STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/137-2017 Dresden, Mai 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/9425 Thema: Kosten für Pflichtabgaben nach § 11 Sächsisches Gesetz über die Presse Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge gemäß § 11 Abs. 6 SächsPresseG wurden von Verpflichteten seit 2014 gestellt? (Bitte die Antwort nach Jahren auf schlüsseln) Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie^ Jahr Anträge 2014 13 2015 21 2016 13 2017 3 Frage 2: Wie vielen Anträgen unter Ziffer 1) wurde entsprochen, wie viele Anträge wurden abgelehnt? (Bitte die Antwort nach Jahren auf schlüsseln) Jahr Anträge bewilligt Anträge abgelehnt 2014 13 0 2015 21 0 2016 13 0 2017 3 0 Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wlgardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkpiatze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Kosten sind den Verpflichteten erstattet worden? (Bitte die Ant wort nach Jahren seit 2014 sowie nach beantragten und anerkannten Kosten auf schlüsseln) Jahr Kosten beantragt in € Kosten bewilligt in € 2014 1595,88 1595,88 2015 1531,80 1531,80 2016 891,76 891,76 2017 174,00 174,00 Frage 4: Wie viele Ersatzbeschaffungen gemäß § 11 Abs. 11 SächsPresseG hat die SLUB seit 2014 durchgeführt? Welche Kosten wurden den Verpflichteten im Sinne des § 11 SächsPresseG in Rechnung gestellt? (Bitte die Antwort nach den Kosten der Ersatzbeschaffung sowie den Verwaltungskosten und Gebühren aufschlüs seln) Pro Jahr können ca. 200 Exemplare durch die SLUB nicht eingeworben werden. Dabei handelt es sich teilweise um bereits vergriffene Werke in kleineren und kleinsten Aufla gen. Da der Verwaltungsaufwand für die Rechnungserstellung im Verhältnis zum An schaffungspreis unwirtschaftlich ist, wird keine Ersatzbeschaffung nach § 11 Abs. 11 SächsPresseG vorgenommen. Die Verwaltungskosten werden nicht einzeln ausgewie sen. Frage 5: Wie viele VZÄ sind derzeit in der SLUB im Bereich „Pflichtexemplare" beschäftigt? Im Bereich Pflichtexemplare sind 3,35 VZÄ beschäftigt. chen Grüßenfreu Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2017-05-22T13:16:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes