STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/136-2017 Dresden, . Mai 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9424 Thema: Pflichtabgaben gemäß § 11 Sächsisches Gesetz über die Presse Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Exemplare von Neuerscheinungen hat die SLUB seit 2014 aufgrund der Regelung im § 11 SächsPresseG erhalten? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach analogen und digitalen Medien) Jahr analoge Medienwerke digitale Medienwerke 2014 6077 453 2015 5387 1308 2016 5814 189 Stand 30. April 2017 1942 123 Frage 2: Werden bestimmte Exemplare ausgesondert? Wenn ja, nach welcher Zeit? Eine Aussonderung von Pflichtexemplaren findet lediglich bei physischem Verschleiß statt. Es werden, wenn buchkonservatorische Maßnahmen nicht mehr möglich sind, auflagenidentische Ersatzexemplare beschafft. Frage 3: Wem obliegt die Entscheidung, welche Werke ausgeson dert werden? Anhand welcher Kriterien erfolgt die Aussonderung? Der Staatsbetrieb Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitäts bibliothek Dresden (SLUB) sondert nach der Verwaltungsvorschrift des Säch sischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Aussonde rung von Bibliotheksgut (VwV Aussonderung) vom 7. März 2001 aus. Verant wortlich für die Erteilung einer Aussonderungsvollmacht in der SLUB ist der Leiter der Abteilung Bestandsentwicklung und Metadaten. Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkpiatze gilt: Bitte beim Ptortendienst meiden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsseite eiektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Aussonderungen darf nur ein namentlich bestimmter Personenkreis in der SLUB v.a. aus dem Referat Medienbearbeitung vornehmen. Die Namensliste dieser Personen liegt in der SLUB als „Aussonderungsvollmacht - Unterschriftenliste / Stand 02. Mai 2017" vor. Zu den Kriterien der Aussonderung verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. Frage 4: Wie konkret hat sich der Bedarf an Speicherkapazität seit 2014 in der SLUB entwickelt? Wie wird dem Umstand der fortlaufend steigenden Spei cherkapazitäten Rechnung getragen? Aufgrund des noch verhältnismäßig geringen Zugangs an elektronischen Pflicht exemplaren ist der Speicherbedarf im Verhältnis zur Gesamtspeicherkapazität (2765 Terabyte) der SLUB marginal und wird dynamisch nach Anforderung angepasst. Der steigenden Speicherkapazität wird damit Rechnung getragen. Mit fr^ndlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2017-05-22T13:11:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes