STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L1053/2/134-2017/ Dresden, ^ Mai 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9422 Thema: Patente an Sächsischen Hochschulen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Patente bilden auch für Universitäten eine gewisse Relevanz, da sie oft Grundlage für Unter nehmensgründungen und Forschungskooperationen mit Unternehmen sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden die sächsischen Hochschulen um Zuarbeit gebeten. Die fünf sächsischen Kunsthochschulen haben eine Fehlmeldung abgegeben und wurden somit nicht in die Beantwor tung der Fragen einbezogen. Frage 1: Wie viele Patente wurden 2014, 2015 und 2016 an den sächsi schen Hochschulen angemeldet und erteilt? (Bitte die Antwort auf schlüsseln nach Hochschulen sowie angemeldeten und erteilten Paten ten und Ebenen (Deutschlandweite oder EU-weite Patente))? Auf die beigefügte Anlage 1 wird verwiesen. Frage 2: Wie sieht die praktische Handhabung der einzelnen Hochschu len im Umgang mit Patenten aus? TU Dresden: Das Transfer Office, die zentrale Einrichtung für Wissens- und Technologietransfer, unterstützt den kompletten Prozess der Patentanmel dung und Patenterteilung. Im Einzelnen umfasst dieser folgende operative Schritte: - Beratung der Erfinder, Prüfung von Erfindungsmeldungen, - Beurteilung der generellen Schutzfähigkeit von Erfindungen, Zertifikat seit 2007 audtt berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. •Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronisctie Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN - Recherche nach dem maßgeblichen Stand der Technik, - Auswertung des Rechercheergebnisses, - Erstellen der Patentanmeldung und Formulierung der Patentansprüche in Zusam menarbeit mit externen Patentanwälten, - Korrespondenz mit dem zuständigen Patentamt, - Fristenüberwachung, Überwachung der Einzahlung der Aufrechterhaltungsgebühren, - Bearbeitung von Prüfberichten in Zusammenarbeit mit Erfindern und Patentanwälten, - Überwachung von angemeldeten Patenten im Bestand, projektbegleitendes Monito ring der Patente. Darüber hinaus kümmert sich das Transfer Office um die Vermarktung und Verwertung. Die Vermarktung erfolgt über Messen, Veranstaltungen, direkte Kontakte zu Unterneh men, Veröffentlichungen in Broschüren und im Web und über Technologieplattformen. Im konkreten Verwertungsfall führt das Transfer Office Lizenz- oder Patentverkaufsver handlungen und setzt Verwertungsverträge auf. Universität Leipzig: Die Zuständigkeit für die Erfinder- und Patenttätigkeit liegt im Sach gebiet Transfer (Dezernat für Forschungs- und Transferservice). Handlungsgrundlage bilden die relevanten gesetzlichen Bestimmungen, wie das Gesetz über Arbeitnehmer erfindungen, das Patentgesetz, das Europäische Patentübereinkommen sowie der Ver trag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens. Weitere Rahmenbedingungen sind in der Richtlinie „Erfinder- und Patenttätigkeit an der üniversität Leipzig" zusammengefasst. (http://www.uni-leipziq.de/fileadmin/user upload/Forschunq /forschunqskontaktstelle/pdf/erfpat.pdf) TU Chemnitz: Die praktische Handhabung des Umgangs mit Patenten erfolgt auf fol genden Grundlagen: - Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG), - Leitlinien zum Umgang mit geistigem Eigentum der TU Chemnitz, - Anreizsystem für die schutzrechtliche Sicherung von Hochschulerfindungen und de ren Verwertung der TU Chemnitz, - ggf. Förderbedingungen des Bundesprogramms „WIPANO - Wissens- und Technolo gietransfer durch Patente und Normen", - ggf. Zuwendungsbedingungen und Kooperations- bzw. F&E-Verträge des jeweiligen Forschungsvorhabens. TU Bergakademie Freiberg: Die praktische Handhabung im Umgang mit Patenten ergibt sich aus den "Leitlinien für den Umgang mit geistigem Eigentum" und den "Grund sätzen des Wissens- und Technologietransfers", die im November 2015 vom Rektorat der Hochschule verabschiedet worden sind. HTW Dresden: Im Januar 2016 hat die Hochschule eine Leitlinie zum Umgang mit geis tigem Eigentum verabschiedet. Nach dieser Leitlinie richten sich die Aktivitäten der Hoch schule. (https://www.htwdresden.de/fileadmin/userfiles/htw/imq/Forschunq/Patente und Erfind unqen/Leitlinie fuer den Umqanq mit qeistiqem Eiqentum.pdf). Das Prorektorat Forschung und Entwicklung bearbeitet hoheitlich sämtliche Aufgaben die im Zusammenhang mit der Bewertung, Anmeldung und späteren Verwertung von Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Schutzrechten stehen und bietet ein umfangreiches Beratungs- und Service-Angebot für die Wissenschaftler an. HTWK Leipzig: Im Kontext ihrer Entwicklungsstrategie für den Wissens- und Technolo gietransfer stellt sich die HTWK Leipzig der Aufgabe, das im Rahmen von Forschung und Entwicklung erarbeitete Wissen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und dabei verantwortungsvoll mit geistigem Eigentum umzugehen. Die Interessen sowohl der Hochschule als auch der Erfinder zum Schutz und zur Verwertung des geistigen Eigen tums stehen dabei im Vordergrund. HS Mittweida: Über das Referat Forschung bietet die Hochschule in Zusammenarbeit mit Patentanwälten ihren Erfinderinnen und Erfindern eine umfassende und individuelle Beratung vor Ort. So können bei Forschungsvorhaben mögliche Erfindungen und deren Venvertungspotential schon frühzeitig erkannt und auf Basis des Arbeitnehmererfinder gesetzes in die Wege geleitet werden. Die Hochschulerfinder werden nach § 42 des Ar beitnehmererfindergesetzes von der Hochschule vergütet. HS Zittau/Görlitz: Es gibt eine dem Rektorat zugeordnete Stelle, die die Arbeitgeberauf gaben bezüglich Patentschutz und Patentverwertung koordiniert sowie die hochschulin terne Erfinderberatung sicherstellt. Die Hochschule arbeitet seit mehr als 15 Jahren in dem Projekt „SachsenPatent" gemeinsam mit sächsischen Hochschulen und außeruni versitären Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung/Nutzung der Bundes- und Lan desförderung (WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen) zum Schutz geistigen Eigentums und dessen Verwertung aktiv mit. WH Zwickau: In der Transferstrategie der Hochschule ist formuliert: „Die Hochschule nimmt ihre Verpflichtung gegenüber den Erfindern, die aus dem Arbeitnehmererfinder gesetz resultieren wahr, indem sie einen klar strukturierten Prozess der Erfindungsmel dung und Entscheidungsfindung über die Annahme von Erfindungen etabliert hat. Die Bewertung von Erfindungen erfolgt ausschließlich nach Kriterien der Verwertbarkeit. Nach der Annahme von Erfindungen meldet die Hochschule sie zum Patent bzw. Ge brauchsmuster an. Vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren und danach in regelmäßi gen, vorab festzulegenden Abständen, werden die Verwertungschancen erneut bewertet und über das weitere Halten eines Patentes entschieden." Die Vorgehensweise bei der Verwertung hängt sehr vom konkreten Fall und insbeson dere vom Engagement der Erfinder ab Frage 3: Wie viele Unternehmensgründungen sind auf der Grundlage von Patenten in den letzten zehn Jahren in Sachsen entstanden? TU Dresden: 18 patentbasierte Unternehmensgründungen. Universität Leipzig: 8 Unternehmensgründungen, bei denen Patente relevant waren. HS Mittweida: eine Unternehmensgründung. Weitere Kenntnisse liegen mangels statistischer Auswertungen nicht vor. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Frage 4: Was unternimmt die Staatsregierung, um Unternehmensgründungen auf der Grundlage von Patenten verstärkt zu fördern? Das SMWA unterstützt Unternehmensgründungen, die auf wissenschaftlichen Erkennt nissen beruhen. Hierfür wurden mit der ESF-Richtlinie des SMWA „Unternehmensgrün dungen aus der Wissenschaft" und mit dem Risikokapitalfonds „Technologiegründer fonds Sachsen" Instrumente geschaffen, die wissensbasierte und technologieorientierte Unternehmensgründungen unterstützen. Bei den geförderten Unternehmensgründun gen sind Patente als schutzrechtliche Sicherung für die dem Geschäftsmodell zugrunde liegende Technologie oder Dienstleistung keine Voraussetzung, jedoch - schon allein aus Gründen des Selbstschutzes - die Regel. Frage 5: Welche Unterstützung hält die Staatsregierung bereit, um die Patentver marktung zu stärken und auszubauen? Die Staatsregierung unterstützt den Verbund SachsenPatent gemeinsam mit dem Bun desministerium für Wirtschaft und Energie bei der Verwertung von vertraglich nicht ge bundenem Know-how auf der Grundlage von Punkt 2.1.2 der Richtlinie zur Förderung des Wissens- und Technologietransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen „WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen". Förderge genstand ist die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen für die Identifizierung von Erfindungen mit Verwertungspotenzial über deren schutzrechtliche Sicherung bis hin zur Verwertung. Dem Verbund gehören derzeit neun Hochschulen und Forschungseinrich tungen an. Für den Zeitraum 2016/2017 hat das SMWA insgesamt 1.312 T€ für Verwertungs - und Patentierungsaktivitäten bewilligt. Zusammen mit der Bundesförderung ste hen dem Verbund damit 3.149 T€ zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stan^ 1 Anlage Seite 4 von 4 Kleine Anfrage, Thema; Patente an Sächsischen Hochschulen Drs.-Nr.: 6/9422 - Frage 1 Anlage 1 Einrichtung Jahr Anzahl Patentanmeldungen Anzahl Patenterteilungen Deutschland weite EU-weite Deutschland weite EU-weite TU Dresden 2014 127 29 36 11 2015 116 36 43 6 2016 93 8 46 14 Universität Leipzig 2014 4 7 1 2 2015 10 2 2 6 2016 3 3 2 2 TU Chemnitz 2014 15 0 3 0 2015 14 2 2 0 2016 13 0 0 0 TU Bergakademie Freiberg 2014 25 9 13 0 2015 19 8 14 3 2016 33 5 16 0 HTW Dresden 2014 4 2 5 0 2015 11 1 3 0 2016 1 1 1 0 HTWK Leipzig 2014 2 0 0 0 2015 3 1 0 0 2016 2 0 0 0 HS Mittweida 2014 6 0 6 0 2015 8 0 8 0 2016 3 0 3 0 HS Zittau/Görlitz 2014 0 0 0 0 2015 0 0 0 0 2016 0 0 1 0 WH Zwickau 2014 3 0 0 0 2015 4 0 0 0 2016 3 1 0 0 2017-05-23T10:59:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes