Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 I 01 073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler · Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR 'WlRTSCl-\AfT ARBElT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/94 Thema: Auswirkungen auf die sächsische Wirtschaft infolge der Sanktionen bzw. Handelsbeschränkungen gegen und durch Russland Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Auswirkungen haben die Sanktionen bzw. Handelsbeschränkungen gegen Russland für sächsische Unternehmen (bitte aufgeschlüsselt auf einzelne Wirtschaftsbereiche und jeweils die Höhe des wirtschaftlichen Schadens)? Die Antwort der Sächsischen Staatsregierung bezieht sich auf die sektoralen Wirtschaftssanktionen, die die Europäische Union am 31 . Juli 2014 gegen Russland beschlossen und am 8. September 2014 verschärft hat. Die Sanktionen betreffen vier Bereiche: (1) ein Rüstungsembargo (Verbot von Einund Ausfuhren), (2) ein Lieferverbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Duai-Use) für militärische Zwecke, militärische Endabnehmer und ausdrücklich benannte Mischempfänger, (3) ein Lieferverbot für Hochtechnologiegüter für die Erdölexploration und -förderung in der Arktis, in der Tiefsee und für Schieferölprojekte sowie (4) Finanzsanktionen gegen mehrere große staatliche Banken und ausdrücklich benannte Unternehmen der Öl- und Rüstungsindustrie. Der Staatsregierung liegen keine Informationen über die Anzahl der aufgrund dieser Wirtschaftssanktionen an sächsische Unternehmen nicht erteilten Exportgenehmigungen vor. Die Unternehmen sind hierzu gegenüber der Staatsregierung nicht auskunftspflichtig. Frage 2: Welche konkreten Auswirkungen haben die Sanktionen bzw. Handelsbeschränkungen durch Russland für sächsische Unternehmen (bitte aufgeschlüsselt auf einzelne Wirtschaftsbereiche und jeweils die Höhe des wirtschaftlichen Schadens)? Seite 1 von 3 Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/9/3 Dresden, 0 6. NOV. 2014 i Z(r11flk.1t ~elt 2006 j audlt berufundf~mllle 1.. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle : Hoyerswerdaer Straße 1 01 097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNJSTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Die von Russland mit Erlass vom 6. August 2014 gesperrten Erzeugnisse betreffen sächsische Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft Betroffen vom Exportstopp sind vor allem sächsische Obst- und Gemüseprodukte sowie Milcherzeugnisse. Zu welchem Anteil die eingeschränkte Exportmöglichkeit oder eine überdurchschnittliche Ernte ursächlich für die zu beobachtenden Preissenkungen sind, lässt sich nicht beziffern. Frage 3: Bei Fortbestehen der Sanktionen bzw. Handelsbeschränkungen: Mit welchem wirtschaftlichen Schaden rechnet die Staatsregierung im Jahr 2015 für die sächsische Wirtschaft (bitte aufgeschlüsselt auf einzelne Wirtschaftsbereiche , die jeweiligen Sanktionen bzw. Handelsbeschränkungen und jeweils die Höhe des wirtschaftlichen Schadens)? Frage 4: Mit welchen langfristigen Folgen für die sächsische Wirtschaft ist aus Sicht der Staatsregierung zu rechnen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Entwicklung der sächsischen Wirtschaft ist von verschiedenen regionalen , nationalen und internationalen wirtschaftlichen Faktoren abhängig. Eine isolierte Prognose des wirtschaftlichen Schadens der Sanktionen ist daher auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Daten aktuell nicht möglich. Zu welchem Anteil ein Exportrückgang nach Russland von den Sanktionen oder von einer bereits vorher bestehenden schwachen wirtschaftlichen Entwicklung in Russland verursacht wird, lässt sich nicht beziffern. Die Sächsische Staatsregierung beobachtet die weitere Entwicklung genau, da Sachsen mit 4,3 % (2013) einen höheren Exportanteil mit Russland als Deutschland insgesamt {3,3 %) hat. Frage 5: Welche Unterstützungsmaßnahmen hat die Staatsregierung für von Sanktionen bzw. Handelsbeschränkungen betroffene Unternehmen bisher zur Verfügung gestellt? Für die Unternehmen, die von den Sanktionen betroffen sind, stehen neben den Fördermöglichkeiten des Bundes (Exportkreditgarantien, lnvestitionsgarantien, zinssubventionierte Liquiditätshilfedarlehen der KfW) die bekannten und bewährten Förderprogramme des Freistaates Sachsen (Beratungshilfeförderung, staatliche Bürgschaften für Liquiditätshilfe- und Betriebsmitteldarlehen sowie Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen für Unternehmen in Schwierigkeiten) zur Verfügung, um das laufende Russlandgeschäft abzusichern und Liquiditätsengpässe zu überbrücken. ln der derzeitigen Situation sind diese Angebote ausreichend. Die entsprechenden Institutionen, wie die SächsischeAufbaubank (SAß) oder die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS), sind sensibilisiert , um schnell und unbürokratisch zu handeln, falls Unternehmen infolge von Sanktionen in Schwierigkeiten geraten. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Bislang ist beim Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) der SAB noch kein Unternehmen vorstellig geworden, das infolge der Russland-Sanktionen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Mit freundlichen Grüßen Sven · Morlok Seite 3 von 3 Freistaat SAC1-\SEN 2014-11-07T15:20:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes