STAATSM1NISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9371 Thema: Einbindung des Sächsischen Datenschutzbeauftragen und des Landtags in die Planung zum Gemeinsamen Kompetenzund Dienstleistungszentrums zur TKÜ Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann und in welcher Form wurde der Sächsische Datenschutzbeauftragte in die Planung zum Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum zur TKÜ eingebunden? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte wurde neben den anderen Datenschutzbeauftragten der beteiligten Länder erstmals im April 2015 im Rahmen einer zentralen Veranstaltung in Dresden über das Vorhaben informiert und in der Folge neben den Finanz- und Justizressorts sowie den Landesrechnungshöfen in die Vorabstimmungen mit eingebunden. Im September 2016 fand eine zweite zentrale Veranstaltung mit den Landesdatenschutzbeauftragten statt. Auf dieser wurden noch offene datenschutzrechtliche Aspekte besprochen und einvernehmlich geklärt. Sie wirkten darüber hinaus bis zur Einleitung der förmlichen Ressortmitzeichnung zur Kabinettsvorlage des Staatsvertrages aktiv an den noch notwendigen Detailabstimmungen mit. Die Datenschutzbeauftragten werden auch weiterhin eng in der Vorbereitungs - und Errichtungsphase des Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums (GKDZ) - Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) - sowie darüber hinaus gemäß GKDZ-Staatsvertrag eingebunden. Freistaat SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/25/71 Dresden, A IO . Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Welche Stellungnahmen welchen Inhalts des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zum Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum zur TKÜ liegen der Staatsregierung vor? Stellungnahmen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zum GKDZ (AöR) erfolgten in der unter Frage 1 dargestellten Form und wurden vollumfänglich in den GKDZ- Staatsvertrag aufgenommen. Frage 3: In welcher Form können die Datenschutzbeauftragten der einzelnen Bundesländer ihre Kontrollfunktion im Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum zur TKÜ wahrnehmen? Die Rechte der Landesdatenschutzbeauftragten sind im GKDZ-Staatsvertrag detailliert geregelt und haben nach dessen Ratifizierung Gesetzesrang. Sie überwachen die Einhaltung der landesspezifischen Vorschriften, beraten die Anstalt insoweit in Fragen des Datenschutzes und nehmen Kontrollrechte, darunter auch ein Betretungsrecht, gegenüber der Anstalt wahr. Frage 4: Welchen Inhalt hat das Rechtsgutachten von Prof. Heckmann (Universität Passau) zum Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum zur TKÜ? Das Rechtsgutachten kann im Rahmen der Parlamentsbefassung eingesehen werden. Frage 5: Wann und in welcher Form wird der Sächsische Landtag in die Planung zum Geimeins men Kompetenz- und Dienstleistungszentrum zur TKÜ eingebunden? Es wi aurdie Antwort der Staatsregierung auf die zusammenfassende Antwort auf die Frag 1 1,ind 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/9370 verwiesen. Mit feundlichen Grüßen V g Markus Ulbig% Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-05-11T10:25:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes