STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9409 Thema: Sprinkleranlagen in Universitätskliniken und landeseigenen Krankenhäusern in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind die Universitätskliniken und landeseigenen Krankenhäuser in Sachsen mit Sprinkleranlagen ausgestattet? Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden und das Universitätsklinikum Leipzig sind, soweit dies derzeit baurechtlich erforderlich und in den Brandschutzkonzepten bzw. in den Baugenehmigungen oder Nutzungsfreigaben gefordert wird, mit Sprinkleranlagen ausgestattet. Die landeseigenen Sächsischen Krankenhäuser (SKH) sind nicht mit Sprinkleranlagen ausgestattet. Die SKH sind nach § 2 Absatz 4 Nr. 1 0 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) Sonderbauten, an welche auf Grundlage des § 51 Satz 1 SächsBO in Verbindung insbesondere mit Nummer 51 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern zur Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO) im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach § 3 Absatz 1 SächsBO besondere Anforderungen gestellt werden können. ln den Objekten der SKH besteht kein Erfordernis zur Errichtung von Sprinkleranlagen. Das Schutzziel der Rettung von Menschen wird durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen erfüllt (ausreichende Bemessung von Brandabschnitten, Flucht- und Rettungswegen , Sicherheitseinrichtungen etc.). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Patienten der SKH größtenteils um Personen handelt, die in ihrer Handlungsweise physisch und/oder psychisch eingeschränkt sind. Sie sind meist beim Verlassen der Station auf fremde Hilfe angewiesen . Daher werden die Klinikgebäude der SKH mit automatischen Brand- Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.51-17/449 Dresden, 2. .:3 ,Mai 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNISTERlUM FÜR SOZl ALES UND VERBRAUC~ ERSC~UTZ meldeanlagen mit zentraler Aufschaltung ausgestattet. Diese registrieren und melden einen Entstehungsbrand bereits im Anfangsstadium. Frage 2: Wenn nein, welche Kosten würde eine Ausstattung mit Sprinkleranlagen verursachen? Laut Prüfung des Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) kann bei Realisierung einer Sprinkleranlage im Rahmen der Neuerrichtung eines Gebäudes ein Kostenorientierungswert in Höhe von ca. 50 Euro brutto je m2 zu schützender Fläche (Teilbereiche der Nutzfläche oder Hauptnutzfläche) angenommen werden. Dieser Wert ist als grober Orientierungswert zu sehen, da Sprinkleranlagen je nach Erfordernis exakt zu planen und auszuführen sind. Unter anderem bestimmt die Dichte bzw. die Anzahl der Sprinklerköpfe auf der zu schützenden Fläche, den Kostenorientierungswert . Pauschale Kostenaussagen bei zu sanierenden Gebäuden lassen sich nicht allgemeingültig beziffern, sondern können nur für den Einzelfall bemessen werden. Mit freundlichen Grüßen ~ Seite 2 von 2 Freist aat SACHSEN 2017-05-23T12:14:16+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes