STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion Die Linke Drs.-Nr.: 6/9373 Thema: Personal des Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums zur TKÜ Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wieviel Personal wird das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum zur TKÜ umfassen und wie viele Personalstellen werden von den einzelnen Bundesländern zur Verfügung stellt? (Bitte aufstellen für den sächsischen Teil nach Beamtinnen und Beamten, Tarifbeschäftigten sowie ggf. bei beabsichtigten Abordnungen oder Versetzungen vorheriger Einsatzbereich!) Frage 2: Welches Dienst- bzw. Anstellungsverhältnis ist für das Personal für das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum zur TKÜ vorgesehen? (Bei befristeten Verträgen bitte mit Angabe der Befristung !) Frage 3: Wieviel Personal gemäß Frage 1 wird aus einem bereits bestehenden Dienst- bzw. Anstellungsverhältnis zum Freistaat Sachsen übernommen und wieviel Personal wird neu eingestellt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Nach Ratifizierung des GKDZ-Staatsvertrages erfolgt die technischorganisatorische und personelle Feinplanung für das GKDZ (AöR). Nach derzeitigem Planungsstand ist ein Personalansatz von ca. 50 Bediensteten vorgesehen. Freistaat SAC1-I SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/25/78 /Dresden, 9 . Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Die Anstalt ist Dienstherr im Sinne des sächsischen Landesrechts. Sie kann Beschäftigte einstellen und Beamtinnen und Beamte haben. Die Personalgewinnung erfolgt nach Gründung des GKDZ (AöR) in dessen Verantwortung. Die Ausschreibungen der Stellen für den notwendigen Aufbaustab werden gegenwärtig vorbereitet. Sie werden nach Ratifizierung des GKDZ-Staatsvertrages besetzt. Frage 4: Welche Dienststelle welches Bundeslandes wird gegenüber dem Personal gemäß Frage 1 weisungs- und aufsichtsbefugt sein und welche Behörde wird über das GKDZ die Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht führen? Das GKDZ wird als geschäftsfähige Anstalt öffentlichen Rechtes gegründet. Die Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Der Verwaltungsrat, bestehend aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter aus den für öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen obersten Landesbehörden, beschließt über grundsätzliche Angelegenheiten der Anstalt gemäß GKDZ-Staatsvertrag und überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes. Der Vorstand ist Vorgesetzter des Personals der Anstalt. Die Ancl talt unterliegt der Rechtsaufsicht der Trägerländer (vertragsschließende Länder ), de vorn/Sächsischen Staatsministerium des Innern im Benehmen mit den für Sicherh 'it und/Ordnung zuständigen obersten Landesbehörden der übrigen Trägerländer wahr nominen wird. Mit frelundlibhen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-05-11T10:29:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes