STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalslraße 7 | 01097 Dr€sd€n Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, BÜNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/9413 Thema: Überwachungsmaßnahmen gegen Leipziger Fußballfans und Dritter, Nachfrage zu Drs. 617113 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die LVZ berichtete am 24. April 2017 über Abhörmaßnahmen, die im Rahmen von Ermittlungen wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung u.a. gegen hauptamtliche Fanbetreuer gerichtet waren .t' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwo¡t angeben) 1 040E-KLR-3690/1 6 Dresden, ?t¡'u^t zot, Hausanschrlft: Sächslsches Staatsm¡nlsterium der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Br¡efpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang fi.ir elektronisch s¡gnierte sowiè für v€rschlüssglte 6leklronisch€ Dokumente nur übsr das Elektron¡sche Ger¡chts- und VeBaltungspostfach; nåhe16 lnformalionên unt€r w.egvp.de Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñnNärI w Frage l: Wie viele Personen - jenseits der Personen, gegen die das Verfahren geführt wurden - waren aufgrund welcher der in dem Ermittlungsverfahren durchgeführten Telekommunikationsüberwachungen und sonst¡gen Übenrachungsmaßnahmen inwieweit betroffen? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5 der Kleinen Anfrage Drs. 6/7112 verwiesen. lnsgesamt waren demnach, jenseits der Personen, gegen die das Verfahren geführt wurde, 240 Personen von der durchgeführten Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme nach $ 100a StPO betrotfen. Eine weitergehende Konkretisierung dahingehend , wie viele Personen jeweils von den Überwachungsmaßnahmen aufgrund der einzelnen Beschlüsse nach $ 100a SIPO betroffen waren, kann wegen des hierfür unverhältnismäßigen Aufwandes nicht erfolgen. Das Amtsgericht Dresden erließ insgesamt 26 Beschlüsse nach $ 100a StPO. Allein zu einem Beschluss fielen - exemplarisch - 11.900 Datensätze an. Die Kommunikationsdaten hiezu umfassen insgesamt 23.907 Seiten, die einer Einzelauswertung unterzogen werden müssten. Eine differenzierte Auswertung ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist daher ersichtlich nicht zu leisten. Dies erfolgt nach gründlicher Abwägung. Die Staatsregierung ist sich des hohen Ranges des parlamentarischen Auskunftsanspruches bewusst. Diesem steht hier jedoch eine Gefahr für die Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gegenüber, die anders als durch eine teilweise Nichtbeantwortung nicht abgewendet werden kann. Unter Abwägung dieser widerstreitenden lnteressen muss das parlamentarische lnformationsinteresse daher ausnahmsweise zurückstehen. ln die Abwägung hat die Staatsregierung jeweils auch das lnteresse der anderen Abgeordneten und der Offentlichkeit an der erfragten lnformation einbezogen. Die Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung ist jedoch so erheblich, dass dies zu keinem anderen Ergebnis führt. lm Hinblick auf die durchgeführten Observationsmaßnahmen nach $ 163f StPO, die zu einer unvermeidlichen Betroffenheit einer Vielzahl von Dritten führen kann, ist die Angabe einer Anzahl von Betroffenen, schon wegen der Natur der Maßnahme, nicht möglich. Die Maßnahme nach $ 1009 StPO ergab insgesamt 68.925 Verkehrsdatensätze. Bestandsdatensätze wurden dabei nicht erhoben, sodass keine Angaben zu Zahl und ldentität der tatsächlich betroffenen Personen erhoben worden sind. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN lg-I Nth,Élw lm Hinblick auf die Maßnahme nach S 100i StPO ist die Angabe der Anzahl von Drittbetroffenen ebenfalls nicht möglich. Eine statistische Erfassung zu Drittbetroffenen findet nicht statt. Frage 2: Wie viele der Personen waren Sozialarbeiter, Anwälte, Mandatsträger oder sonstige Berufsgeheimnisträger ? Eine vollständige Beantwortung der Frage ist nicht möglich. Eine Auswertung nach dem Beruf der von den Maßnahmen betroffenen Personen ist nicht erfolgt. Es ist jedoch bekannt, dass ein Rechtsanwalt als Berufsgeheimnisträger gemäß $ 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Strafprozessordnung (StPO) Drittbetroffener war. Darüber hinaus waren zwei Journalisten ($ 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StPO) betroffen. Frage 3: Welche Maßnahmen wurden getroffen, um den Schutz von Berufsgeheimnissen im Einzelfallzu wahren? Soweit ein Rechtsanwalt als Berufsgeheimnisträger gemäß $ 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO betroffen war, wurden die ihn betreffenden Aufzeichnungen entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung gemäß $ 160a Absatz 1 Satz 3 unverzüglich gelöscht. Gleichfalls gelöscht wurden die Aufzeichnungen betreffend die beiden Journalisten. Frage 4: Inwieweit wurde das Ergebnis der langjährigen Ermittlungen im Bereich des lnnen- und Justizministeriums mit Blick auf die große Anzahl durch das Verfahren Betroffener, die Auswahl der Ermittlungsmethoden, Zelt- und Personaleinsatz, Schaden für die demokratische Kultur in Sachsen etc. ausgewertet? Eine solche Auswertung hat bisher nicht stattgefunden Seite 3 von 4 srAArsMrNrsrERruM I ffis DER JUSTTZ I NH Freistaat SACHSEN Frage 5: lnwieweit, unter welchen Aktenzeichen, aufgrund welcher Sachverhalte und gegen wie viele Beschuldigte werden seit wann Ermittlungen wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Bereich der Antifa (weiter-)geführt? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs. 6Æ113 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung ß,7ß,Ç Brunhild Kurth Seite 4 von 4 2017-05-26T11:15:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes