STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/9418 Thema: Einsatz verbotener Insektizide und verbotener Fungizide im Weinbau im Jahr 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namensund im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Gern. Art. 51 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) haben die Staatsregierung oder ihre Mitglieder im Landtag und in seinen Ausschüssen Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach Art. 51 Abs. 2 SächsVerf kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn dies den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt oder einer Beantwortung gesetzliche Regelungen, Rechte Dritter oder überwiegende Belange des Geheimschutzes entgegenstehen. Das Auskunftsersuchen ist gerichtet auf die Unternehmer- I Unternehmensnennung , den Produktnamen incl. Jahrgang und die Zusammensetzung des Produkts. Die Fragen berühren die verfassungsmäßigen Schutzbereiche des Rechts auf informationeile Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), das Recht auf Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (Art. 14 Abs. 1 GG) bzw. das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 GG). Korrespondierend hierzu seien landesrechtlich benannt: die in Art. 28 Abs. 1 SächsVerf i.V.m. Art. 37 Abs. 3 SächsVerf normierte Berufsfreiheit der betroffenen Winzer und Weinbaubetriebe. Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Frage- und Auskunftsrechts für die wichtige und in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Frageund Auskunftsrecht nicht schrankenlos. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die Staatsregierung das geschützte Recht der Weinbetriebe im Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141.51-17/446 Dresden, Zl- Mai 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Sinne der Kleinen Anfrage auf die uneingeschränkte Gewerbeausübung als besondere Ausprägung der Berufsfreiheit zu berücksichtigen. Stehen der Beantwortung der Kleinen Anfrage - wie hier - verfassungsgemäße Rechte Dritter entgegen, sind das Informationsinteresse der Abgeordneten und das Geheimhaltungsinteresse des Dritten unter Berücksichtigung der Bedeutung der Pflicht zur erschöpfenden Beantwortung parlamentarischer Anfragen für die Funktionsfähigkeit des parlamentarischen Systems gegeneinander abzuwägen. Sowohl das Recht auf Berufsfreiheit als auch der parlamentarische Informationsanspruch sind auf der Ebene des Verfassungsrechts angesiedelt. Dieses so entstehende Spannungsverhältnis im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsabwägung ist nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz zu lösen. Das bedeutet, dass beide Rechtspositionen einander so zugeordnet werden müssen, dass beide so weit wie möglich ihre Wirkungen entfalten. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch auf Beantwortung gestellter Fragen gegenüber allen Abgeordneten und in der Öffentlichkeit hin angelegt. Es sind aber ggf. andere Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments und der Abgeordneten unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der betroffenen Weinerzeuger befriedigen. Im Rahmen der gebotenen Abwägung ist zu berücksichtigen, dass eine belastende Antwort schwerwiegende und gegebenenfalls existenzielle Nachteile für die betreffenden Personen/Unternehmen mit sich brächte, falls eine Übermittlung der angefragten Informationen im öffentlichen Raum erfolgen würde. Zudem sagt der analytische Nachweis verbotener Bestandteile im Wein noch nichts über den Grad der Rechtswidrigkeit des Endprodukts aus. Im vorliegenden Fall werden durch Behörden festgestellte verbotene Insektizide bzw. Fungizide in Weinen angefragt, ohne ihre abschließende lebensmittelrechtliche Relevanz zu untersetzen. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beantwortung der benannten Kleinen Anfrage würden Inhaltsstoffe ohne die zugehörige fachliche und lebensmittelrechtliche Bewertung an die Öffentlichkeit gelangen und zu einem nicht kalkulierbaren veränderten Verbraucherverhalten führen, was zu nicht unerheblichen Umsatzeinbußen der betroffenen Unternehmen führen könnte. Lediglich in den Fällen, in denen ein hinreichender Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel ein Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier mit sich bringen kann, ist eine uneingeschränkte Weitergabe spezifischer Informationen an Dritte bereits nach Maßgabe des Artikels 10 der Verordnung (EG) Nummer 178/2002 geboten. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall nicht belegbar. Zudem bezieht sich die kleine Anfrage anteilig auf Weine, die mit einer amtlichen Prüfnummer versehen sind. Diese Produkte dürfen- bezogen auf die festgestellten PSM- Rückstände - formal nicht als verkehrswidrig eingestuft werden. Sie gelten als rechtmäßig in den Verkehr gebracht, da ihnen aufgrund einer Qualitätsprüfung eine amtliche Prüfnummer zugeteilt worden ist (OLG Koblenz, Aktenzeichen: 1 Ss 214/01 ). Dieser Zuteilungsakt hat zur Folge, dass abweichend von § 27 Abs. 1 WeinG auch vorschriftswidrig beschaffener Wein mit den zugelassenen Angaben in den Verkehr gebracht werden darf. (OLG Koblenz, a.a.O.). Aufgrund dieser Rechtsscheinwirkung darf Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ das Produkt nicht so gewertet werden, als hätte der Hersteller gegen Rechtsvorschriften verstoßen. Folglich kann dem parlamentarischen Informationsanspruch h. E. nur in der Form Rechnung getragen werden, dass die Informationsvermittlung in nichtöffentlicher Form erfolgt, d.h. also auch nicht in EDAS eingestellt wird. Daher wird die Beantwortung der Kleinen Anfrage ausschließlich im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung des federführenden Ausschusses bekanntgegeben. Eine Veröffentlichung im Internet ist nicht angezeigt. Hierdurch wird dem verfassungsrechtlichen Schutzgedanken der Berufsfreiheit hinreichend Rechnung getragen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass ein vergleichbarer Grundrechtseingriff in Bezug auf die in der Antwort zur Drucksache 6/4642 gegebenen Informationen zu dem genannten Weinbetrieb, bei dem 2015 ein Wein auf Grund einer Höchstgehaltsüberschreitung von Dimethoat beanstandet wurde, hier nicht gesehen wurde, da die erteilten Informationen der Öffentlichkeit auf Grund einer durch den Betrieb veranlassten Presseerklärung und zahlreicher weiterer öffentlicher Berichterstattungen zu dem Zeitpunkt der Anfrage bereits sinngemäß bekannt waren. Frage: ln welchen Weinen welcher Winzer im Freistaat Sachsen wurden im Jahr 2016 jeweils zu welchen Zeitpunkten durch welche Behörden jeweils welche verbotenen Insektizide und Fungizide festgestellt? Die angefragten Angaben sind der Anlage zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen ~~ra~{ Anlage Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/9418 Feststellungen der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) Sachsen Verarbeiter Jahrgang Rebsorte zu beanstandende Datum PSM-Wirkstoffe Gutachten Winzergenossenschaft (WG) Meissen 2014 Scheurebe Dimethoat 10.02.2016 WG Meissen 2014 Weißburgunder Dimethoat 11.02.2016 WG Meissen 2013 Müller-Thurgau Dimethoat 19.02.2016 I WG Meissen 2013 Müller-Thurgau Dimethoat 19.02.2016 Weinkellerei Lehmann, Diesbar-S. 2015 Schieier Dimethoat 19.02.2016 WG Meissen 2014 Müller-Thurgau Dimethoat 19.02.2016 WG Meissen 2014 Müller-Thurgau Dimethoat 22.02.2016 WG Meissen 2014 Müller Thurgau Dimethoat 02.03.2016 WG Meissen 2014 Rivaner Dimethoat 02.03.2016 Winzer Bönsch, Langebrück 2015 Grauburgunder lprodion 04.03.2016 WG Meissen 2015 Müller-Thurgau , Bereich Meißen (QbA) Dimethoat 08.03.2016 WG Meissen 2015 Müller-Thurgau , Pilln . Königl. Weinberg Dimethoat 08.03.2016 WG Meissen 2013 Müller-Thurgau Dimethoat 08.03.2016 Weinkellerei Lehmann, Diesbar-S. 2015 Schieier Dimethoat 10.03.2016 WG Meissen 2015 Riesling, Bereich Meißen, Kabinett Dimethoat 14.03.2016 WG Meissen 2015 Grauburgunder, Kabinett, Sachsen Dimethoat + lprodion 22.03.2016 WG Meissen 2015 Regent, Jessener Gorrenberg Dimethoat 04.04.2016 WG Meissen 2014 Spätburgunder Weissherbst, Bereich Meißen Dimethoat 04.04.2016 WG Meissen 2013 Dornfelder Bereich Meißen QbA Dimethoat 12.04.2016 WG Meissen 2013 Dornfelder Bereich Meißen, trocken Dimethoat 12.04.2016 WG Meissen 2013 Cuvee rot, QbA Sachsen Dimethoat 12.04.2016 WG Meissen 2014 Müller-Thurgau, Bereich Meißen Dimethoat 21.04.2016 WG Meissen 2014 Müller-Thurgau QbA "Meißner Domkeller" Dimethoat 25.04.2016 WG Meissen o.A. Bennoschoppentrocken Dimethoat 25.04.2016 WG Meissen 2014 Müller-Thurgau Bereich Meißen QbA Dimethoat 25.04.2016 Weinbau Henke, Andreas 2015 Grauburgunder Dimethoat 25.04.2016 Weinbau Henke, Andreas 2015 Gutedel Dimethoat 26.04.2016 Weinhaus Hoflößnitz 2015 Rosewein lprodion 09.05.2016 - ------- Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/9418 Verarbeiter Jahrgang Rebsorte zu beanstandende Datum PSM-Wirkstoffe Gutachten WG Meissen 2014 Müller-Thurgau trocken Dimethoat 11 .05.2016 Weinbau Henke, Andreas 2015 Müller-Thurgau, Sächsischer Landwein Dimethoat 17.05.2016 WG Meissen 2015 Müller-Thurgau QbA, Bereich Meißen Dimethoat 07.06.2016 WG Meissen 2015 Riesling QbA, Bereich Meißen Dimethoat + lprodion 07.06.2016 WG Meissen 2015 Schieier QbA, Schliebener Langer Berg Dimethoat 08.06.2016 WG Meissen 2015 Weißburgunder Kabinett, Bereich Meißen Dimethoat 08.06.2016 WG Meissen 2015 Morio-Muskat QbA, Bereich Meißen Dimethoat 08.06.2016 WG Meissen 2015 Traminer Kabinett, Meißner Rosengründehen Dimethoat 08.06.2016 Feststellungen des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Meißen Datum Anordnung Verarbeiter Jahrgang Rebsorte zu beanstandende lnverkehr- Anmerkung PSM-Wirkstoffe bringungsverbot LÜVA Meißen Winzergenossenschaft (WG) Meissen 2015 Bacchus Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2015 Dornfelder Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 Eigenkontrollbefunde der WG Meissen 2015 Dornfelder Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 Winzergenossenschaft (WG) WG Meissen 2015 Dornfelder Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 Meissen eG., diese wurden WG Meissen 2015 Dornfelder Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 im Einvernehmen mit der WG Meissen 2015 Goldriesling Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG seitens des LÜVA WG Meissen 2015 Grauer Burgunder Bereich Meißen Kabinett Dimethoat 03.06.2016 Meißen als Basis für amtliche WG Meissen 2015 Morio Muskat Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 Bescheide genutzt. WG Meissen 2015 Müller-Thurgau Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2015 Müller-Thurgau Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2015 Müller-Thurgau Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2015 Müller-Thurgau Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2015 Mülter-Thurgau Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2015 Mülter-Thurgau Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2015 Müller-Thurgau Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2015 Müller-Thurgau Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2015 Müller-Thurgau Sachsen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2015 Scheurebe Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2015 Schieier Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2015 Spätburgunder Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2015 Spätburgunder Weißherbst Bereich Meißen Kabinet Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2015 Traminer Bereich Meißen Spätlese Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2015 Traminer Radebeuler Lößnitz Spätlese Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2015 Traminer Rabeuler Steinrücken Spätlese Dimethoat 03.06.2016 - - - - - -- --- - Datum Anordnung Verarbeiter Jahrgang Rebsorte zu beanstandende lnverkehr- Anmerkung PSM-Wirkstoffe bringungsverbot LÜVA Meißen WG Meissen 2015 Weißburgunder Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2014 Müller-Thurgau Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2014 Müller-Thurgau Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2014 Müller-Thurgau Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 Eigenkontrollbefunde der WG Meissen 2014 Scheurebe Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 Winzergenossenschaft (WG) WG Meissen 2014 Scheurebe Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 Meissen eG., diese wurden WG Meissen 2014 Dornfelder Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 im Einvernehmen mit der WG Meissen 2014 Dornfelder Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG seitens des LÜVA WG Meissen 2014 Dornfelder Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 Meißen als Basis für amtliche WG Meissen 2014 Dornfelder Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 Bescheide genutzt. I WG Meissen 2014 Dornfelder Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2014 Dornfelder Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2014 Dornfelder Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 WG Meissen 2014 Dornfelder Bereich Meißen QbA Dimethoat 03.06.2016 - - - 2017-05-29T14:12:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes