STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAqTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn ha rd-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/9384 Thema: Ausmaß und Eindämmung des Birnengitterrostes in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellen sich das aktuelle Ausmaß, die Ursachen, Zwischenwirte und die Entwicklung der letzten 10 Jahre des Befalles von Birnenbäumen mit Birnengitterrost in Sachsen aus Sicht der Staatsregierung dar? Eine systematische, umfassende Erfassung des Befalls mit Birnengitterrost fand in der Vergangenheit und findet gegenwärtig im Freistaat Sachsen nicht statt. Damit ist keine Aussage über die Entwicklung des Befalls möglich . Der Birnengitterrost ist kein geregelter Schadorganismus. Es besteht somit keine gesetzliche Verpflichtung zur Üben¡vachung oder zur Bekämpfung . Frage 2: Wie und mit welchem Erfolg wurden in den letzten l0 Jahren Produzenten und Verkäufer bestimmter Wacholderarten als Wirtspflanze des Gitterrostes auf das Problem unserer befallenen Birnenbäume hingewiesen? Frage 4: Wird grundsätzlich zur vorbeugenden Bekämpfung des Birnengitterrosts in Grünanlagen des Freistaates oder der Kommunen auf die Pflanzung problematischer Wachholderarten verzichtet und gibt es eine Aufklärungskampagne zur Eindämmung des Birnengitterrostes durch den Freistaat , wenn ja mit welchem Erfolg, wenn nein warum nicht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 4. # FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 35'l 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 26. Aplil20'17 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t901 Dresden, //. o$. /ottl s¡mu[+ €(\¡(o t* o c{ oþeùl&ùlM!¡MOrudùúl¡dút Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, l3 Für Besucher mit Behinderungen befinden s¡ch gekennze¡chnete Parkplätze am Königsufer. FUr alle Besucherparkpl¿¡tze gilt: Bitte beim Pfortend¡enst melden. * Kein Zugang für elektron¡sch s¡gniêrte sowie f0r verschlüsselte elektron¡sche DokumentêSeite 1 von2 STAATSMINISTERIUM FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# Da es sich beim Birnengitterrost nicht um einen geregelten Schadorganismus handelt, gibt es keine rechtlichen Regelungen, die ein Eingreifen in den freien Warenhandel rechtfertigen würden. Demzufolge gab es keine Veranlassung, Produzenten und Händler bestimmter Wacholderarten gesondert zu informieren. Frage 3: Wie und mit welchem Erfolg wurden in den letzten 10 Jahren bei Planungen der Außenanlagen durch den Freistaat als Bauherren Landschaftsarchitekten u nd Planer an gewiesen, expl izit auf problematische Wacholderarten zu ver¿ichten? Die entsprechenden Veröffentlichungen zur Vorbeugung und Bekämpfung des Birnengitterrostes sind dem Staatsbetrieb Sächsisches lmmobilien- und Baumanagement(SlB) bekannt. Das betrifft insbesondere die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Ausprägung der Erkrankung (konkrete Standortbedingungen, Nähe zu Winterwirtspflanzen , Witterung, Baumvitalität). Der SIB beauftragt Garten- und Landschaftsarchitekten sowie lngenieure, deren Fachkunde , Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit feststeht und die über ausreichende Erfahrung verfügen. Die Beauftragten haben im Rahmen der ihnen übertragenen Leistungen auch die rechtlichen Regelungen, Zulassungen und Genehmigungen im Pflanzenschutz sowie die fachlichen Anforderungen der standortübergreifenden Pflanzengesundheit zu beachten. Frage 5: Wie und in welchem Umfang und in welchen Gebieten wird die Bekämpfung des Birnengitterrostes an sächsischen Birnenbäumen durchgeführt und wird dies durch die öffentliche Hand im Freistaat Sachsen gefördert, wenn ja in welcher Höhe? lm Erwerbsobstbau werden regelmäßig Fungizide gegen Birnenschorf eingesetzt. Durch deren gleichzeitige Wirkung gegen Birnengitterrost sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Der Birnengitterrost tritt im Enruerbsanbau praktisch nicht auf. lm Haus- und Kleingarten liegt es in der Entscheidung der Besitzer oder Verfügungsberechtigten der Birnbäume, mit den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln den Birnengitterrost zu bekämpfen. An Birnbäumen in der freien Landschaft unterbleibt in der Regel eine Bekämpfung des Birnengitterrostes, da die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach dem Pflanzenschutzgesetz nur auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen erlaubt ist. Andernfalls wäre eine Genehmigung erforderlich. Die Bekämpfung des Birnengitterrostes wird in Sachsen nicht gefördert nd en Grüßen Thomas S m Seite 2 von 2 2017-05-23T10:11:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes