STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 0 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/9385 Thema: Geruchsbelästigung durch Trinkwasser in der Heidenauer und Rottwerndorfer Str. in Pirna Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Mich erreichten Bürgerbeschwerden über Probleme mit der Trinkwasserqualität in der Heidenauer und Rottwerndorfer Str. in Pirna. Anwohner klagen über starke Geruchsbelästigungen durch das Trinkwasser beim Austritt aus den Leitungen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Kenntnisstand hat die Staatsregierung über die oben beschriebene Problematik im Bereich des Versorgungsgebietes - Zweckverband Wasserversorgung Pirna/Sebnitz? Die Staatsregierung hat über den Sachverhalt keine Kenntnis. Weder dem zuständigen Gesundheitsamt noch dem Wasserversarger sind entsprechende Beschwerden bekannt. Frage 2: Wie oft wurden in den letzten fünf Jahren Grenzwertüberschreitungen für Bakterien und andere Keime in der Pirnaer Heidenauer Str. festgestellt? Eine Kontrolle von Hausinstallationen durch das Gesundheitsamt erfolgt regelmäßig nur in öffentlichen Gebäuden mit sensiblen Nutzungen. ln der Rottwerndorfer Str. in Pirna werden das Geibelt-Bad, die Evangelische Mittelschule , eine Kita und ein Hotel überwacht. Alle Wasserproben waren bisher ohne Beanstandung. Auf der Heidenauer Str. gibt es keine entsprechenden Einrichtungen. Die Probenahme für eine Baufreigabe in einer angrenzenden Straße im Jahr 2016 ergab aber ebenfalls keine Beanstandung. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-0141 .51-17/517 Dresden, 2.3.Mai 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fllr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCH UTZ Frage 3: Wie oft werden bei auffällig gewordenen Proben Nach- bzw. Kontrolluntersuchungen durchgeführt? Die Trinkwasserverordnung gibt Untersuchungshäufigkeiten sowohl für die Eigenkontrollen des Setreibers als auch für die Überwachung durch das Gesundheitsamt vor. Die genauen Zahlen sind abhängig von der Art der Anlage und den abgegebenen Wassermengen. Wurden Grenzwertüberschreitungen festgestellt, ist die Wiederherstellung der Trinkwasserqualität über eine entsprechende Untersuchung nachzuweisen. Frage 4: Was wird unternommen, um Grenzwertüberschreitungen und Geruchsbelästigungen durch das Trinkwasser in der Pirnaer Heidenauer Str. und Rottwerndorfer Str. dauerhaft auszuschließen? Das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird der Bürgerbeschwerden gern nachgehen. Dafür müssten sich die betroffenen Anwohner bitte an das Gesundheitsamt wenden. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-05-23T12:08:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes