STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9414 Thema: Nachfrage zu Drs 6/8993 — Observation am 18. März 2017 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen , die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit Nummer 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zum Schutz von Informationen, aus denen sich nachrichtendienstliche Arbeitsweisen ergeben und ist im Hinblick auf ein überwiegendes Interesse der Verfassungsschutzbehörden an einer wirksamen künftigen Aufgabenerfüllung erforderlich. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3054 Dresden, . Mai 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über von anderen Behörden (bspw. andere Landespolizeien oder Bundespolizei, Verfassungsschutz -Ämter ...) durchgeführte Observationsmaßnahmen entsprechend der Kleinen Anfrage Drs 6/8993 am 18. März 2017 in Leipzig? Frage 2: Welche Formen von Unterstützung oder Amtshilfe leisteten die sächsischen Behörden für die benannten Maßnahmen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der fr ij .eg Onständliche Sachverhalt betrifft keinen Vorgang aus dem Zuständigkeitsberei d r /sächsischen Polizei bzw. des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen . m brigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs. r. /8933 verwiesen. Mit.fteuhdlichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-05-26T11:12:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes