern ! keine Erweiterung bestehender Befugnisse Anforderung zur Datenübermittlung Bereitstellung /Übermittlung der TKÜ-Daten (Ausleitung) 2 0 . 0 7.; • — z 0_e SMI, Projekt GKDZ (AöR), 28. März 2017 2017-05-11T10:25:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes