STAATSN4lNISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten lllluster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9420 Thema: Kostenlose anwaltliche Beratungsstellen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auttrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Anwälte in Sachsen bieten eine für die Bürger kostenlose Beratung in den anwaltlichen Beratungsstellen an? Die Beratung in den anwaltlichen Beratungsstellen ist eine besondere Form der Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG), bei der auf die Erteilung eines Beratungshilfescheins durch das Amtsgericht verzichtet wird. Diese Beratungsmöglichkeit für einkommensschwache Burger besteht zusätzlich neben der Beantragung eines Beratungshilfescheins beim örtlichen Amtsgericht und der anschließenden Beratung in einer Rechtsanwaltskanzlei ; die beiden Alternativen schließen sich dabei nicht aus, $3Abs. 1S.3BerHG. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-1 1 98/1 7 Dresden, /l.Mai 2017 Hauaanschrlft: Sächslsches Staatsmlnisterlum der Justiz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost ilber Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.deismj Vetkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang tlber Einfahrt Hospitalstraße 7 *zugang für elÊktronisch s¡gnierte sowie für v€rschlüssolte elektronische Dokumente nur üb6r dãs Elektronische Ger¡chts- und VeNaltungspostfach; nåhere lnformat¡on€n untar M.egvp.de Seite 1 von 5 STAATSÌ\4 1 N I STE RI U I\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilNSrltñ#w Derzeit gibt es in Sachsen zwölf anwaltliche Beratungsstellen, in denen sich finanziell bedürftige Menschen kostenlos rechtlich beraten lassen können. Die anwaltlichen Beratungsstellen hat das Sächsische Staatsministerium der Justiz in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Sachsen eingerichtet, um einen niedrigschwelligen Zugang für alle zur Rechtsberatung zu ermöglichen. Die Beratungsstellen in Bischofswerda, Chemnitz (seit November 2016), Dresden-Altstadt, Dresden-Pieschen, Großenhain, Limbach-Oberfrohna, Löbau, Neustadt/Sachsen, ReichenbachA/ogtland, Torgau, Zittau und Zwickau sind wöchentlich jeweils zwei Stunden geöffnet und dabei jeweils mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt besetzt. lm Jahr 2016 waren insgesamt 158 verschiedene Rechtsanwälte für die Beratungsstellen tätig, im Jahr 2017 sind es bisher 171. Einige Rechtsanwälte sind dabei nicht nur in einer, sondern in mehreren Beratungsstellen tätig. Frage 2: Wie viele Bürger haben sich seit 2013 pro Jahr in den kostenlosen anwaltlichen Beratungsstellen in Sachsen beraten lassen? (Bitte die Antwort nach Jahren und Beratungsstelle aufschlüsseln) Die Anzahl der Rechtsuchenden pro Beratungsstelle wird in einer Statistik erfasst. Derzeit liegen die Daten bis einschließlich zum 31. Dezember 2016 vor. Daraus ergibt sich für die Fragestellung Folgendes: Beratungsstelle 2013 2014 2015 2016 Bischofswerda 115 98 93 75 Chemnitz 34 Dresden-Altstadt 294 336 303 162 Dresden-Pieschen 266 202 208 176 Großenhain 189 117 91 83 Limbach-Oberfrohna 216 160 100 91 Löbau 223 152 138 120 NeustadVSachsen 113 109 107 53 ReichenbachA/ogtland 209 159 149 95 Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN lTa!-\HM *J\:lY Torgau 118 139 139 99 Zwickau 242 252 252 199 Zittau 206 173 1 5 1 152 Frage 3: Wie viele Fälle konnten durch die Beratung vor Ort sofort geklärt werden? (Bitte die Antwort nach Jahren und Beratungsstelle aufschlüsseln) Diese Frage kann anhand der Daten aus der geführten Statistik zu den abschließenden Erledigungen beantwortet werden: Beratungsstelle 2013 2014 2015 2016 Bischofswerda 55 60 64 40 Chemnitz 15 Dresden-Altstadt 166 202 1 I 1 82 Dresden-Pieschen 127 114 99118 Großenhain 96 68 48 39 Limbach-Oberfrohna 120 72 39 36 Löbau 96 78 66 53 NeustadUSachsen 66 75 64 33 ReichenbachA/ogtland 101 82 77 50 Torgau 77 87 79 55 Zwickau 126 133 119123 Zittau 88 83 71 70 Frage 4: Übersteigt der Bedarf an unentgeltlicher anwaltlicher Beratung in Sachsen das vorhandene Angebot in den bereits existierenden Beratungsstellen? Wenn ja, in welchen Beratungsstellen? Wird das Angebot ausgebaut? Die Beratungsstellen werden gut angenommen, allerdings ist die Auslastungsquote im letzten Jahr etwas zurückgegangen. Trotz der zurückgegangenen Nachfrage sollen die Seite 3 von 5 STAATSMlNISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ña!:r\]H w bestehenden anwaltlichen Beratungsstellen beibehalten werden. Sie tragen zu einer größeren Bürgerfreundlichkeit der Justiz und zum Btirokratieabbau bei, sie erleichtern bedürftigen Bürgern den Zugang zur Rechtsberatung. Weitere Daten, die eine Bewertung des vorhandenen Bedarfs an unentgeltlicher anwaltlicher Beratung erlauben würden, liegen hier nicht vor. Frage 5: Welche Kosten entstehen pro Jahr für die Honorare der beratenden Anwälte und aus welchem Haushaltstitelwerden diese Kosten gedeckt? Die Ausgaben für die anwaltlichen Beratungsstellen werden bei dem Haushaltstitel 0604/526 08 ,,Ausgaben für die Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen" beglichen. ln diesem Titel werden auch die Ausgaben für alle sonstigen Beratungshilfesachen nachgewiesen. Zur Ermittlung der jährlichen Honorare der beratenden Anwälte wurden zunächst die Sachkontenlisten der einzelnen Amtsgerichte nach bestimmten Kriterien ausgelesen, in deren Bezirken sich anwaltliche Beratungsstellen befinden. Dabei ist darauf hinzuweisen , dass für die so ermittelten Daten keine vollständige Gewähr übernommen werden kann, da Buchungsungenauigkeiten nicht ausgeschlossen werden können. Daraus ergeben sich folgende Summen: 2013 2014 2015 2016 43.008,00 € 44.145,67 € 46.055,20 € 49.908,33 € Diese Daten erscheinen aufgrund folgender Überlegungen auch plausibel: Für die Tätigkeit in der Beratungsstelle erhält der Rechtsanwalt gemäß der Rahmenvereinbarung zwischen dem Staatsministerium der Justiz und der Rechtsanwaltskammer Sachsen eine pauschale Vergütung in Höhe von 4O € zuzü$ich Umsatzsteuer je angefangener Stunde. Das heißt, dass pro zweistündigem Beratungshilfetag in jeder einzelnen Beratungsstelle Kosten für das Honorar des beratenden Rechtsanwalts in Höhe von 95,20 € Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW brutto entstehen. Geht man von 52 Wochen pro Kalenderjahr aus, könnten die jährlichen Ausgaben für die Vergütungen der Rechtsanwälte in den bis Oktober 2016 insgesamt elf anwaltlichen Beratungsstellen höchstens 54.454,40 € betragen, wobei Schließungen aufgrund von Feiertagen nicht berücksichtigt sind. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2017-05-24T10:59:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes