STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9405 Thema: Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Kassenärzten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit wurde von den Landesverbänden der sächsischen Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) gern. § 106 Abs. 4 SGB V a. F. die gemeinsame Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen Sachsen und ein gemeinsamer Beschwerdeausschuss gebildet, welche ihre Aufgaben jeweils eigenverantwortlich und unabhängig wahrnehmen. Die Durchführung der jährlichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106 Abs. 3 SGB V a. F. erfolgt auf der Grundlage der "Prüfungsvereinbarung über das Verfahren zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss gern. § 106 SGB V" (sächsische Prüfungsvereinbarung). Die Prüfungsstelle und der Beschwerdeausschuss erstellen einmal jährlich eine Übersicht über die Zahl der durchgeführten Beratungen und Prüfungen sowie die von ihnen festgesetzten Maßnahmen, welche der Aufsichtsbehörde vorzulegen sind (bis 2016 gern.§ 106 Abs. 7 SGB V a. F.; ab 2017 gern. § 1 06c Abs. 5 SGB V). Die nachgefragten Angaben gehen darüber hinaus. Daher hat die Beantwortung der Fragen die Zuarbeit der Prüfungsstelle erforderlich gemacht. Eine Übersicht mit den angefragten Daten für den Zeitraum der letzten zehn Jahre liegt der Prüfungsstelle nicht vor. Aufgrund des unvertretbar hohen Aufwandes, den die Prüfungsstelle für eine Zusammenstellung der Daten für Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141 .51 -17/488 Dresden, ..l3 . Mai 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www_sms_sachsen_de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ den angefragten Zeitraum benötigen würde, erfolgt die Beantwortung der Fragen für den Prüfzeitraum der Jahre 2013 bis 2016. Frage 1: Wie viele Wirtschaftlichkeitsprüfungen wurden jeweils in den letzten 10 Jahren durchgeführt? (Bitte aufschlüsseln nach Facharztgruppen und Prüfungen nach § 1 06a SGB V, § 106b SGB V, 106d SGB V) Die Anzahl der Wirtschaftlichkeitsprüfungen für die Jahre 2013 bis 2016 sind der beiliegen Anlage zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung erfolgt nach den relevanten Prüfungsarten gemäß der sächsischen Prüfungsvereinbarung. Der angefragten Aufschlüsselung nach Facharztgruppen kann nicht entsprochen werden , da diese Angaben durch die Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss statistisch nicht erfasst werden. Eine entsprechende Erfassung ist auch gesetzlich nicht vorgeschrieben Bezugnehmend auf die ferner nachgefragte Aufschlüsselung der Prüfungen nach den §§ 1 06a, 1 06b und 1 06d SGB V muss darauf hingewiesen werden, dass eine entsprechende Zuordenbarkeit für die Prüfjahre bis einschließlich 2016 nicht gegeben ist. Aufgrund der erst zum 01.01 .2017 entsprechend wirksam gewordenen Gesetzesänderungen erlangen diese Paragraphen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung erst ab dem Prüfjahr 2017 Geltung. Frage 2: ln wie vielen Fällen ist jeweils bei den unter Frage 1 genannten Prüfungen ein Verstoß festgestellt worden und was war jeweils die Folge des ermittelten Verstoßes? Die Anzahl der in den Prüfverfahren in den Jahren 2013 bis 2016 jeweils festgestellten Verstöße und die sich daraus ergebenen Maßnahmen sind der Anlage zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass Beratungen vor Regress, Minderungsvereinbarungen und die Vereinbarung von individuellen Richtgrößen ausschließlich für die Prüfarten der Richtgrößenprüfungen im Arznei- und Heilmittelbereich in Betracht kommen. Frage 3: ln wie vielen Fällen wurde in den letzten 10 Jahren der Beschwerdeausschuss nach § 1 06c SGB V angerufen? (Bitte nach Beschwerden und Jahr einzeln auflisten) Die Anzahl der Fälle, in denen gern.§ 106 Abs. 5 SGB V a. F. in den Jahren 2013 bis 2016 im Widerspruchsverfahren der Beschwerdeausschuss angerufen wurde, ist ebenfalls aus der Anlage zu ersehen. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERl UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Der in der Fragestellung enthaltene § 1 06c SGB V wurde ebenfalls mit Wirkung zum 01.01.2017 neu in das Gesetz aufgenommen und stellt die entsprechende gesetzliche Grundlage ab dem Jahr 2017 dar. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/9405 Wirtschaftlichkeitsprüfung von Kassenärzten - Übersicht Prüfarten und Ergebnisse für den Zeitraum 2013 bis 2016 Anzahl Prüfverfahren I Beratung Beratung vor Regress Regress Minderungsvereinbarung Richtgrößenprüfung Arznei- und Verbandmittel einschl. Sprechstundenbedarf (Auffälligll'AITc:.nr• Vereinbarung praxisindividueller RichtnrnR.on Anzahl Widerspruchsfälle 2017-05-23T12:10:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes